Im Juni wurde das neue Anti-Teuerungspaket mit Maßnahmen gegen Kinderarmut und zur Entlastung von SozialhilfebezieherInnen vorgestellt. Die Inszenierung war groß - ebenso die Kritik. So sollten Kinder von AlleinerzieherInnen oder Eltern mit Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebezug 60 Euro pro Monat extra erhalten. Insgesamt wären das bis Ende 2024 1.080 Euro pro Kind und 360 Euro pro SozialhilfebezieherIn bis Jahresende.
Die Auszahlung hätte im Juli starten sollen, wie in der groß-inszenierten Pressekonferenz von Sozialminister Johannes Rauch (ÖVP) und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) versprochen wurde. Bislang warten die Anspruchsberechtigten jedoch noch immer auf ihr Geld. Und das in einer Zeit, in der jeder Euro aufgrund der Teuerung so dringend benötigt wird.
Finanz.at hat daher erneut beim Sozialministerium nachgefragt:
Auszahlung soll ab September erfolgen
Aus dem Sozialministerium heißt es dazu auf Nachfrage von Finanz.at, dass man "lediglich für die Zuwendungen an Bezieher:innen der Sozialhilfe und der Ausgleichszulage zuständig ist". Für alle übrigen Anspruchsberechtigten des 60-Euro-Zuschusses verweist man seitens Sozialministerium an die dafür zuständigen Ressorts.
Wie bereits im Juli von Finanz.at berichtet, sind für die Auszahlung des Zuschuss unterschiedliche Ministerien und Institutionen verantwortlich. Das ressortübergreifende Projektmanagement liegt beim Bundeskanzleramt.
Weiter heißt es vom Ministerium auf Anfrage von Finanz.at: "Die Auszahlung der Zuwendungen an Bezieher:innen der Sozialhilfe erfolgt gemäß Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz durch die Bundesländer, die auch für die Abwicklung der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe zuständig sind."
Demnach könnte der Zeitpunkt der Auszahlung je Bundesland unterschiedlich ausfallen. In manchen ist eine Überweisung früher möglich - je nachdem, wie schnell die notwendigen Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen sein werden. Als Grund für die Verzögerung (seit Juli!) nennt man "entsprechende Vorbereitungsarbeiten für die Auszahlungen durch die Bundesländer wie beispielsweise entsprechende Programmierungen".
Entlastungsrechner 2024
Der Entlastungsrechner von Finanz.at errechnet auf Basis der vorläufigen Werte die Höhe der steuerlichen Entlastungen ab 2024 je Bruttogehalt.
Rückwirkende Erstattung von 180 Euro
Um die bisher bereits fälligen Beträge für Juli und August werden Anspruchsberechtigte dennoch nicht umfallen. "Die seit Juli bestehenden Ansprüche werden dabei selbstverständlich rückwirkend ausbezahlt", so der Sprecher des Sozialministeriums.
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Das würde bei einer Auszahlung im September bedeuten, dass 180 Euro pro Kind bzw. SozialhilfebezieherIn überwiesen werden würden. Die Voraussetzungen für die Auszahlung pro Kind sind, dass mindestens ein Elternteil Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Notstandshilfe oder die Ausgleichszulage bezieht bzw. wenn es sich um AlleinerzieherInnen oder AlleinverdienerInnen mit maximal 2.000 Euro Bruttogehalt pro Monat handelt.
Ob die Auszahlung tatsächlich ab September erfolgen wird, bleibt fraglich. Immerhin wurde sie ab Juli in einer groß-inszenierten Pressekonferenz angekündigt. Finanz.at bleibt an dieser Sache dran.
Mehr Informationen: Mindestsicherung