Unterhalt: Alle Informationen über Alimente und Unterhaltszahlungen in Österreich, Rechtliches und wichtige Tipps finden Sie hier!

Um den Lebensstandard von Kind und Ex-Partner zu erhalten, tauchen in diesem Moment die Begriffe Unterhalt und Alimente auf. Damit die angemessene Höhe an Unterhalt bezahlt wird, existieren Regelsätze, welche im Normalfall mühelos an die vorhandene Situation angepasst werden können. Vor allem die Anzahl und das Alter der Kinder sind ausschlaggebend für die zu erwartende Höhe an Alimenten.

Alle Informationen zum Unterhalt bzw. zu Alimenten in Österreich findet man hier:

Information

Unterhaltsabsetzbetrag

Wer in Österreich Unterhalt bezahlt, hat Anspruch auf den steuerlichen Unterhaltsabsetzbetrag. Dieser kann die Lohn- bzw. Einkommensteuer reduzieren. Ein Antrag ist im Rahmen der Steuererklärung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung notwendig.

Die Höhe steigt ab 2024 um 9,9 Prozent an. Somit gelten das Kalenderjahr 2024 neue Unterhaltsabsetzbeträge: 34 Euro für das erste Kind, 51,65 Euro für das zweite Kind und 68,14 Euro für das dritte und jedes weitere Kind.

Unterhalt und Alimente für Kinder und Ex-Partner

Unterhaltszahlungen können in Österreich zwischen Ehepartnern für den Fall einer Trennung oder Scheidung festgelegt werden. Sind keine Alimente oder Unterhaltszahlungen vertraglich geregelt, werden diese durch den Gesetzgeber bestimmt.

Online-Rechner

Mit dem Unterhaltsrechner kann man einfach die bevorstehenden Unterhaltszahlungen oder Alimente im Falle einer Trennung oder Scheidung online berechnen.

Unterhalt für den Ex-Partner in Österreich

Bei einer Scheidung muss nicht zwingend Unterhalt gezahlt werden. Die Höhe und die Zahlung hängen von der jeweiligen Scheidungsart ab. In Österreich tritt der Fall ein, dass beide Scheidungspartner generell zu gegenseitigen Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. Dies geschieht in Form eines Vertrags. Kommt kein Vertrag zustande, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Zahlung des Unterhalts zu regeln. Dies kann bedeuten, dass nur ein Scheidungspartner in die Pflicht kommt, dem anderen Scheidungspartner Unterhalt zu bezahlen. Der Gesetzgeber berechnet hierbei ebenfalls die Höhe des Unterhalts.

Als Berechnungsgrundlage dient das monatliche Nettoeinkommen des zum Zahlen verpflichteten Scheidungspartners samt aller diversen Sonderzahlungen. Falls Änderungen beim Einkommen nach der Scheidung bzw. der Berechnung des Unterhalts auftreten, ist der Scheidungspartner ebenfalls verpflichtet, dies umgebend zu melden. Anhand der neuen finanziellen Lage erfolgt eine Neuberechnung der Unterhaltshöhe.

Unterhaltspflicht bei Kindern

Nicht nur bei einer Scheidung tritt eine Unterhaltspflicht auf. Falls das Paar Kinder haben sollte, müssen diese gleichfalls mittels Alimente finanziell unterstützt werden. Hierbei gilt die simple Regel: Jener Elternteil, in dessen Haushalt das Kind bzw. die Kinder leben, empfängt vom Elternteil, in dessen Haushalt das Kind bzw. die Kinder nicht Leben, einen Geldunterhalt, die sogenannten Alimente. Alimente tragen hierbei Sorge, dass die Bedürfnisse des Kindes bzw. der Kinder abgedeckt werden, sie somit mit einem Heim, Kleidung, Essen usw. versorgt werden.

Der Anspruch auf Alimente besteht im Normalfall bis zur Volljährigkeit des Kindes. Studiert das Kind allerdings oder ist es aus anderen Gründen nicht fähig sich selbst zu erhalten, muss der Zahler der Alimente den Geldbetrag bis Vollendung des Studiums oder bis zur Selbstständigkeit des Kindes bezahlen. Sobald das Kind in einem eigenen Haushalt lebt bzw. studiert, ist es der Empfänger der Alimente. Dies bedeutet, das weder Vater noch Mutter, also der bisherige Unterhaltsempfänger, weiterhin Anspruch auf das Geld hat.

