Änderungen beim Zuverdienst - Fehler sorgen für hohe Nachzahlungen

Vielen PensionistInnen droht aufgrund ihres Zuverdienstes eine teils hohe Steuernachzahlung. Auch für Arbeitslose gibt es Änderungen, die den Zuverdienst beschränken sollen. Worauf man achten sollte und was sich steuerlich nun ändern wird, findet man hier auf Finanz.at.

23.04.2025, 07:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Euro
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Wer früher in Pension geht und dazuverdienen möchte, darf dabei die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Bei einem Zuverdienst zur Alterspension gibt es keine Einkommensgrenze. Viele vergessen jedoch, dass die anfallenden Steuern auf alle Einkünfte im gesamten Kalenderjahr berechnet werden. Dadurch kommt es häufig zu unterwarteten und hohen Nachforderungen der Lohnsteuer vom Finanzamt.

Derzeit ist ein maximales Jahreseinkommen von 13.308 Euro steuerfrei. Über die Einkommen darüber bezahlt man progressiv die anfallende Einkommensteuer. Vielen Menschen sei das laut Arbeiterkammer jedoch nicht bewusst. Die gesamte Lohnsteuertabelle findet man hier auf Finanz.at.

Die AK fordert daher nun steuerliche Begünstigungen für den Zuverdienst während der Pension. Auch die Bundesregierung arbeitet bereits an einem Modell, das so im Regierungsprogramm verankert wurde. Besonders als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel ist es umso wichtiger für ältere ArbeitnehmerInnen mit entsprechender Berufserfahrung das Weiterarbeiten zu attraktivieren.

Pauschale Besteuerung bei Zuverdienst geplant

Wie bereits in den Koalitionsverhandlungen vereinbart wurde, so plant auch die neue Dreier-Koalition eine Entlastung beim Zuverdienst. Eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer ist dabei ebenso geplant, wie eine pauschalierte Besteuerung von 25 Prozent auf das Zuverdiensteinkommen ("Flat Tax"). Umgesetzt werden sollen diese Entlastungen ab 2026.

Bei einem Zuverdienst von beispielsweise 500 Euro monatlich wären demnach nur noch 125 Euro pauschal an Steuern zu bezahlen. Die restlichen 375 Euro sollen netto am Konto übrigbleiben. Dieses "Arbeiten im Alter"-Modell, wie es im Regierungsprogramm genannt wird, hat im Jahr 2026 einen Rahmen von 300 Millionen Euro, 2027 sind es 470 Millionen Euro.

Für Pensionen gibt es zusätzlich noch bis Ende 2025 eine befristete Sonderregelung: Wer während der Pension dazuverdient, kann von bis zu 112,98 Euro monatlich extra profitieren. Finanz.at hat exklusiv zuerst berichtet. Konkret wird der Beitragsteil, der in der Pensionsversicherung auf die versicherte Pension entfällt, vom Bund übernommen - also bis zu 10,25 Prozent der doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Das entspricht einer zusätzlichen Entlastung von bis zu 1.355 Euro jährlich, da Sonderzahlungen weiterhin, wie bisher, abgerechnet werden.

Für viele Pensionistinnen und Pensionisten kann sich der Zuverdienst zudem auch lohnen, um die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von 5,1 auf 6,0 Prozent auszugleichen. Die Netto-Bezüge für PensionistInnen werden dadurch aufgrund höherer Abgaben sinken.

Reform von Zuverdienst für Arbeitslose

Auch für den Zuverdienst während des Bezugs von AMS-Leistungen soll es Neuerungen geben. Derzeit gilt noch ein maximaler Zuverdienst für Arbeitslose und BezieherInnen von Notstandshilfe in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro pro Monat. Was sich beim AMS-Geld ändern soll findet man hier auf Finanz.at. Details zum Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit findet man hier auf Finanz.at.

Zukünftig plant die Bundesregierung eine Reform der Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitssuchende. So soll der geringfügige Zuverdienst zum größten Teil abgeschafft werden. Das soll Arbeitslose dazu animieren, schneller wieder in Vollbeschäftigung zu wechseln. Finanz.at hat darüber berichtet.

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aktualisiert: 23.04.2025, 07:00 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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