Bundesland:
Zuschuss:
Aktive Zuschüsse
Diese Zuschüsse und Förderungen können noch beantragt bzw. ausgezahlt werden.
Burgenland
Fahrtkostenzuschuss
Burgenland
Zuschuss
Land Burgenland
Betrag: 850,00 Euro
Frist: 01.01.2025 bis 30.06.2025
Zielgruppe: Arbeitnehmer
Einkommensgrenzen:
bis 50.000,00 Euro Jahresbrutto

Im Burgenland wird auch 2025 ein Fahrtkostenzuschuss für PendlerInnen in Höhe von bis zu 850 Euro ausbezahlt. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz im Burgenland, eine Wegstrecke von mindestens 20 km zur Arbeit und ein maximales jährliches Bruttoeinkommens von 50.000 Euro. Bei Alleinerziehenden wird diese Grenze um 10 Prozent pro Kind angehoben.

Der Fahrtkostenzuschuss liegt für eine Wegstrecke von mindestens 20 km bei 141 Euro, ab 50 km bei 352 Euro und ab 100 km bei 526 Euro plus 3 Euro extra pro zusätzlich gefahrenem Kilometer. Die maximale Förderung liegt pro Person bei 850 Euro.

Salzburg
Kinderbetreuungsfonds
Salzburg
Familienzuschuss
Land Salzburg
Betrag: 700,00 Euro
Förderung
Frist: 01.09.2024 bis 31.08.2025
Zielgruppe: Familien
Einkommensgrenzen:
bis 2.479,00 Euro Monatsnetto

Die Höhe der Förderung zur Kinderbetreuung wird anhand der der Betreuungszeit berechnet. Für bis zu 20 Wochenstunden pro Kind gibt es einen Zuschuss von bis zu 400 Euro pro Jahr. Bei einer Betreuungszeit von über 20 Wochenstunden erhöht sich dieser Förderbetrag auf bis zu 700 Euro.

Die Einkommensgrenze, die für die Gewährung der Förderung entscheidend ist, beträgt für Alleinerziehende und Familien mit einem Kind bei 2.479,75 Euro netto pro Monat. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 610,40 Euro. Eine Voraussetzung ist zudem auch ein Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg.

Salzburg
Heizkostenzuschuss
Salzburg
Heizkostenzuschuss
Land Salzburg
Betrag: 250,00 Euro
Frist: 01.01.2025 bis 30.09.2025
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 1.392,00 Euro bzw. 1.820,00 Euro

Der Heizkostenzuschuss von 250 Euro ist ab 01. Januar 2024 beantragbar. Die neuen Einkommensgrenzen als Voraussetzung für den Zuschuss liegen bei 1.392 Euro netto pro Monat für Alleinstehende und 1.820 Euro netto für Paare. Pro Kind im gemeinsamen Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 385 Euro, pro weiterem Erwachsenen bzw. Kind ohne Anspruch auf Familienbeihilfe steigt die Grenze um 621 Euro.

Niederösterreich
NÖ Pendlerhilfe
Niederösterreich
Zuschuss
Land Niederösterreich
Betrag: 1.200,00 Euro
Frist: 01.01.2025 bis 31.10.2025
Zielgruppe: Arbeitnehmer
Einkommensgrenzen:
bis 2.000,00 Euro bzw. 3.600,00 Euro Monatseinkommen

In Niederösterreich wird 2025 ebenfalls die Pendlerhilfe für das vergangene Kalenderjahr ausbezahlt. Die Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich, mind. 25 km einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte und die Einhaltung der Einkommensgrenzen.

Diese Einkommensgrenzen liegen für Alleinstehende bei 2.000 Euro monatlich, für Alleinerziehende mit einem Kind und kinderlose Lebensgemeinschaften bei 3.600 Euro. Für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit einem Kind beträgt das maximale Einkommen 4.400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich die Grenze um 800 Euro.

Die Höhe der NÖ Pendlerhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro jährlich. Sie hängt von der einfachen Entfernung ab und beträgt im Förderungszeitraum jeweils für Hin- und Rückfahrt einmalig 4 Euro pro Tageskilometer. Werden mit einer personenbezogenen Jahreskarte öffentliche Verkehrsmittel verwendet, erhöht sich der Betrag durch einen Öko-Bonus um 20 Prozent (bis zu 1.200 Euro pro Jahr).

Niederösterreich
NÖ Pflege- und Betreuungsscheck
Niederösterreich
Zuschuss
Land Niederösterreich
Betrag: 1.000,00 Euro
Frist: 01.01.2025 bis 31.12.2025
Zielgruppe: Pflegende Angehörige

Einen Anspruch auf den Scheck von 1.000 Euro pro Jahr haben alle Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und Pflegegeld der Stufe 3 beziehen. Auch Personen mit Pflegegeldstufe 1 oder 2 haben Anspruch, sofern sie unter 18 Jahre alt sind oder eine Demenzerkrankung vorliegt. Gleichzeitig muss von allen Personen die bereitgestellte Beratung zur "Pflege und Betreuung" in Anspruch genommen werden.