Der Unterhaltsabsetzbetrag kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung bzw. beim Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Unterschiedliche Höhe der Alimente

Die Höhe der Alimente ist, gleich wie die Höhe des Unterhalts, gesetzlich festgehalten. Bezüglich Alimente gilt jedoch die Leistungsfähigkeit des Elternteils bzw. der Eltern als Berechnungsgrundlage. Zusätzlich zum monatlichen Gesamtnettoeinkommen spielt das Alter des Kindes, die derzeitige Schul- bzw. Berufsausbildung sowie das möglicherweise eigene Vermögen eine wichtige Rolle. Generell lässt sich jedoch feststellen: wie höher das Einkommen des alimentationspflichtigen Elternteils, desto höher die Alimente. Um hierbei stets eine passende Alimenthöhe festzulegen, gelten in Österreich mehrere Pflichtsätze. Diese nehmen vor allem das Alter des Kindes als Grenze.

Ist das Kind in einem Alter von 0 bis 6 Jahren, müssen Alimente in Höhe von 16 Prozent des Gesamteinkommens gezahlt werden. Im Alter von 6 bis 10 Jahre erhöht sich der Prozentsatz auf 18 Prozent. Zwischen 10 und 15 Jahren entsprechen die Alimente einer Höhe von 20 Prozent des Einkommens. Ab einem Alter von 15 Jahren stehen dem Kind bzw. dem Alimentempfänger Alimente in Höhe von 22 Prozent vom monatlichen Nettoeinkommen zu.

Zusätzlich zu diesen Regelungen existiert die sogenannte Luxus- oder Playboygrenze. Diese tritt dann in Kraft, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil über ein hohes Einkommen verfügt. Diese Grenze tritt dann in Kraft, wenn der zutreffende Prozentsatz einen Unterhalt in einer zu hohen Menge festlegt. Wird die Luxusgrenze zur Berechnung der Alimente verwendet, werden die zu zahlenden Alimente auf das Zwei- bis Zweieinhalbfache des zutreffenden Regelsatzes begrenzt. Hierbei ist die Luxusgrenze wiederum nur ein Richtwert, der in bestimmten Fällen ebenso überschritten werden darf. Da die Luxusgrenze für ein überdurchschnittliches Einkommen angewandt wird, tritt sie bei den meisten Fällen nicht in Kraft.

Informationen zur Familienbeihilfe & Kinderbeihilfe finden Sie hier online.

Gerichtliche Berechnung für eine angebrachte Leistung

Die genaue Berechnung der Alimente in Österreich muss nicht selbstständig durchgeführt werden. Die Festlegung der Höhe geschieht entweder durch das Gericht oder Jugendamt. Hierbei wird kein monatlicher, sondern ein Jahresgehaltszettel benötigt. Alle weiteren Unterlagen werden dem zu zahlenden Elternteil entweder vor Ort mitgeteilt oder via Recherche im Internet in Erfahrung gebracht.

Wer möchte, kann außergerichtlich die Alimenthöhe mittels kostenlosen Unterhaltsrechner selbst berechnen. Die so erhaltende Information dient allerdings nur als nicht bindende Vorabinformation und kann im Endeffekt von der tatsächlichen Summe abweichen. Gleich wie bei einem zu zahlenden Unterhalt muss bei einer Gehalts- bzw. Vermögensveränderung das Gericht in Kenntnis gesetzt und eine Neuberechnung veranlasst werden. Falls der zahlende Elternteil seiner Alimentpflicht nicht zukommt, können diese per Gericht eingefordert werden. Im Härtefall werden die Alimente mittels Lohnpfändung eingehoben.

Sonderfälle für Unterhaltszahlungen und Alimente

Tritt eine besondere Auslage bzw. ein Sonderbedarf ein, muss der alimentspflichtige Elternteil dafür verantwortlich, finanziell für diesen aufzukommen. Beispielsweise können dies Ausgaben für Prozesskosten, etwaige Behandlungen oder Heilbehelfe sein. Leistungen wie etwa eine Landschulwoche allerdings stehen nicht in der Pflicht des zur Zahlung verpflichteten Elternteils.

Gleich wie bei einer ausstehenden Aliment- bzw. Unterhaltspflicht, kann der Geldbetrag auch als Vorschuss bezahlt werden. Hierbei muss der Antragssteller Anspruch auf den Geldunterhalt besitzen und dies über einen Vergleich bzw. Gerichtsbeschluss mit der jeweiligen Höhe vorzeigen können. Der Unterhalt darf hierbei nicht bzw. nicht vollständig bezahlt worden sowie eine Exekution für die Zahlung aussichtslos sein. Im Fall von Kindern darf das Kind noch nicht ein Alter von 18 Jahren erreicht haben. Zusätzlich werden weitere Quellen und Details benötigt, weshalb der Vorschuss benötigt wird.

Unterhaltsansprüche im Ausland

Für Unterhaltsansprüche mit Auslandsbezug bzw. wenn der Unterhaltspflichtige im Ausland lebt, können ebenfalls Ansprüche geltend gemacht werden. Diese müssen beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden. Weitere Informationen dazu findet man auf oesterreich.gv.at.

Weitere Informationen zum Thema "Ehe":

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 09.12.2023, 21:23 Uhr