Aus der katholischen Kirche austreten: Formulare, Gründe & Infor zu Kirchensteuer:

Nicht selten wird der Kirchenaustritt jedoch auch damit begründet, dass viele Personen den Zusammenhang zwischen der eigenen Gläubigkeit und dem Beitritt in eine kirchliche Gemeinde nicht für zwingend erachten. Im Folgenden soll es deshalb um die Umsetzung des Kirchenaustritts, bezogen auf das Land Österreich gehen. Alles Wissenswerte und was es dabei zu beachten gibt wird demnach ausführlich dargestellt.

Checkliste: So tritt man aus der Kirche aus

Um in Österreich aus der Kirche auszutreten müssen erst einmal alle wichtigen Formulare, welche hierfür genau benötigt werden, bei der entsprechenden Behörde vorgelegt werden. Diese können meist auf der Homepage dieser Behörde eingesehen und im Anschluss heruntergeladen werden. Nach einem Ausdrucken zuhause und dem Ausfüllen sind sie dann vollzählig und unterschrieben bei der Behörde einzureichen. Um welche Unterlagen es sich dabei genau handelt kann, je nach Religion und Region unterschiedlich sein. Ein Anruf bei der entsprechenden Behörde löst dieses Problem jedoch meist schnell.

Schriftlicher Austritt

Viele Behörden erlauben jedoch auch einen schriftlichen Austritt. Die benötigten Unterlagen, ebenso wie ein persönlich verfasstest Schreiben werden dann zugeschickt. Einige Behörden zeigen sich hierbei sogar so kulant, dass auch schon eine Kopie der Unterlagen, für sie ausreichend ist. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt es sich bei Behörden, welche die Originaldokumente eingereicht haben wollen, natürlich für sich selbst Kopien anzufertigen und diese sorgfältig aufzubewahren. Muss der Austritt aus der Kirche später eventuell nachgewiesen werden, sind dabei meist die Bürger in der Pflicht, dies mit den entsprechenden Dokumenten zu versichern.

Noch modernere Behörden erlauben es den Bürgern die Dokumente per Mail einzureichen. Erforderlich sind hierfür meistens der Meldezettel, der eigene Taufschein und der Lichtbildausweis. Welche Dokumente im Einzelfall eingeschickt werden müssen, kann jedoch auch bei der Nutzung des elektronischen Weges unterschiedlich sein. Jedoch muss auch die Email unbedingt unterschrieben werden, ansonsten ist die Erklärung des Austritts nicht rechtskräftig.

Der Entfall des Kirchenbeitrags

Wie bereits angesprochen ist die Zahlung des Kirchenbeitrags einer der Hauptgründe für den Austritt aus der Kirche. Ist die jeweilige Person in Österreich Mitglied der Evangelischen oder der Katholischen Kirche fallen hierfür monatlich bestimmte Beträge an. Dafür verlangt die katholische Kirche stattliche 1,1 Prozent, bezogen auf das steuerpflichtige Einkommen der jeweiligen Person, abzüglich eines Absetzbetrages in Höhe von 53 Euro.

Die evangelische Kirche verlangt sogar 1,5 Prozent, ebenfalls bezogen auf das steuerpflichtige Einkommen. Der absetzbare Betrag liegt hier jedoch bei nur 44 Euro. Nicht wenigen arbeitenden Personen ist dies ein Dorn im Auge, da viele von ihnen keine echte Gegenleistung, für die Zahlung der Steuer sehen. Mit einem Austritt aus der Kirche und der entsprechenden Bekanntgabe bei der Behörde entfällt dieser zu zahlende Betrag vollkommen. Jedoch noch nicht für den Monat, in welchem Ausgetreten wurde. Erst nach diesem Monat tritt die Befreiung ein.

Die benötigten Unterlagen

Wie bereits erwähnt muss, dass für die Erklärung des Austritts bei der entsprechenden Behörde gewisse Unterlagen eingereicht werden müssen. Zu diesen gehören fast immer der Taufschein, ein Meldezettel, ein kurzes Schreiben und der Lichtbildausweis zur Identifikation. Das Schreiben muss unbedingt unterschrieben werden, um Gültigkeit zu besitzen.

Die Zuständige Behörde

Der Austritt aus der Kirche muss bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dabei handelt es sich um die Bezirkshauptmannschaft oder den Magistrat des Hauptwohnsitzes. Durch die Nutzung des Internets oder des Telefons lässt sich problemlos die richtige Anschrift und die gegebenen Voraussetzungen der Behörde für den rechtmäßigen Austritt finden.

Kosten und Gebühren für den Austritt aus der Kirche

Wenn von der austretenden Person eine schriftliche Bestätigung, für den Austritt verlangt wird, fällt dafür meistens eine Gebühr an. Die übliche Höhe liegt etwa bei 15 Euro. Dabei handelt es sich jedoch mehr um eine Zahlung des Verwaltungsaufwandes. Die jeweilige Kirche profitiert von dieser Zahlung demnach nicht. Es wird empfohlen sich eine solche schriftliche Bestätigung aushändigen zu lassen, um einen amtlichen Beweis, im Zweifelsfall vorweisen zu können.

Wie hoch ist das Mindestalter für den Austritt?

Ein Austritt aus der Kirche, unabhängig davon ob es sich um die katholische oder evangelische Kirche handelt, ist mit dem vollendeten 14. Lebensjahr schon möglich.

Formulare

Für den Austritt aus der Kirche wird in Österreich ein Formular benötigt. Dieses Formular kann online heruntergeladen und ausgefüllt werden. Es muss anschließend an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Die Dokumente können bei jeder Behörde, im Normalfall persönlich abgegeben werden, damit sie auch sicher zugestellt werden. Zur Identifikation sollte deshalb, um sicher zu gehen immer ein entsprechendes Ausweisdokument, wie etwa der Lichtbildausweis oder Reisepass mitgenommen werden.

Hier können Sie das Formular als PDF herunterladen!

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Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist das Mindestalter für den Austritt?

Ein Austritt aus der Kirche, unabhängig davon ob es sich um die katholische oder evangelische Kirche handelt, ist mit dem vollendeten 14. Lebensjahr schon möglich.

Wie trete ich aus der Kirche aus?

Um in Österreich aus der Kirche auszutreten müssen erst einmal alle wichtigen Formulare, welche hierfür genau benötigt werden, bei der entsprechenden Behörde vorgelegt werden. Diese können meist auf der Homepage dieser Behörde eingesehen und im Anschluss heruntergeladen werden.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 21.11.2021, 13:32 Uhr