Bis zu 800 Euro & mehr: Neue AK-Zuschüsse sollen entlasten

In Österreich leiden noch immer viele Haushalte an der Teuerungskrise und ihrer Nachwirkungen. Besonders jene mit geringem Einkommen sind massiv betroffen. Wie jedes Jahr legt auch die Arbeiterkammer Zuschüsse und Beihilfe als Entlastung auf. Bis zu 825 Euro sind noch möglich. Eine Übersicht je Bundesland findet man hier auf Finanz.at.

24.10.2024, 07:00 Uhr von
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Die Arbeiterkammer entlastet mit diversen Beihilfen und Zuschüssen jährlich besonders einkommensschwache Familien und Haushalte in Österreich. Auch heuer gibt es wieder eine Vielzahl an Zuschüssen, die bei der AK beantragt werden können. Dabei unterschiedlichen sich die Ansprüche und Voraussetzungen je nach Bundesland deutlich.

So gibt es je nach Wohnort und Anspruch aktuell zwischen 75 und 825 Euro einmalig als Entlastung. Alle Details zu den AK-Förderungen und -Beihilfen sowie viele weitere Zuschüsse, die derzeit ausgezahlt werden können, findet man jetzt hier auf Finanz.at.

Schul- und Studienbeihilfe von 300 Euro

Seit Mitte Oktober gibt es in der Steiermark erneut die AK-Schüler- und - Studienbeihilfe von bis zu 300 Euro. Mitglieder der Arbeiterkammer Steiermark mit geringem Familieneinkommen können können für ihre Kinder ab der 9. Schulstufe diese Förderung beantragen. Anträge dazu findet man hier auf der Webseite der AK Steiermark.

Neben der Schulbeihilfe gibt es auch heuer wieder die AK-Studienbeihilfe. Diese beträgt ebenfalls 300 Euro pro Studienjahr. Ein zuvor gestellter Antrag auf staatliche Studienbeihilfe wird vorausgesetzt. Beantragt werden können die Schul- und Studienbeihilfe ab 15. Oktober 2024 bis 31. März 2025.

Pendlerbeihilfe bringt bis zu 389 Euro

Die Pendlerbeihilfe wird, wie jedes Jahr, rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr ausbezahlt. Heuer also konkret für das Jahr 2023. Der Auszahlungsbetrag liegt bei höchstens 389 Euro pro ArbeitnehmerIn. Anträge sind direkt online bei der Arbeiterkammer Steiermark möglich. Im Vorjahr lag die durchschnittliche Auszahlung bei 120 Euro pro Person.

Voraussetzungen für einen Anspruch sind neben einem Hauptwohnsitz in der Steiermark auch ein Jahreseinkommen von maximal 35.000 Euro und ein Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometer (einfache Wegstrecke). Weitere Details und ein Download-Formular findet man auf der Webseite der AK Steiermark. Die Frist für den Antrag endet am 31. Dezember 2024.

825 Euro als Fahrtkostenzuschuss

In Kärnten wird mit 825 Euro sogar ein noch größerer Betrag als Fahrtkostenzuschuss ausgezahlt. Dieser wird ebenfalls für das vergangene Jahr rückwirkend ausbezahlt. Als Voraussetzung gelten unter anderem ein Hauptwohnsitz in Kärnten, sowie eine einfache Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern zwischen Arbeitsstätte und Wohnort.

Sind öffentliche Verkehrsmittel zumutbar, können je nach Einkommensgrenze und Wegstrecke bis zu 100 Prozent der Fahrausweis-Kosten gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses hängt auch vom Einkommen der Antragsteller ab. Die gesamte Tabelle der Zuschüsse je Einkommen und Distanz zur Arbeitsstätte, findet man hier in einer Übersicht. Ein Online-Antrag kann hier auf der Website der AK Kärnten eingereicht werden. Einreichschluss für die Auszahlung ist bereits am 31. Oktober 2024.

Mobilitätsbonus von 100 Euro

Lehrlinge können noch bis inklusive 30. Juni 2025 einen Mobilitätsbonus von 100 Euro durch die AK Oberösterreich ausgezahlt bekommen. Anspruch ist dafür ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich, sowie ein gültiges Öffi-Ticket vorweisen und unter 24 Jahre alt sein. Weitere Details und Voraussetzungen findet man hier auf der Webseite der AK OÖ.

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150 Euro für Schülerinnen und Schüler

Seit dem Beginn des neuen Schuljahres können Eltern einen Zuschuss der AK Oberösterreich von 75 bis 150 Euro einmalig beantragen. Der sogenannte "AK Klassenfahrtsbonus" fördert mit 75 Euro eintägige oder mit 150 Euro mehrtägige Klassenfahrten je einmalig pro Kind im gesamten Schuljahr 2024/25, sofern diese Klassenfahrten kostenpflichtig sind.

Anspruch darauf haben alle Kinder in der 5. bis 9. Schulstufe, sofern mindestens ein Elternteil Mitglied der AK Oberösterreich ist. Anträge können noch bis 06. Juli 2025 gestellt werden. Details dazu findet man hier auf der Webseite der AK Oberösterreich.

Weitere Zuschüsse in allen Bundesländern

So werden etwa seit Oktober in Kärnten, Vorarlberg, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark neue Heizkosten- und Wohnzuschüsse zur Verfügung gestellt. Diese betragen zwischen 110 und 350 Euro einmalig. Auch hier müssen die jeweiligen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Anträge sind jetzt online oder bei der Wohnsitzgemeide bzw. dem Land möglich.

Weitere Zuschüsse und Boni in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht je Bundesland:

In Wien, Salzburg, Tirol und dem Burgenland sind bislang noch keine Details zu neuen Zuschüssen als Entlastung gegen die Heiz- und Wohnkosten bekannt. Sobald diese veröffentlicht werden, wird Finanz.at berichten.

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Mehr Informationen: Zuschüsse

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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