IBAN berechnen und prüfen
Geben Sie Ihre Kontonummer und Bankleitzahl in den IBAN Rechner ein und klicken Sie auf "IBAN berechnen". Der Rechner liefert Ihnen als Ergebnis den gesuchten IBAN für Österreich (beginnend mit AT).
IBAN-Berechnungsformel für Österreich
Der österreichische IBAN setzt sich aus der Kontonummer, der Bankleitzahl, dem Länderkürzel (AT) und zwei Prüfziffern zusammen.
Beispiel: AT 12 20404 00032651254
- AT = Länderkürzel für Österreich
- 12 = Prüfziffern
- 20404 = Bankleitzahl
- 00032651256 = Kontonummer
SEPA - Euro-Zahlungsverkehrsraum mit IBAN und BIC in Österreich
Der Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum - kurz SEPA (engl.: Single Euro Payments Area) wurde am 01.02.2014 eingeführt.
Bankeinzug per Lastschriftverfahren funktioniert seit der Umstellung auf einheitliche IBAN, wenn:
- die Bankverbindungen von Kunden in neue Kontoverbindungen konvertiert werden.
- die bestehende Einzugsermächtigung in SEPA-Mandate umgewandelt wird.
- die Daten der SEPA-Mandate in Datenbanken gespeichert und bei jeder Änderung historisiert werden
- die Kunden den Betrag der Lastschrift mindestens 5 Tage vor Fälligkeit angekündigt bekommen.
- die Lastschriften fünf beziehungsweise zwei Tage vor Fälligkeit bei der Bank des Kunden vorliegen.
- die Übertragung der Zahlungsdaten an die Bank ein komplett neues Datenformat mit neuen Inhalten verwendet.
Die IBAN ist eine internationale Kontonummer und wird zum direkten Erreichen aller Konten innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraums statt Kontonummer und Bankleitzahl verwendet. In Österreich können seit August 2014 Zahlungsaufträge nur noch mittels korrekter IBAN und BIC getätigt und beauftragt werden.
Die eigene IBAN und BIC finden Bankkunden auf der Vorderseite oder Rückseite der Bankomatkarten, Kontoauszügen und imOnline-Banking.
Haftung: Für die Korrektheit der Daten wird keine Haftung übernommen. Die Berechnung des IBAN erfolgt auf Basis der Modulo 97 Methode, die standardmäßig zur Berechnung von IBAN verwendet wird.
SWIFT-Code / BIC - Business Identifier Code
Der BIC ist alphanumerisch aufgebaut und ist auf 8 oder 11 Stellen beschränkt. Er gilt international einzigartige Kennzeichnung der jeweiligen Bank und wird auch als SWIFT-Code bezeichnet.
Verwendung
Die internationale Bankkontonummer, kurz IBAN, sorgt dafür, dass Bankkontennummern eine internationale standardisierte Notation besitzen. Er wurde eingeführt, um die Zahlungsverkehrssysteme in unterschiedlichen Ländern weltweit zu vereinheitlichen. Inzwischen ist die Verwendung des IBAN in der Europäischen Union Pflicht.
Was ist der IBAN?
Die International Bank Account Number, besser bekannt als IBAN, ist eine internationale standardisierte Notation für alle Bankkontonummern. Einst wurde sie vor einigen Jahren von den USA eingeführt. Der IBAN ist ein internationaler Standard, welcher die Prüf- und Kontodaten vereint. Vereinfacht gesagt kombiniert der IBAN die Bankidentifikation sowie die Kontoidentifikation.
Der IBAN soll dabei helfen, die Integrations- und Automatisierungspotenziale, welche beim Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Baken, welche sich zudem in verschiedenen Ländern befinden, zu erschließen. Zusätzlich bietet der IBAN den Vorteil, mögliche Fehlerquellen zu vermeiden. Dieser Vorteil gilt sowohl für Privatpersonen wie Unternehmen.
