Grundsätzlich steht jedem Fluggast eine Entschädigung zu

Kommt es zu Ausfällen oder massiven Verspätungen, stehen den Betroffenen bestimmte Rechte zu. Oft wissen diese aber nicht, dass sie diese Rechte haben und machen diese aus diesem Grund nicht geltend. In vielen Fällen dürfen diese dabei eine Kompensation der Schäden erwarten, welche den Betroffenen entstanden sind.

Allerdings muss man dazu auch wissen, dass die Airlines sich zu wehren wissen. Offizielle Zahlen besagten, dass jährlich über 70 Millionen Euro an Entschädigungen von den Airlines in Österreich nicht eingefordert bzw. nicht ausgezahlt werden. Die Frage, welche sich in diesem Zusammenhang nun stellt, ist die Frage nach dem Warum. Denn laut Bestimmungen der EU-Fluggastverordnung aus dem Jahr 2004 stehen den Betroffenen bestimmte Entschädigungen zu. Dass nur sehr wenige Menschen diese Rechte auf die Entschädigung kennen, ist unter anderem auf die Informationspolitik der Fluglinien zurückzuführen.

Die EU-Fluggastverordnung und die Rechte der Fluggäste

Laut den Bestimmungen stehen den Fluggästen bei einer Flugverspätung Entschädigungen zu. Auch in dem Rahmen einer Flugannullierung können die Betroffenen eine Entschädigung einfordern. Zu dieser Entschädigung kommt auch das Recht auf die Rückerstattung der bereits bezahlten Reisekosten dazu.

Für wen diese Verordnung gilt

Die Verordnung gilt für alle Menschen, welche von einem Ausfall oder von einer Verspätung betroffen sind. Dabei sind alle Flüge betroffen, sechs von einem EU Land starten. Dasselbe gilt aber auch für Flüge aus Drittländern, welche ihr Ziel jedoch in einem EU Land haben. Der Hinflug und auch der Rückflug werden dabei als einzelne und separate, also als nicht zusammenhängende Flüge behandelt.

Diese Ansprüche können Betroffene bei einem annullierten Flug geltend machen

Nun stellt sich für viele Menschen die Frage, welche Ansprüche sie nun geltend machen können, wenn die oben genannten Punkte auf den persönlichen Fall zutreffen. Es gibt für diese Zwecke einige Richtlinien, an welchen sich die Höhe der Entschädigung orientiert.

So können Betroffene bei bis 1500 km rund 250 € erhalten. Handelt es sich um Flüge innerhalb der EU sind Entschädigungen von bis zu 400 Euro möglich. Handelt es sich um Flüge von 1500 km bis hin zu 3500 km und finden diese nicht innerhalb der EU statt, sind ebenfalls bis zu 400 Euro angesetzt. Beträgt die Distanz über 3500 km und findet der Flug nicht innerhalb der EU statt, beträgt die Entschädigung bis hin zu 600 Euro.

Diese Leistungen stehen den Betroffenen noch zu

Die Airlines müssen nicht nur für die Entschädigung aufkommen, sondern die Betroffenen haben zudem ein Recht auf weitere kostenlose Leistungen durch die Airline. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem die Rückerstattung des gesamten oder auch des anteiligen Ticketpreises, eine schnelle Reiseoption, um das Ziel erreichen zu können oder auch eine Umbuchung zu einem späteren, aber geeigneten Zeitpunkt.

Je nachdem, wie lange die Betroffenen warten müssen, stehen diesen auch Mahlzeiten und Getränke, sowie Hotels für die Übernachtung, und 2 kostenlose Telefonate, Emails und auch Faxe pro Passagier zu.

Ausnahmen

Im Grunde genommen gilt, dass die Airline selbst für die Verspätung oder für den Ausfall verantwortlich sein muss, um den Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen zu können. Aus diesem Grund gibt es einige bestimmte Situationen und Ausnahmen, in welchen der Anspruch der Betroffenen verfällt und sie ihn somit nicht geltend machen können.

Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Ausfall politisch bedingt ist. Dazu gehören unter anderem politische Unruhen, Terrorbedrohungen. Aber auch meteorologische Behinderungen können ein Grund sein.

Das man tun kann, wenn die Airline nicht zahlt

Wie bereits erwähnt, kommt es leider immer wieder vor, dass die Airlines sich wehren und das Geld, welches den Betroffenen zusteht. Oft reden sich die Airlines mit technischen Problemen raus und lehnen den Antrag auf eine Entschädigung der Betroffenen ab.

Allerdings muss dazu gesagt werden, dass dieser Abspeisung, auf welche tatsächlich sehr viele Betroffene hereinfallen, nicht richtig ist. Denn in den meisten Fällen sind die Airlines selbst für die technischen Probleme verantwortlich. Sollte die Airline also nicht zahlen, dann haben die Betroffene die Möglichkeit dazu rechtliche Schritte einzuleiten oder auch über andere Wege an das Geld zu kommen. Verwehrt die Airline die Entschädigung, sollten sich die Betroffenen auf jeden Fall an eine Konsumentenschutzorganisationen oder auch an die Arbeiterkammern wenden und die Ansprüche online prüfen. Für diese Zwecke stehen den Betroffenen zum Beispiel spezielle Plattformen, wie zum Beispiel FairPlane zur Verfügung.

Klug ist auch die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt aus dem Bereich Konsumentenschutz. Wenn man weiß, dass man sich im Recht befindet, sollte man auf jeden Fall auf dieses beharren und dieses durchsetzen, ohne sich von der jeweiligen Fluggesellschaft abwimmeln und vertrösten zu lassen.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 05.01.2021, 03:35 Uhr