Angehörigenbonus
Österreich
Zuschuss
Bund
Betrag: 1.597,00 Euro
Frist: 01.01.2025 bis 31.12.2025
Zielgruppe: Pflegende Angehörige
Einkommensgrenzen:
bis 1.596,00 Euro Monatsnetto

Ab Januar 2025 wird der Angehörigenbonus von 1.569,60 Euro in zwölf Monatsraten zu je 130,80 Euro ausgezahlt.

Der Angehörigenbonus steht allen Personen zu, die Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 betreuen. Für einen Anspruch auf den Bonus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei spielen die Pflegestufe, die Dauer der Pflege und das Netto-Einkommen pro Monat eine Rolle. Weitere Details zum Angehörigenbonus ("Pflegebonus") findet man hier auf Finanz.at.

Steiermark
Pendlerhilfe
Steiermark
Zuschuss
Arbeiterkammer
Betrag: 389,00 Euro
Frist: 01.01.2025 bis 31.12.2025
Zielgruppe: Arbeitnehmer
Einkommensgrenzen:
bis 35.000,00 Euro Jahreseinkommen

Die Pendlerbeihilfe wird auch heuer wieder rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr (2024) ausbezahlt. Sie liegt bei bis zu 389 Euro pro ArbeitnehmerIn und kann direkt online beantragt werden. Im Vorjahr wurden als Pendlerbeihilfe durchschnittlich 120 Euro pro Person ausbezahlt. Immerhin 5.000 Steirerinnen und Steirer haben diese Förderung in Anspruch genommen. Die maximale Höhe der Beihilfe beträgt 389 Euro pro Jahr.

Als Voraussetzung gelten ein Hauptwohnsitz in der Steiermark, ein Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro und ein Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometer (einfache Wegstrecke).

Oberösterreich
OÖ Pendlerhilfe
Oberösterreich
Zuschuss
Land Oberösterreich
Betrag: 421,00 Euro
Frist: 01.01.2025 bis 31.12.2025
Zielgruppe: Arbeitnehmer
Einkommensgrenzen:
bis 35.000,00 Euro Jahreseinkommen

In Oberösterreich gelten für die Pendlerbeihilfe ähnliche Voraussetzungen, wie in den anderen Bundesländern. Die einfache Wegstrecke zur Arbeit mit mindestens 25 Kilometer betragen, der Hauptwohnsitz in Oberösterreich gemeldet sein und es darf eine Jahreseinkommensgrenze nicht überschritten werden. Diese Grenze liegt bei 35.000 Euro und erhöht sich pro Kind im Haushalt um 3.500 Euro.

Handwerkerbonus
Österreich
Zuschuss
Bund
Betrag: 1.500,00 Euro
Förderung von Handwerksrechnungen
Frist: 01.01.2025 bis 31.12.2025
Zielgruppe: Privathaushalte

Der Handwerkerbonus beträgt im Jahr 2025 bis zu 1.500 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bis 7.500 Euro. Ein Antrag inklusive Vorlage der Rechnungen ist online möglich unter handwerkerbonus.gv.at.

Zukünftige Zuschüsse
Diese Zuschüsse und Förderungen stehen bald zur Verfügung.
Keine Förderungen oder Zuschüsse gefunden ...
Abgelaufene Zuschüsse
Diese Zuschüsse wurden bereits beendet.
Vorarlberg
Heizkostenzuschuss PLUS
Vorarlberg
Heizkostenzuschuss
Land Vorarlberg
Betrag: 660,00 Euro
Frist: 06.03.2023 bis 31.05.2023 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen

Der Heizkostenzuschuss PLUS kann in Vorarlberg bis Ende Mai 2023 beantragt werden und beträgt 330 Euro extra. Durch die Aufstockung des Bundes von zusätzlich 330 Euro beträgt der Zuschuss insgesamt für diese Periode 660 Euro pro Haushalt.

Wien
Wiener Energiebonus 23
Wien
Zuschuss
Stadt Wien
Betrag: 200,00 Euro
Frist: 17.04.2023 bis 30.06.2023 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen

Der Wiener Energiebonus 2023 von 200 Euro wird seit 11. April 2023 automatisch an rund 550.000 Haushalte überwiesen. Weitere 100.000 Haushalte können ab 17. April bis 30. Juni 2023 einen Antrag auf den Energiebonus stellen.

Niederösterreich
NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss
Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Land Niederösterreich
Betrag: 150,00 Euro
Frist: 19.04.2023 bis 30.06.2023 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 40.000,00 Euro bzw. 100.000,00 Euro Jahresbrutto

Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss von 150 Euro kann zusätzlich zum bisherigen Zuschuss beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte mit maximal 40.000 Euro (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen (Mehr-Personen-Haushalt).

