Auch zum Jahresende 2023 bleibt die Teuerung in Österreich hoch und sorgt für deutliche Preissteigerungen. Besonders die Wohn-, Heiz- und Energiekosten bringen viele Haushalte weiterhin in finanzielle Bedrängnis. Hunderttausende Menschen haben daher noch immer Anspruch auf Einmalzahlungen bis zu 1.000 Euro, die nur noch wenige Tage beantragt werden können.
Eine Übersicht aller Zuschüsse in Österreich und je Bundesland findet man hier auf Finanz.at.
Energieunterstützung
Die Energieunterstützung Plus in Wien von bis zu 500 Euro läuft noch bis 31. Dezember 2023. Wer in Wien wohnt und zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig ist, kann die Hilfe beantragen. Ein Anspruch besteht, wenn man ebenfalls Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage hat oder Arbeitslosengeld, Pensionsvorschuss, Notstandshilfe oder Umschulungsgeld bezieht. Der Antrag kann hier online eingebracht werden.
Wohnzuschuss
In Niederösterreich wird noch bis Ende Dezember der NÖ-Wohnzuschuss von 150 Euro pro Haushalt zuzüglich 50 Euro pro weiterer Person bei Mehr-Personen-Haushalten gegen die steigenden Wohnkosten ausgezahlt. Die Einkommensgrenzen liegen bei 20.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 50.000 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. Ein Antrag ist hier online möglich.
Pflege- und Betreuungsscheck
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck für das Jahr 2023 kann noch bis Jahresende beantragt werden. Einen Anspruch auf den Scheck von 1.000 Euro pro Jahr haben alle Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und Pflegegeld der Stufe 3 beziehen.
Angehörigenbonus
Im Dezember wird österreichweit der Angehörigenbonus ausbezahlt. Für das zweite Halbjahr 2023 beträgt dieser 750 Euro einmalig. Ab Januar 2024 wird er erstmals in voller Höhe von 1.500 Euro überwiesen - und zwar in 12 Teilbeträgen zu je 125 Euro monatlich.
Der Angehörigenbonus steht allen Personen zu, die Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 betreuen, sofern sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Details zum Angehörigenbonus ("Pflegebonus") findet man hier auf Finanz.at.
Pendlerbeihilfe von 389 Euro
Noch bis Jahresende kann die AK-Pendlerbeihilfe in der Steiermark beantragt werden. Diese gilt rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr. Sie beträgt bis zu 389 Euro einmalig. Als Voraussetzung für die Pendlerbeihilfe gilt, dass der Hauptwohnsitz der Antragsteller in der Steiermark liegen und die Strecke zur Arbeit in eine Richtung mindestens 25 km lang sein muss. Das Jahreseinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen. Details zum Antrag findet man hier.
Weitere Einmalzahlungen, Förderungen und Zuschüsse, die noch heuer und auch im kommenden Jahr 2024 beantragt und ausbezahlt werden können, findet man hier in einer Zuschuss-Übersicht.
Heizkostenzuschüsse
Neben den bald auslaufenden Einmalzahlungen gibt es auch neue Heizkostenzuschüsse, die noch bis ins Frühjahr 2024 beantragt und ausgezahlt werden können.
Niederösterreich
Der neue NÖ-Heizkostenzuschuss beträgt 150 Euro und erhöht sich um zusätzliche 75 Euro für alle Alleinstehenden oder Hausgemeinschaften, die von Dezember 2023 bis März 2024 mindestens einen Monat lang eine Leistung nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz beziehen. Ein Antrag kann bis einschließlich 31. März 2024 bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
Kärnten
Den Kärntner Heizkostenzuschuss von bis zu 280 Euro erhalten jene Personen mit einem maximalen Einkommen von 1.160 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 1.680 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Bis 1.360 netto pro Monat bzw. 1.880 Euro gibt es 210 Euro als Zuschuss. Pro weiterer Person wird die Grenze um 310 Euro erhöht. Ein Antrag kann bis Ende April 2024 hier gestellt werden.
Steiermark
Der Steirische Heizkostenzuschuss von 340 Euro kann noch bis Ende Februar 2024 beantragt werden. Die Voraussetzungen dafür sind ein maximales Haushaltseinkommen von monatlich 1.392 Euro für Ein-Personen-Haushalte bzw. 2.088 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. Für jedes im Haushalt lebende Kind mit Familienbeihilfe erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 418 Euro. Alle Details dazu findet man hier auf der Website des Landes Steiermark.
Vorarlberg
Noch bis Februar 2024 kann der neue Wohn- und Heizkostenzuschuss von 500 Euro in Vorarlberg beantragt werden. Wer bereits zuvor den Heizkostenzuschuss Plus erhalten hat, bekommt den Betrag antragslos überwiesen. Einen Anspruch darauf haben alle Haushalte mit einem bestimmten Einkommen - abhängig von der Haushaltsgröße.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Zuschüsse