Bereits zu Beginn der Regierungszusammenarbeit zwischen ÖVP und Grünen wurde die Zuverdienstgrenze zur Studienbeihilfe von 10.000 auf 15.000 Euro pro Jahr erhöht. Damit sollten die verabsäumten Anpassungen der vergangenen Jahre abgegolten werden. Vor dem Jahr 2020 betrug die Zuverdienstgrenze 10.000 Euro brutto.
Nun wird eine automatische Valorisierung eingeführt, um die Zuverdienstgrenze für die Familien- und Studienbeihilfe jährlich um die Höhe der Inflation anzupassen. Finanz.at hat darüber berichtet.
Studierende in Österreich, die während dem Studium und damit dem Bezug der Studienbeihilfe noch arbeiten, sollen zukünftig nicht mehr dafür "bestraft" werden. Im Nationalrat wurde am Donnerstag beschlossen, dass die Höhe der Zuverdienstgrenze automatisch jährlich um die Inflationshöhe angehoben wird. Rückwirkend mit 01. Januar 2024 gilt eine neue Höhe von 16.455 Euro pro Jahr (bisher 15.000 Euro).
Um die Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe nicht zu verlieren, hätten Studierende in der Vergangenheit immer wieder absichtlich weniger gearbeitet. Alle Informationen zu den Zuverdienstgrenzen - auch für PensionistInnen, Arbeitslose oder während der Karenz - findet man hier auf Finanz.at.
Auch die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung wird automatisch valorisiert. Auch sie können nun weiterhin voll am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ohne dabei Einbußen bei der Familienbeihilfe befürchten zu müssen.
Studienbeihilfe wird ebenfalls erhöht
Durch die Erhöhung um 9,7 Prozent anhand des Anpassungsfaktors für 2024 steigt der Grundbetrag der Studienbeihilfe im kommenden Jahr von derzeit 361 Euro auf 396 Euro monatlich an. Das ergibt einen Jahresbetrag von 4.752 Euro.
Auswärtige StudentInnen, jene über 24 Jahren, verheiratete Studierende, StudentInnen mit Kindern oder Vollwaisen erhalten statt 630 Euro zukünftig einen Grundbetrag von 691 Euro pro Monat (8.293 Euro jährlich). StudentInnen über 24 Jahren erhalten zusätzlich einen erhöhten Mehrbetrag von 295 Euro bzw. über 27 Jahren von 35 Euro pro Monat ab 2024. Studierende mit Kind erhalten noch weitere 141,50 Euro pro Kind und Monat zusätzlich zur Studienbeihilfe.
Bereits im Jahr 2023 wurde die Beihilfe im Zuge der Valorisierung um 5,8 Prozent erhöht. Die Erhöhung wird jährlich mit 01. September durchgeführt. Das bringt einen monatlichen Grundbetrag von 361 Euro bzw. einen Jahresbetrag von 4.332 Euro. Die Antragsfrist für die Studienbeihilfe läuft im Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai 2024 und im Wintersemester von 20. September bis 15. Dezember.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Zuverdienstgrenze
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