Wie vom Klimaministerium angekündigt, wird jetzt eine zweite Auszahlungswelle des Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus von bis zu 500 Euro abgewickelt. Für diese Auszahlung gelten demnach dieselben Kriterien und Beträge, wie auch für die bereits erfolgte Überweisung im Herbst 2022. Von September bis Oktober 2022 wurde der Bonus von 250 bis 500 Euro - je nach Alter der Person - an Österreicherinnen und Österreicher als Banküberweisung aufs Konto oder in Form von Sodexo-Gutscheinen ausgezahlt.
Alle Details zur Auszahlung des Klimabonus im Februar 2023 findet man hier auf Finanz.at.
Es handelt sich bei dieser Auszahlungswelle im Februar nicht um einen neuen Klimabonus. Nur wer erst nach dem Stichtag Anfang Januar die Voraussetzungen eines Hauptwohnsitzes von mindestens 183 Tagen im Jahr 2022 erreicht hat, bekommt den Bonus jetzt ausgezahlt. Das betrifft zugezogene Personen, wie auch Neugeborene.
Für Personen, die den Betrag bereits im September oder Oktober 2022 erhalten haben, besteht keine Anspruch auf eine erneute Auszahlung. Sie erhalten den Klimabonus in Höhe von 100 bis 200 Euro im Oktober 2023. Dafür gelten die ursprünglich geplanten Regelungen, die eine Staffelung je nach Wohnort vorsieht.
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Eine interaktive Karte mit allen Gemeinden und der voraussichtlichen Höhe des Klimabonus anhand der Anbindung an den öffentlichen Verkehr findet man hier auf Finanz.at. Wer den Klimabonus im Jahr 2022 noch nicht erhalten hat, kann sich hier direkt beim Klimaministerium melden.
Der Klimabonus wurde als Kompensation für die Einführung der CO2-Bepreisung eingeführt. Dieser CO2-Preis beträgt im Jahr 2023 insgesamt 32,5 Euro pro Tonne CO2. Der Bonus soll aus den Mehreinnahmen durch diese neuen Steuern an die Bevölkerung zurückfließen.
Mehr Informationen: Klimabonus