Oberösterreich
Schulstartunterstützung
Oberösterreich
Familienzuschuss
Land Oberösterreich
Betrag: 800,00 Euro
Frist: bis 31.07.2023 (beendet)
Zielgruppe: Familien

Pro Kind erhalten Familien in Oberösterreich 200 Euro als Unterstützung. Diese Zahlung ist auf maximal 800 Euro - also vier Kinder - begrenzt. Der Betrag wird in zwei Teilen zu je 100 Euro pro Kind überwiesen. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig. Sofern bereits der OÖ Wohn- und Energiekostenbonus beantragt und positiv beschieden wurde - oder gar ausbezahlt - kommt der neue Zuschuss automatisch aufs Konto. Die Frist für einen Antrag auf den OÖ Wohn- und Energiebonus ist am 31. Juli 2023 ausgelaufen.

Die erste Tranche von max. 400 Euro wurde im August 2023, die zweite ab September 2023 überwiesen.

Oberösterreich
OÖ Wohn- und Energiekostenbonus
Oberösterreich
Wohnkostenzuschuss
Land Oberösterreich
Betrag: 400,00 Euro
Frist: 03.04.2023 bis 31.07.2023 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 27.000,00 Euro bzw. 65.000,00 Euro Jahresbrutto

Der OÖ Wohn- und Energiekostenbonus beträgt zwischen 200 und 400 Euro. Voraussetzung ist ein Jahresbruttoeinkommen von maximal 27.000 Euro für Ein-Personen- und 65.000 Euro für Mehr-Personen-Haushalte im Jahr 2022.

Wien
Wohnkostenpauschale
Wien
Wohnkostenzuschuss
Stadt Wien
Betrag: 200,00 Euro
Frist: bis 30.09.2023 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen

Anspruch darauf haben alle Personen in Wien, die zum Stichmonat August 2023 mindestens einen Tag in diesem Monat folgende Leistungen bezogen haben:

  • Wiener Mindestsicherung
  • Wohnbeihilfe
  • Leistung der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld, Arbeitslosengeld während eines AlVG-Bezuges)
  • Ausgleichs- oder Ergänzungszulage aus der Pensionsversicherung
  • Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld
  • Krankengeld gemäß § 41 AlVG

Zusätzlich muss die Person mindestens 18 Jahre alt sein und den Hauptwohnsitz in Wien haben oder über eine Hauptwohnsitzbestätigung für die Stadt Wien verfügen. Gemeinsam mit der Auszahlung wird auch ein Informationsschreiben an diese Personen zugestellt.

Salzburg
Heizkostenzuschuss
Salzburg
Heizkostenzuschuss
Land Salzburg
Betrag: 600,00 Euro
Frist: 01.04.2023 bis 31.10.2023 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen

Alle Haushalte in Salzburg, die bereits einen Heizkostenzuschuss von insgesamt 300 Euro erhalten haben, bekommen zusätzlich den erhöhten Zuschuss von 300 Euro automatisch ausbezahlt. Insgesamt also 600 Euro als Heizkostenzuschuss.

Tirol
Tirol-Zuschuss
Tirol
Zuschuss
Land Tirol
Betrag: 250,00 Euro
Frist: 01.04.2023 bis 31.10.2023 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 1.100,00 Euro bzw. 1.700,00 Euro Monatsnetto

Der sogenannte Tirol-Zuschuss setzt sich aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss für 2023 zusammen und beträgt 250 Euro pro Haushalt. Die Einkommensgrenzen liegen bei maximal 1.100 Euro netto pro Monat für Ein-Personen-Haushalte bzw. bei 1.700 Euro für Lebensgemeinschaften in einem Haushalt. Pro weiterer Person wird die Grenze um 300 Euro erhöht.

Oberösterreich
OÖ. Energiekostenzuschuss
Oberösterreich
Strom und Energie
Land Oberösterreich
Betrag: 200,00 Euro
Frist: 02.02.2023 bis 30.11.2023 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 27.000,00 Euro bzw. 65.000,00 Euro Jahresbrutto

Der Energiekostenzuschuss von 200 Euro für die Periode 2023/24 wird ab 02. Oktober 2023 ausgezahlt. Konkret erhalten rund 160.000 Haushalte in Oberösterreich ab 02. Oktober den Bonus automatisch ausbezahlt, sofern sie auch im Sommer bereits ihren Bonus beantragt und erhalten haben. Ist das nicht der Fall, kann ab Oktober bis 30. November ein Antrag gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Einkommensgrenzen von 27.000 Euro brutto pro Jahr für Ein-Personen- und 65.000 Euro bei Mehr-Personen-Haushalte nicht überschritten werden.

Der Betrag wird automatisch ausbezahlt, sofern bereits im Sommer der OÖ. Wohn- und Energiekostenbonus oder von April bis August 2023 die Wohnbeihilfe bezogen wurde.

Steiermark
Wohnkostenzuschuss
Steiermark
Wohnkostenzuschuss
Land Steiermark
Betrag: 400,00 Euro
Frist: 06.06.2023 bis 30.11.2023 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 40.045,00 Euro Jahresnettoeinkommen

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss von 400 Euro wurde erneut bis 30. November 2023 verlängert und die Einkommensgrenze auf 40.045 Euro pro Jahr erhöht. Ein Antrag beim Land Steiermark ist für die Auszahlung notwendig.