Verwendungsländer des IBAN
Obwohl der IBAN einst von den USA initiiert wurde, wurde er letztendlich von den Ländern der Europäischen Union voran getrieben. Seit einiger Zeit ist die Verwendung des IBAN Pflicht, wenn innerhalb der EU Überweisungen getätigt werden. Die Anzahl der am IBAN teilnehmenden Länder außerhalb der Europäischen Union ist zurzeit relativ gering, nimmt jedoch kontinuierlich zu.
Vor allem Länder im Mittelmeerraum, Mittel- und Südamerika sowie dem Nahen Osten verwenden immer öfter den IBAN. Seit 2007 agiert zudem die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (S.W.I.F.T.) als Registrierungsstelle. Sie registriert alle nationale Formate des Codes. Die Aufgabe wurde ihr von ISO verliehen. Bis Juli 2012 war der IBAN nur in 61 Ländern und Territorien verfügbar. Somit ist die Verwendung des IBAN noch nicht weltweit geregelt.
Die Verwendung des IBAN galt zunächst innerhalb der Europäischen Union als Voraussetzungen, wenn Privatpersonen oder Unternehmen EU-Überweisungen durchführen wollten. Für diese Art Überweisung musste sie den 21-stelligen Zahlencode verwenden. Die EU-Überweisung existierte bereits seit der Einführung des Euros und war insgesamt von 2003 bis 2013 aktiv. Zurzeit ist die SEPA-Überweisung ihr Nachfolger.
Die Erstellung des IBAN
Der IBAN wird stets durch Bankinstitute erstellt. Daher ist eine Erstellung des IBAN durch andere Institute oder Personen unzulässig. Da für die Bildung des IBAN die herkömmliche Bankleitzahl mitsamt der Kontonummer in unterschiedlichen Varianten verwendet wird, untersteht die Bildung ausschließlich dem zuständigen Bankinstitut. Jeder IBAN besteht hierbei meist aus einem 21-stelligen Zahlencode. Wird er bei einer elektronischen Zahlung verwendet, wird der IBAN in mehrere Blöcke zu je vier Zeichen bzw. Zahlen aufgeteilt. Bei einer herkömmlichen Überweisung wird der IBAN hingegen meist als durchgehender Code hingeschrieben.
Nicht immer in Verwendung
Da viele Länder der Europäischen Union die Verwendung des IBAN vorsehen, dient er hauptsächlich dem Zahlungsverkehr in den teilnehmenden Ländern dort. Der IBAN wird sowohl bei Datenträgeraustauschverfahren sowie beim Zahlungsverkehr mit Formularen, also dem Zahlungsverkehrsvordrucken, verwendet.
Bei bankinternen Vorgängen wird dennoch immer noch mit der Kontonummer anstatt des IBAN gearbeitet. Derselbe Fall gilt für Schecks oder bei einer Kartensperre. Generell setzt sich der IBAN aus einem zweistelligen Ländercode in Großbuchstaben, einer zweistelligen Prüfsumme mit Prüfziffern und einer maximal dreißigstelligen Kontoidentifikation zusammen. Die Kontoidentifikation wiederum besteht aus Großbuchstaben oder aus Ziffern.
IBAN-Pflicht innerhalb der Europäischen Union
Da seit dem 1. Februar innerhalb der EU bei Überweisungen ein IBAN-Pflicht ist, ist die Verwendung der nationalen Kontonummern im Fall von Überweisungen nicht zulässig. Somit besitzt jeder EU-Bürger in einem teilnehmenden Land, welcher über ein Konto bei einer europäischen Bank verfügt, automatisch einen IBAN. Auch die Schweiz verwendet trotz der nicht vorhandenen Zugehörigkeit zur Europäischen Union den IBAN. Dort wurde die herkömmliche Kontonummer mit 1. Januar 2006 durch den IBAN ersetzt. Innerhalb der EU ist die Verwendung des IBAN seit 1. Januar 2016 Pflicht. Überweiser, welche ohne IBAN Zahlungen tätigen möchten, können außerdem von Banken zurückgewiesen werden.
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