Zuverdienst ab 2025: Diese neuen Regelungen treten in Kraft

Ab 01. Januar 2025 gelten in Österreich neue Zuverdienstgrenzen. Da liegt u.a. an der höheren Geringfügigkeitsgrenze. Für Pensionisten gibt es zudem eine erhöhte Entlastung von 113 Euro durch entfallende Beitragspflichten. Auch Arbeitslose, Familien und BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld ändern sich die Beträge. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

22.11.2024, 11:45 Uhr von
Euroscheine
Bildquelle: Canva / Euroscheine

Ab 01. Januar 2025 gelten in Österreich neue Regelungen für das Nebeneinkommen und höhere Zuverdienstgrenzen gelten. Auch der Zuverdienst bei der Familienbeihilfe und Studienbeihilfe ändert sich. Viele PensionistInnen profitieren vom Entfall der Beitragspflicht - das bringt bis zu 113 Euro pro Monat zusätzlich. Finanz.at hat berichtet.

Wer neben der Pension, der Arbeitslosigkeit oder der Karenz dazuverdient, unterliegt dabei bestimmten Steuerfreigrenzen bzw. Maximalbeträge für das Nebeneinkommen. Andernfalls drohen Kürzungen oder die Nachversteuerung des Zuverdienstes.

Sonderregelung für Pensionen

Für Pensionen gibt es heuer und im kommenden Jahr eine befristete Sonderregel: Der Beitragsteil, der in der Pensionsversicherung auf die versicherte Pension entfällt, wird bis zu einem Betrag von 106,28 Euro vom Bund übernommen. Konkret sind das bis zu 10,25 Prozent der doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Da diese ab 2025 ansteigt, liegt diese Entlastung für Pensionisten ab kommendem Jahr bei 112,98 Euro pro Monat. Finanz.at hat berichtet. Finanz.at hat berichtet. Der Dienstnehmeranteil ist demnach nicht vom Entgelt abzuziehen und ebenfalls nicht an die Sozialversicherung abzuführen.

Eine Übersicht der neuen Zuverdienstgrenzen findet man hier auf Finanz.at. Ab 2025 wird die generelle Zuverdienstgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) um die Aufwertungszahl von 1,063 erhöht. Damit liegt die neue Grenze bei 551,10 Euro (518,44 Euro in 2024). Finanz.at hat berichtet.

Während des Bezugs der regulären Alterspension darf man grundsätzlich unbeschränkt dazuverdienen. Das zusätzliche Einkommen muss jedoch versteuert werden. Abweichende Regelungen und Zuverdienstgrenzen gibt es etwa bei der Korridorpension, Frühpension oder bei der Witwenpension.

Für die Frühpension, Korridorpension und die Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Invaliditäspension gilt grundsätzlich die neue Geringfügigkeitsgrenze als maximaler Zuverdienst.

Information
Ab 01. Januar 2025 steigen die Pensionen um 4,6 Prozent an. Wie hoch die neue Brutto- und Netto-Pension ausfallen wird, kann mit dem neuen Pensionsrechner auf Finanz.at berechnet werden.

Arbeitslosengeld und Notstandshilfe

Während man Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht, darf man bis zum maximalen Betrag der Geringfügigkeitsgrenze des aktuellen Kalenderjahres dazuverdienen. Bleibt man unter dieser Grenze, wird der Bezug nicht gekürzt bzw. er entfällt in diesem Fall nicht. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt ab 01. Januar 2025 bei 551,10 Euro pro Monat (518,44 Euro für 2024). Details zum Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit findet man hier auf Finanz.at.

Kinderbetreuungsgeld

Wird beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld die jährliche Zuverdienstgrenze von 8.100 Euro ab 2024 überschritten, muss nur der Betrag über dieser Grenze vom Kinderbetreuungsgeld bzw. Karenzgeld zurückbezahlt werden. Die Höhe der Zuverdienstgrenze ab 2025 ist derzeit noch nicht bekannt. Weitere Informationen zum Zuverdienst bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld findet man hier auf Finanz.at.

Zuverdient für Studienbeihilfe und Familienbeihilfe

Die aktuelle Zuverdienstgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe und Studienbeihilfe liegt bei 16.455 Euro brutto pro Jahr. Sie wird ab 2025 valorisiert werden. Sie wird bei 17.212 Euro jährlich liegen. Damit wird diese Grenze abermals um die Höhe der rollierenden Inflation (4,6 Prozent) angepasst. Zuvor lag die Grenze bei 15.000 Euro pro Jahr.

Tipp
Sparbuch mit bis zu 3,00 % p.a. Zinsen
Kommunalkredit Invest
Kommunalkredit Invest
Festgeld

Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.

Finanz.at folgen!
Keine News mehr verpassen und Finanz.at auf Google News folgen:

Mehr Informationen: Zuverdienstgrenze

News in Finanzen
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Buchhaltungssoftware
Kostenlos Rechnungen, Angebote und mehr erstellen mit der Software von Finanz.at!
Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!
Mehr Schlagzeilen