Bei Fragen können Sie sich an die Telefon-Hotline des Landes Steiermark wenden: 0800 800 262

Kärnten
Kärnten Bonus Extra
Kärnten
Zuschuss
Land Kärnten
Betrag: 300,00 Euro
Frist: 03.07.2023 bis 30.11.2023 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 1.600,00 Euro bzw. 2.400,00 Euro Monatsnetto

Der "Kärnten Bonus Extra" wird als Folgezuschuss zum "Kärnten Bonus" und "Kärnten Bonus Plus" ab Mitte Juli ausbezahlt und beträgt 300 Euro. Ein Antrag ist ab 03. Juli 2023 möglich.

Energiekostenpauschale
Österreich
Zuschuss
Bund
Betrag: 2.475,00 Euro
Frist: bis 30.11.2023 (beendet)
Zielgruppe: Unternehmen

Für Klein- und Kleinstunternehmen kann noch bis 30. November 2023 eine Pauschalförderung als Energiekostenpauschale beantragt werden. Die Auszahlung von 100 bis 2.475 Euro erfolgt binnen weniger Tage und ist für Unternehmen mit einem Jahresumsatz in 2022 von 10.000 bis 400.000 Euro möglich. Der Antrag kann Energiekostenpauschale.at gestellt werden.

Salzburg
Weihnachtsbeihilfe
Salzburg
Zuschuss
Salzburger Landeshilfe
Betrag: 50,00 Euro
Frist: bis 15.12.2023 (beendet)
Zielgruppe: Mindestpension
Einkommensgrenzen:
bis 844,00 Euro bzw. 1.269,00 Euro monatl.

Die Weihnachtsbeihilfe für Salzburgerinnen und Salzburger mit Ausgleichszulage muss selbst oder von der Gemeinde bzw. einem Pensionistenverband beim Land beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle, die eine Ausgleichszulage beziehen und deren Einkommen abzüglich Wohnkosten 844 Euro bzw. bei Paaren 1.269 Euro nicht überschreitet.

Niederösterreich
Wohnkostenzuschuss
Niederösterreich
Wohnkostenzuschuss
Land Niederösterreich
Betrag: 150,00 Euro
Frist: 23.10.2023 bis 31.12.2023 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 20.000,00 Euro bzw. 50.000,00 Euro Jahresbrutto (Haushalt)

Der Wohnkostenzuschuss beträgt 150 Euro plus 50 Euro extra für jede weitere im Haushalt lebende Person. Das bedeutet je Haushaltsgröße:

  • 1 Personenhaushalt: 150,00 Euro
  • 2-Personenhaushalt: 200,00 Euro
  • 3-Personenhaushalt: 250,00 Euro
  • 4-Personenhaushalt: 300,00 Euro
  • 5-Personenhaushalt: 350,00 Euro
Sozialhilfe-Zuschuss
Österreich
Sozialhilfe-Zuschuss
Bundesländer
Betrag: 360,00 Euro
Frist: 01.07.2023 bis 31.12.2023 (beendet)
Zielgruppe: Sozialhilfebezieher

Die Auszahlung der Sonderzuwendung von 60 Euro monatlich erfolgt automatisch rückwirkend an alle BezieherInnen von Sozialhilfe in ganz Österreich. Ein Anspruch darauf besteht für die Monate Juli bis Dezember 2023 (insgesamt 360 Euro). Die Auszahlung erfolgt durch die Bundesländer. Aktuelle Details zum Auszahlungsstatus findet man hier.

Wien
Energieunterstützung Plus
Wien
Zuschuss
Stadt Wien
Betrag: 500,00 Euro
Frist: bis 31.12.2023 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen

Als Voraussetzung gilt, dass der Hauptwohnsitz in Wien gemeldet ist und sich auf diese Adresse der Energieliefervertrag bezieht. Zudem muss man bei Antragstellung als VertragspartnerIn des Energielieferunternehmens gelten bzw. die Energiekosten über die Miete bezahlen.

Vorausgesetzt wird auch, dass der oder die AntragstellerIn zum Zeitpunkt der Einreichung volljährig ist und Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage hat oder Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld bezieht.

Es können nur Rechnungen für die Energieunterstützung Plus eingereicht werden, die auf den eigenen Namen lauten. Ist das nicht der Fall, so kann die Person, die auf der Rechnung genannt wird, die Hilfe beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro pro Haushalt. Ist dieses Kontingent erschöpft, kann kein weiterer Zuschuss erfolgen.

Der geförderte Betrag wird dabei nicht auf das Konto der AntragstellerInnen ausbezahlt, sondern direkt an die Energieunternehmen überwiesen. Bei höheren Jahresrechnungen oder Rückständen, bietet die Stadt Wien weitere Beratungsangebote.

Steiermark
PendlerInnenbeihilfe
Steiermark
Zuschuss
Arbeiterkammer
Betrag: 389,00 Euro
Frist: 01.01.2023 bis 31.12.2023 (beendet)
Zielgruppe: Pendler
Einkommensgrenzen:
bis 35.000,00 Euro Jahresbrutto

Als Voraussetzung für die Pendlerbeihilfe ab 2023 (rückwirkend für das Jahr 2022) gilt, dass der Hauptwohnsitz der Antragsteller in der Steiermark liegen und die Strecke zur Arbeit in eine Richtung mindestens 25 km lang sein muss. Das Jahreseinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen.

