In vielen Bundesländern in Österreich wurden in den vergangenen Wochen bereits neue Zuschüsse als Entlastung gegen hohe Heizkosten neu aufgelegt. So stehen etwa in der Steiermark 340 Euro, in Kärnten bis zu 180 Euro und in Oberösterreich 200 Euro seit Oktober zur Verfügung.
Ab jetzt gibt es zusätzlich auch in Vorarlberg einen neuen Heizkostenzuschuss von bis zu 330 Euro. Anträge sind bis 21. Februar 2025 möglich. Alle Heizkostenzuschüsse in ganz Österreich findet man hier in einer Übersicht.
Für den neuen Zuschuss gelten ebenfalls bestimmte Voraussetzungen - unter anderem Einkommensgrenzen je nach Haushaltsgröße und ein Hauptwohnsitz in Vorarlberg.
Voraussetzungen für 330 Euro als Zuschuss
Die sinkenden Temperaturen lassen österreichweit die Heizkosten ansteigen. Das belastet besonders einkommensschwächere Haushalte trotz sinkender Teuerung finanziell. Um den Heizkostenzuschuss als Entlastung in Vorarlberg zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Das ist u.a. auf der Website des Landes Vorarlberg möglich.
Zudem müssen auch die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Diese liegen bei laut Angaben der Stadt Bregenz bei:
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | Einschleifregelung zusätzlich bis 250 Euro |
---|---|---|
1-Personen-Haushalt | 1.410 Euro | 1.660 Euro |
2-Personen-Haushalt | 1.920 Euro | 2.170 Euro |
3-Personen-Haushalt | 2.360 Euro | 2.610 Euro |
4-Personen- Haushalt | 2.800 Euro | 3.050 Euro |
5-Personen-Haushalt | 3.240 Euro | 3.490 Euro |
6-Personen-Haushalt | 3.680 Euro | 3.930 Euro |
7-Personen-Haushalt | 4.120 Euro | 4.370 Euro |
Für jede weitere Person | plus 440 Euro | plus 250 Euro |
Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, sondern nur nach Antrag und Bewilligung. Dazu muss auch ein aktueller Einkommensnachweis vorgelegt werden.
Zuschüsse auch in anderen Bundesländern
In Kärnten und Oberösterreich ist seit Anfang Oktober 2024 ein neuer Heizkostenzuschuss möglich. Er beträgt in Kärnten zwischen 110 Euro und 180 Euro bzw. in Oberösterreich 200 Euro pro Haushalt. Auch hier müssen die jeweiligen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Der Antrag kann online eingereicht werden.
In der Steiermark kann seit 07. Oktober 2024 ebenfalls ein Antrag auf 340 Euro pro Haushalt gestellt werden - erstmals auch digital. Im Burgenland gilt noch bis Ende Dezember der Wärempreisdeckel von bis zu 2.000 Euro. Anspruch darauf haben alle burgenländischen Haushalte mit einem maximalen Netto-Jahreshaushaltseinkommen von 63.000 Euro.
Ob und wann in Niederösterreich, Wien, Salzburg und Tirol neue Zuschüsse aufgelegt werden, ist noch nicht bekannt. Alle Informationen und Details zu den Heizkostenzuschüssen in Österreich für 2024 und 2025 findet man hier auf Finanz.at.
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Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss