Neue Zuschüsse: Bis zu 650 Euro im März, 250 Euro im Herbst

Im Kampf gegen die weiterhin hohe Teuerung setzt man in Österreich seit Beginn der Krise auch auf diverse Einmalzahlungen. Diese wurden teilweise mehrfach erhöht. Nun kommt ab März ein neuer Zuschuss, der in zwei Teilen ausbezahlt werden und geringe Einkommen entlasten soll. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

08.02.2024, 07:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro

Nachdem in vielen anderen Bundesländern bereits neue Zuschüsse aufgelegt wurden und beantragbar sind, folgt ab März auch eine neue Phase des Tirol-Zuschuss. Dieser soll, wie berichtet, bis zu 900 Euro betragen. Nun wurden neue Details bekannt, wie die Auszahlung erfolgen soll.

Der Betrag soll sich aus einem Wohn- und Heizkostenzuschuss zusammensetzen. Dabei sollen, wie auch bisher, Haushalte mit geringem Einkommen finanziell entlastet werden. Die Auszahlung erfolgt in Teilen - konkret soll der Wohnkostenzuschuss bereis ab März und der Heizkostenzuschuss mit Beginn der neuen Heizperiode im Herbst 2024 erfolgen.

Fix ist bereits, dass die Einkommensgrenzen gegenüber dem Vorjahreszuschuss angehoben werden. Damit sollen mehr Menschen einen Anspruch auf die Förderung bekommen. Wie berichtet, soll eine vierköpfige Familie mit einem Einkommen von 2.600 Euro netto pro Monat bis zu 900 Euro an Zuschuss erhalten. Das würde in diesem Fall einen Zuschuss von 650 Euro im März und 250 Euro im Herbst bringen.

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Ein Antrag wird ab 01. März 2024 möglich sein. Konrkete Richtlinien und alle Einkommensgrenzen wird das Land Tirol noch im Laufe des Februar bekanntgeben. Bereits bis Oktober 2023 konnte ein Zuschuss von bis zu 700 Euro beantragt werden. Dieser Betrag setzte sich aus einem Tiroler Heizkostenzuschuss von 250 Euro und einem Wohnkostenzuschuss von 450 Euro zusammen.

Fristen enden in manchen Bundesländern

Alle Heizkostenzuschüsse je Bundesland findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht. Darin werden auch die Voraussetzungen und Fristen angeführt. Weitere Zuschüsse und Bonuszahlungen, wie etwa den Stromkostenzuschuss, Netzkostenzuschuss oder die Pendlerbeihilfe, findet man hier.

In einigen Bundesländern endet die Frist für die Zuschüsse als Entlastung für die Bevölkerung bereits im Februar. Diese betragen bis zu 500 Euro - etwa in Vorarlberg. Auch in der Steiermark läuft die Frist mit Monatsende aus. In anderen Ländern, wie Oberösterreich, Kärnten oder Salzburg, können die Einmalzahlungen noch länger beantragt werden.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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