Auch Lehrlinge haben Anspruch auf die PendlerInnenbeihilfe der AK Steiermark, wenn sie in der Berufsschule im Internat untergebracht sind bzw. die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht anwenden können.

Salzburg
Wohnkostenzuschuss
Salzburg
Wohnkostenzuschuss
Land Salzburg
Betrag: 1.100,00 Euro
Frist: 01.10.2023 bis 31.12.2023 (beendet)
Zielgruppe: Wohnbeihilfe

Alle Salzburger BezieherInnen von Wohnbeihilfe erhalten eine Einmalzahlung (Wohnkostenzuschuss) abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Rund 9.000 Haushalte und insgesamt 19.000 Personen sollen davon profitieren. Die Einmalzahlung beträgt zwischen 500 und 1.100 Euro.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich am ermittelten zumutbaren Wohnungsaufwand:

zumutb. Wohnungsaufwand Zuschuss
0 bis 5 % 900,00 Euro
5,25 bis 10 % 800,00 Euro
10,25 bis 15 % 700,00 Euro
15,25 bis 20 % 600,00 Euro
20,25 bis 25 % 500,00 Euro

AlleinerzieherInnen und Familien erhalten zusätzlich einen Pauschalbetrag von 200 Euro.

Ein Antrag ist nicht notwendig. Die Auszahlung erfolgt automatisch, sofern von 01. Juni 2022 bis 31. August 2023 Wohnbeihilfe bezogen wurde.

Antrag: automatisch
Vorarlberg
Heizkostenzuschuss
Vorarlberg
Heizkostenzuschuss
Land Vorarlberg
Betrag: 500,00 Euro
Frist: 16.10.2023 bis 16.02.2024 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 1.900,00 Euro Monatsnetto

Die Auszahlung des Zuschuss wird über die Vorarlberger Gemeinden abgewickelt werden. Alle Haushalte, die bereits im Frühjahr den Vorarlberger Heizkostenzuschuss PLUS überwiesen bekommen haben, müssen keinen zusätzlichen Antrag für den Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/24 einbringen.

Die Netto-Einkommensgrenze pro Monat liegt bei:

  • Eine Person: 1.900 Euro
  • Zwei Personen: 2.800 Euro
  • Drei Personen: 3.250 Euro
  • Vier Personen: 3.650 Euro
  • Fünf Personen: 4.100 Euro
  • Sechs Personen: 4.500 Euro
  • Sieben Personen: 4.950 Euro
  • Jede weitere Person: plus 430 Euro

Für Einkommen, die um maximal 400 Euro über dieser Grenze liegen, gilt eine Einschleifregelung. Details zum Zuschuss findet man auch auf der Website des Landes Vorarlberg.

Antrag: Wohnsitzgemeinde
Steiermark
Heizkostenzuschuss
Steiermark
Heizkostenzuschuss
Land Steiermark
Betrag: 340,00 Euro
Frist: 02.10.2023 bis 29.02.2024 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 1.392,00 Euro bzw. 2.088,00 Euro Nettoeinkommen

Der Heizkostenzuschuss 2024 für SteirerInnen und Steirer beträgt abermals 340 Euro. Die Einkommensgrenzen liegen in der Steiermark bei 1.392 Euro monatlich für alleinstehende Personen bzw. 2.088 Euro für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften. Pro Kind mit aktivem Familienbeihilfe-Bezug wird die Grenze um 418 Euro erhöht. Der Zuschuss kann beim Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Sercicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.

Antrag: Gemeindeamt oder Servicestellen
Kärnten
Heizkostenzuschuss
Kärnten
Heizkostenzuschuss
Land Kärnten
Betrag: 280,00 Euro
Frist: 02.10.2023 bis 29.03.2024 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 1.160,00 Euro bzw. 1.680,00 Euro Monatsnetto

Den Kärntner Heizkostenzuschuss für die Saison 2023/24 von bis zu 280 Euro erhalten alle Personen mit Hauptwohnsitz in Kärnten und einem maximalen Einkommen von 1.160 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 1.680 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Die kleine Heizkostenunterstützung von 210 Euro unterliegt maximalen Einkommengrenzen von 1.360 netto pro Monat für Alleinstehende bzw. 1.880 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. Pro weiterer Person wird die Grenze um 310 Euro erhöht.

Zusätzlich zum ursprünglichen Betrag von 180 bzw. 110 Euro wird auch ein Energiebonus von 100 Euro ausgezahlt. Das ergibt für diese Periode einen Zuschuss von 210 bis 280 Euro.

Antrag: Gemeindeamt oder Servicestellen
Steiermark
Schulbeihilfe
Steiermark
Zuschuss
Arbeiterkammer
Betrag: 300,00 Euro
Frist: 15.10.2023 bis 31.03.2024 (beendet)
Zielgruppe: Schüler & Studenten

StudentInnen und SchülerInnen können einen einmaligen Bonus von 300 Euro der Arbeiterkammer Steiermark erhalten. Dieser wird pro Studienjahr bzw. Schuljahr ausgezahlt.

