Die Energiekostenpauschale von bis zu 2.685 Euro ist seit Ende Juni online beantragbar. Dieser Betrag gilt als rückwirkende Entlastung gegen die hohen Energie- und Heizkosten im Jahr 2023. Er wird binnen weniger Tage nach Antragstellung direkt aufs Konto überwiesen.
Aufgrund der weiterhin hohen Energie- und Heizkosten sind auch viele Unternehmen - besonders in energieintensiven Branchen - weiterhin finanziell stark belastet. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie noch bis Anfang August die neue Energiekostenpauschale in Anspruch nehmen. Bereits im Vorjahr wurde die Energiekostenpauschale erstmalig ausbezahlt.
Für Klein- und Kleinstunternehmen kann eine Pauschalförderung als Energiekostenpauschale beantragt werden. Die Auszahlung von 335 bis 2.685 Euro erfolgt binnen weniger Tage und ist für Unternehmen mit einem Jahresumsatz in 2022 von 10.000 bis 400.000 Euro möglich.
Der Antrag kann noch bis 08. August 2024 unter energiekostenpauschale.at gestellt werden. Dazu sind eine gültige Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) notwendig. Ob ein Anspruch besteht, kann mittels Eingabe des ÖNACE-Codes auf der Webseite energiekostenpauschale.at geprüft werden.
Auszahlung binnen weniger Tage
Die Auszahlung erfolgt bereits nach wenigen Tagen. AntragstellerInnen können nach Einreichung einsehen, wie hoch die pauschale Förderhöhe für ihr Unternehmen ausfallen wird.
Für die Einreichung des Antrags über das Unternehmensservice-Portal (USP) wird ein ÖNACE-Code benötigt. Dieser liegt nicht für jedes Unternehmen vor, das die Umsatzvoraussetzungen erfüllt. Wer keinen ÖNACE-Code in seinem USP findet, kann diesen schriftlich beantragen. Dies kann per E-Mail an die Statistik Austria unter [email protected] erfolgen.
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