Besonders zur Weihnachtszeit belastet die Teuerung viele Haushalten in Österreich zusätzlich. Die Preise für Energie und Strom steigen erneut, die Heizkosten sind weiterhin hoch und auch die Weihnachtsgeschenke werden nicht günstiger. Um Menschen in Österreich finanziell zu entlasten, gibt es daher im Dezember zahlreiche, teilweise neue Geld-Boni.
Alle aktuellen Förderungen und Zuschüsse in ganz Österreich findet man hier in einer neuen, ausführlichen Übersicht auf Finanz.at.
Diese Zuschüsse und Bonuszahlungen kommen noch im Dezember 2023:
Weihnachtsbeihilfe für Mindestpensionen
Für Salzburgerinnen und Salzburger mit Ausgleichszulage bzw. Mindest Pension gibt es bis 15. Dezember 2023 eine Weihnachtsbeihilfe von 50 Euro einmalig. Diese muss selbst oder von der Gemeinde bzw. einem Pensionistenverband beim Land beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind alle, die eine Ausgleichszulage beziehen und deren Einkommen abzüglich Wohnkosten 844 Euro bzw. bei Paaren 1.269 Euro nicht überschreitet. Alle Informationen zum Antrag findet man hier.
Weihnachtszuschuss von 400 Euro
In Oberösterreich erhalten rund 52.000 Familien niedrigem Einkommen einen einmaligen Weihnachtszuschuss. Dieser beträgt bis zu 400 Euro maximal - also 100 Euro pro Kind für bis zu vier Kinder. Die Auszahlung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht notwendig.
Wer einen erfolgreichen Bescheid für den Energiekostenzuschuss, die Wohnbeihilfe oder den Wohn- und Energiekostenbonus in Oberösterreich erhalten hat, wird bei der Auszahlung berücksichtigt werden. Der Beschluss für den Weihnachtszuschuss von 400 Euro soll am 04. Dezember im Landtag fallen.
Nachzahlung 240 Euro Sozialhilfe
In Wien wird ab Dezember mit der Auszahlung des 60-Euro-Zuschuss pro Monat für BezieherInnen von Sozialhilfe begonnen werden. Das wurde von der Stadt Wien gegenüber Finanz.at exklusiv bekanntgegeben. Konkret sollen die Monate Juli bis Oktober 2023 einmalig in Form einer Nachzahlung von 240 Euro überwiesen wird. Diese erfolgt in vier Teilzahlungen zu je 60 Euro. Berücksichtigt werden vorerst nur volljährige Anspruchsberechtigte.
In anderen Bundesländern, etwa der Steiermark - wird ab Januar eine Auszahlung der Jahressumme von 360 Euro einmalig erfolgen.
Freiwillige Teuerungsprämie 3.000 Euro möglich
Die freiwillige Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei für ArbeitnehmerInnen kann nur noch im Dezember erfolgen. Diese stand von 2022 bis Ende 2023 als finanzielle Entlastung zur Verfügung.
Wird sie im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch für 2024 fixiert, gilt sie im kommenden Jahr als verpflichtend. Bisher hat man sich darauf in keiner Lohnrunde geeinigt, da seitens Gewerkschaften keine Einmalzahlungen akzeptiert werden wollen.
Pendlerbeihilfe von 389 Euro
Noch bis 31. Dezember kann die Pendlerbeihilfe der Arbeiterkammer Steiermark beantragt werden. Diese gilt rückwirkend für das Kalenderjahr 2022. Sie beträgt bis zu 389 Euro einmalig.
Als Voraussetzung für die Pendlerbeihilfe gilt, dass der Hauptwohnsitz der Antragsteller in der Steiermark liegen und die Strecke zur Arbeit in eine Richtung mindestens 25 km lang sein muss. Das Jahreseinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen. Details zum Antrag findet man hier.
NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2023
Der diesjährige NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist noch bis Ende Dezember beantragbar. Einen Anspruch auf den Scheck von 1.000 Euro pro Jahr haben alle Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und Pflegegeld der Stufe 3 beziehen.
Auch Personen mit Pflegegeldstufe 1 oder 2 haben Anspruch, sofern sie unter 18 Jahre alt sind oder eine Demenzerkrankung vorliegt. Gleichzeitig muss von allen Personen die bereitgestellte Beratung zur "Pflege und Betreuung" in Anspruch genommen werden.
Wohnkostenzuschuss
Der Wohnkostenzuschuss in Niederösterreich von 150 Euro kann noch bis 31. Dezember beantragt und ausgezahlt werden. Anspruch haben alle Personen in Niederösterreich mit einem Haushalts-Jahreseinkommen von 20.000,00 Euro (Alleinstehend) bzw. 50.000,00 Euro (Mehr-Personen-Haushalt) brutto. Der Zuschuss erhöht sich um 50 Euro extra für jede weitere im Haushalt lebende Person. Ein Antrag ist hier möglich.
Energieunterstützung Plus von 500 Euro
Die Wiener Energieunterstützung Plus läuft ebenfalls mit Ende Dezember 2023 aus. Wer in Wien wohnt und zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig ist, kann die Hilfe beantragen.
Ein Anspruch besteht, wenn man ebenfalls Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage hat oder Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld bezieht. Ein Antrag auf die Energieunterstützung Plus ist hier online möglich.
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