Mitglieder der AK Steiermark und deren Kinder können - sofern sie auch die Schülerbeihilfe beantragt haben bzw. beziehen - mittels Formular je nach Schulstufe die Einmalzahlung hier beantragen. Ab der 10. Schulstufe muss laut AK zunächst der Antrag für die staatliche Schülerbeihilfe gestellt werden.

Oberösterreich
Heizkostenzuschuss
Oberösterreich
Heizkostenzuschuss
Land Oberösterreich
Betrag: 200,00 Euro
Frist: 01.02.2024 bis 31.03.2024 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 17.700,00 Euro bzw. 25.000,00 Euro Jahresbrutto

Der Heizkostenzuschuss beträgt 200 Euro pro Haushalt, sofern die Voraussetzungen erfüllt und Einkommengrenzen nicht überschritten werden.

Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Land Niederösterreich
Betrag: 225,00 Euro
Frist: 20.12.2023 bis 31.03.2024 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen

Der NÖ Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024 in der Höhe von 150 Euro sowie einer Sonderförderung zum von 75 Euro extra pro Haushalt kann von 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden. EmpfängerInnen von Sozialhilfe erhalten den Zuschuss automatisch überwiesen.

Oberösterreich
Heizkostenzuschuss
Oberösterreich
Heizkostenzuschuss
Land Oberösterreich
Betrag: 200,00 Euro
Frist: 01.02.2024 bis 31.03.2024 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 17.700,00 Euro bzw. 25.000,00 Euro Jahresbrutto

Als Voraussetzungen gelten ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich und die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Diese werden anhand des Jahresbruttoeinkommens 2022 berechnet und liegen für Alleinstehende bei 17.700 Euro und für Mehr-Personen-Haushalte bei 25.000 Euro.

Netzkostenzuschuss
Österreich
Strom und Energie
Bund
Betrag: 200,00 Euro
Frist: 01.01.2023 bis 30.06.2024 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen

Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Jahr. Insgesamt beträgt der Zuschuss 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, maximal jedoch 200 Euro.

Anspruch darauf haben alle Haushalte, die auch von der GIS - also der Rundfunkgebühr - befreit sind. Der Netzkostenzuschuss gilt ab 01. Januar 2023 und endet ebenfalls am 30. Juni 2024.

Oberösterreich
Kinderbetreuungsbonus
Oberösterreich
Kinderbonus
Arbeiterkammer
Betrag: 150,00 Euro
Frist: 04.09.2023 bis 30.06.2024 (beendet)
Zielgruppe: Familien

Die Arbeiterkammer Oberösterreich gewährt Eltern einen einmaligen Bonus von 150 Euro pro Kind für die kostenpflichtige Kinderbetreuung. Dafür ist ein Antrag notwendig. Als Voraussetzung gilt, dass mindestens ein Elternteil Mitglied der AK Oberösterreich ist, das Kind kostenpflichtig in einer Krabbelstube, einem Kindergarten oder bei Tageseltern betreut wird und das Kind das Alter der Schulpflicht noch nicht erreicht hat (gilt für Geburten nach dem 31. Ausgust 2017).

Oberösterreich
Heizkostenzuschuss
Oberösterreich
Heizkostenzuschuss
Land Oberösterreich
Betrag: 200,00 Euro
Frist: 01.10.2024 bis 30.11.2024 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 19.070,00 Euro bzw. 26.940,00 Euro Jahresbrutto (Haushalt)

Einen Anspruch auf den Zuschuss haben alle Haushalte mit Wohnsitz in Oberösterreich, die die vorgesehenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese liegen bei 19.070 Euro brutto für Ein-Personen-Haushalte und 26.940 Euro bei Mehr-Personen-Haushalte. Herangezogen wird dabei das Jahresbruttoeinkommen 2023.

Niederösterreich
NÖ Wohnbonus
Niederösterreich
Wohnkostenzuschuss
Land Niederösterreich
Betrag: 80,00 Euro
Frist: 21.10.2024 bis 15.12.2024 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 18.000,00 Euro bzw. 45.000,00 Euro Jahresbrutto

Der neue NÖ Wohnbonus für 2024 und 2025 kann von 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 beantragt werden. Die Einkommensgrenzen liegen bei 18.000 Euro für Einpersonen- und 45.000 Euro für Mehrpersonenhaushalte (Jahresbrutto).

Für die erste Person im Haushalt erhält man 80 Euro, für jede weitere 30 Euro als Auszahlungsbetrag. Das ergibt:

  • Eine Person: 80 Euro
  • Zwei Personen: 110 Euro
  • Drei Personen: 140 Euro
  • Vier Personen: 170 Euro
  • Fünf Personen: 200 Euro
Stromkostenzuschuss
Österreich
Strom und Energie
Bund
Subvention der Stromkosten
Frist: 01.12.2022 bis 31.12.2024 (beendet)
Zielgruppe: alle Haushalte

Die Strompreisbremse subventioniert die Kosten für einen Verbrauch der ersten 2.900 kWh pro Jahr mit 30 Cent. Ab 01. Juli 2024 beträgt der Zuschuss 15 Cent pro kWh. Der Zuschuss endet am 31. Dezember 2024.

Burgenland
Wärmepreisdeckel
Burgenland
Heizkostenzuschuss
Land Burgenland
Betrag: 2.000,00 Euro
Frist: 01.01.2024 bis 31.12.2024 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige und mittlere Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 63.000,00 Euro Jahresbrutto (Haushalt)

Der sogenannte Wärmepreisdeckel kann im Burgenland bis 31. Dezember 2024 beantragt werden und beträgt maximal bis zu 2.000 Euro. Voraussetzung ist ein maximales Brutto-Jahreseinkommen von 63.000 Euro pro Haushalt. Er gilt als Förderung des Landes für Privathaushalte und soll Haushalten mit kleinem und mittlerem Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Wärme- bzw. Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe werden das Netto-Haushaltseinkommen aus dem Jahr 2023 und die Wärmekosten des Haushalts berücksichtigt.

Familienzuschuss
Österreich
Familienzuschuss
Bund
Betrag: 1.080,00 Euro
Frist: 01.07.2023 bis 31.12.2024 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen

Die Sonderzuwendungen von 60 Euro monatlich pro Kind gelten für alle AlleinverdienerInnen mit weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat, sowie BezieherInnen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Ausgleichszulage. Ein Anspruch besteht von 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024. Das sind in Summe 18 Monate und bringt pro Kind bis zu 1.080 Euro. Die Auszahlung erfolgt je Monat rückwirkend. Ein Antrag ist nicht notwendig.

Schulsportwochen 100er
Österreich
Zuschuss
Sport Austria
Betrag: 100,00 Euro
Frist: bis 31.12.2024 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen

Mittels Nachweis eines Bezugs von Sozialleistungen erhalten SchülerInnen innerhalb weniger Tage die Zusage für den "Schulsportwochen-100er". Die Servicestelle "Schulsportwochen" trägt damit dazu bei, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche an schulischen Winter- und Sommersportwochen teilnehmen können.

Oberösterreich
Kinderbetreuungsbonus
Oberösterreich
Zuschuss
Land Oberösterreich
Betrag: 960,00 Euro
Frist: 01.01.2024 bis 31.12.2024 (beendet)
Zielgruppe: Familien

Familien können in Oberösterreich unter bestimmten Voraussetzungen von einem Kinderbetreuungsbonus von 960 Euro profitieren. Die Voraussetzungen sind:

  • Keine Inanspruchnahme eines kostenlosen Kinderbetreuungs-Angebots
  • Kinder ab dem 37. Lebensmonat bis zum erstmaligen Eintritt in den Kindergarten
  • Der gemeinsame Haushalt von Eltern(teil) und Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ist in Oberösterreich gemeldet.
  • Österreichische Staatsbürger oder EU-Bürger
Kärnten
Familienzuschuss
Kärnten
Zuschuss
Land Kärnten
Betrag: 261,00 Euro
Frist: 01.01.2024 bis 31.12.2024 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 1.719,00 Euro bzw. 2.534,00 Euro Monatsnetto

Voraussetzungen: Der Hauptwohnsitz ist in Kärnten gemeldet, das Kind ist unter zehn Jahre alt und lebt mit Förderwerber im gemeinsamen Haushalt und ist österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt. Zudem wird aktiv Familienbeihilfe bezogen. Es darf zudem kein Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld nach §2 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes vorliegen.

Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Anzahl der Kinder. Die Höhe des Zuschusses wird gestaffelt berechnet.

Burgenland
Handwerkerbonus
Burgenland
Zuschuss
Land Burgenland
Betrag: 2.500,00 Euro
Förderung von Handwerksleistungen
Frist: 01.04.2024 bis 10.01.2025 (beendet)
Zielgruppe: Privathaushalte

Im Burgenland gibt es einen eigenen Handwerkerbonus für das Jahr 2024. Dieser kann bis einschließlich 10. Januar 2025 beantragt werden. Gefördert werden Handwerksarbeiten, die zwischen 01. April und 31. Dezember 2024 durchgeführt werden.

Förderwürdig sind dabei die Kosten für Arbeitsleistungen für die Wohnraumsanierung von Burgenländischen Unternehmen. Bei thermischer Sanierung können zusätzlich auch die Materialkosten gefördert werden. Die Höhe der Förderung liegt bei 25 Prozent der Kosten, maximal jedoch 10.000 Euro pro Haushalt.

Vorarlberg
Heizkostenzuschuss
Vorarlberg
Heizkostenzuschuss
Land Vorarlberg
Betrag: 330,00 Euro
Frist: 14.10.2024 bis 21.02.2025 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen

Der neue Heizkostenzuschuss 2024/25 in Vorarlberg ist von 14. Oktober 2024 bis 21. Februar 2025 beantragbar. Der Auszahlungsbetrag liegt bei bis zu 330 Euro. Anträge sind beim Land Vorarlberg möglich. Die Einkommensgrenzen sind dabei einzuhalten. Eine Einschleifregelung zusätzlich bis 250 Euro ist ebenfalls vorgesehen.

Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Haushaltsgröße und liegen bei:

Haushaltsgröße Einkommensgrenze Einschleifregelung zusätzlich bis 250 Euro
1-Personen-Haushalt 1.410 Euro 1.660 Euro
2-Personen-Haushalt 1.920 Euro 2.170 Euro
3-Personen-Haushalt 2.360 Euro 2.610 Euro
4-Personen- Haushalt 2.800 Euro 3.050 Euro
5-Personen-Haushalt 3.240 Euro 3.490 Euro
6-Personen-Haushalt 3.680 Euro 3.930 Euro
7-Personen-Haushalt 4.120 Euro 4.370 Euro
Für jede weitere Person plus 440 Euro plus 250 Euro

Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, sondern nur nach Antrag und Bewilligung. Dazu muss auch ein aktueller Einkommensnachweis vorgelegt werden.

Steiermark
Heizkostenzuschuss
Steiermark
Heizkostenzuschuss
Land Steiermark
Betrag: 340,00 Euro
Frist: 07.10.2024 bis 28.02.2025 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 1.572,00 Euro bzw. 2.358,00 Euro Monatsbrutto (Haushalt)

Der Heizkostenzuschuss für die Saison 2024/25 beträgt 340 Euro pro Haushalt. Als Voraussetzung gilt ein maximalen Haushaltseinkommen von 1.572 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 2.358 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Pro Kind, für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 472 Euro. Der Antrag ist online auf der Website des Landes Steiermark möglich (außer bei Wohnsitz in Graz).

Handwerkerbonus
Österreich
Zuschuss
Bund
Betrag: 2.000,00 Euro
Förderung von Handwerksrechnungen
Frist: 15.07.2024 bis 28.02.2025 (beendet)
Zielgruppe: Privathaushalte

Der Handwerkerbonus beträgt bis zu 2.000 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bis 10.000 Euro und gilt rückwirkend ab 01. März 2024. Damit werden Handwerksbetriebe unterstützt und KundInnen finanziell entlastet.

Kärnten
Heizkostenzuschuss
Kärnten
Heizkostenzuschuss
Land Kärnten
Betrag: 180,00 Euro
Frist: 01.10.2024 bis 31.03.2025 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen
Einkommensgrenzen:
bis 1.270,00 Euro bzw. 2.080,00 Euro Monatsnetto (Haushalt)

Die neuen Einkommensgrenzen für den kleinen Heizkostenzuschuss von 110 Euro liegen bei 1.510 Euro netto pro Monat für Alleinstehende, bei 2.080 Euro für Zwei-Personen-Haushalte und plus 360 Euro pro weiterer Person im Haushalt. Für den großen Zuschuss von 180 Euro beträgt die Grenze für Alleinstehende maximal 1.270 Euro netto pro Monat bzw. bei Zwei-Personen-Haushalten höchstens 1.840 Euro. Auch hier wird die Grenze pro zusätzlicher Person im Haushalt um 360 Euro angehoben.

Niederösterreich
NÖ Heizkostenzuschuss
Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Land Niederösterreich
Betrag: 150,00 Euro
Ausgleichszulage, Arbeitslosenversicherung, Mindestpension
Frist: 21.10.2024 bis 31.03.2025 (beendet)
Zielgruppe: Niedrige Einkommen

Der Heizkostenzuschuss für die Periode 2024 und 2025 beträgt einmalig 150 Euro. Anspruch auf den Heizkostenzuschuss von 150 Euro haben Niederösterreichinnen und Niederösterreicher unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Förderungen werden laufend erweitert.

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss wird je Bundesland nach unterschiedlichen Richtlinien ausgezahlt. Die Abwicklung unterliegt ebenfalls den Ländern. Im Zuge der Teuerungskrise wurden die Budgetmittel vom Bund für die Länder deutlich erhöht.

Die Auszahlung des Heizkostenzuschuss erfolgt in der Regel nach Beantragung. Dabei ist es wichtig, dass die jeweils relevanten Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt werden. Diese sind in allen Bundesländern an Einkommensgrenzen (monatlich oder jährlich) geknüpft.

Stromkostenzuschuss

Der Stromkostenzuschuss, auch "Strompreisbremse" genannt, ist bundesweit in ganz Österreich für alle Haushalte verfügbar. Sie subventioniert die Stromkosten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh mit 0,30 Euro pro Kilowattstunde. Ein Antrag ist nicht notwendig.

Netzkostenzuschuss

Gemeinsam mit dem Stromkostenzuschuss gibt es den bundesweiten Netzkostenzuschuss von 200 Euro für niedrige Einkommen, die über eine GIS-Befreiung verfügen.

Die Liste der Zuschüsse und Förderungen wird laufend erweitert.

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Daniel Herndler
Email: dh@finanz.at
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 07.02.2025, 18:27 Uhr