Tipp: Die neue Steuer-App holt in wenigen Minuten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Finanzamt zurück. Jetzt App herunterladen!
Neues Jahr, neue Zuschüsse: Auch 2025 gibt es wieder zahlreiche finanzielle Unterstützungen, die je nach Bundesland und Lebenssituation ausgezahlt werden können. So sind mehrere Hundert bis 1.200 Euro als Bonus schon jetzt möglich.
Viele PendlerInnen sind besonders auch aufgrund der steigenden Kosten für das Autofahren, etwa durch höhere Spritkosten, auf diese Entlastungsmaßnahmen angewiesen. Finanz.at hat berichtet. Eine Übersicht der Zuschüsse und Einmalzahlungen in Österreich findet man hier auf Finanz.at.
Bis zu 1.200 Euro in Niederösterreich
In Niederösterreich wird die sogenannte "NÖ Pendlerhilfe" von bis zu 1.000 Euro auch heuer wieder ausbezahlt. Ein Antrag ist notwendig und kann direkt online auf der Webseite des Landes Niederösterreich eingereicht werden. Die Auzahlung gilt rückwirkend für das Kalenderjahr 2024.
Die Voraussetzungen für den Anspruch in Niederösterreich sind ein Hauptwohnsitz im Bundesland und eine einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mindestens 25 km. Die Einkommensgrenze für einen Anspruch liegt bei 2.000 Euro monatlich für Alleinstehende, für Alleinerziehende mit einem Kind und kinderlose Lebensgemeinschaften bei 3.600 Euro und für Ehepaare und Lebensgemeinschaften mit einem Kind bei 4.400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind wird sie um 800 Euro angehoben.
Der Zuschuss hängt von der einfachen Wegstrecke zur Arbeit ab und beträgt für Hin- und Rückfahrt jeweils 4 Euro pro Tageskilometer. Werden mit einer personenbezogenen Jahreskarte öffentliche Verkehrsmittel verwendet, erhöht sich der Betrag durch einen Öko-Bonus um 20 Prozent (bis zu 1.200 Euro pro Jahr).
Neuer Fahrtkostenzuschuss in Kärnten
In Kärnten wird voraussichtlich ab Ende Januar 2025 der neue Fahrtkostenzuschuss für das vergangene Kalenderjahr beantragt werden können. Als Voraussetzung gilt unter anderem ein Hauptwohnsitz in Kärnten, sowie eine einfache Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern zwischen Arbeitsstätte und Wohnort.
Die maximale Höhe der Auszahlung wird voraussichtlich erneut bei 825 Euro liegen. Sie hängt neben der Wegstrecke auch vom Einkommen der Antragsteller ab. Anträge sind auf der Webseite der AK Kärnten möglich.
Bis zu 421 Euro für Pendler in Oberösterreich
Auch in Oberösterreich wird es heuer wieder einen Pendlerzuschuss von bis zu 421 Euro geben. Anträge können ab März 2025 auf der Webseite des Landes Oberösterreich gestellt werden.
Konkret gelten als Voraussetzungen für einen Anspruch auf diesen Zuschuss, dass die einfache Wegstrecke zur Arbeit mindestens 25 Kilometer beträgt, das Jahreseinkommen bei maximal 35.000 Euro liegt und der Hauptwohnsitz in Oberösterreich gemeldet ist. Pro Kind im Haushalt erhöht sich die Grenze um 3.500 Euro. Die sogenannte "OÖ Pendlerhilfe" wird gestaffelt nach Wegstrecke ausgezahlt. Ab 25 km liegt sie bei 218 Euro, ab 50 km bei 306 Euro und ab 75 km bei 421 Euro pro Jahr.
Bis zu 850 Euro im Burgenland möglich
Im Burgenland gibt es heuer ebenfalls einen neuen Fahrtkostenzuschuss. Dieser beträgt bis zu 850 Euro und kann bis 30. Juni 2025 auf der Webseite des Landes beantragt werden. Voraussetzungen für einen Anspruch sind ein Hauptwohnsitz im Burgenland, eine Wegstrecke zur Arbeit von mindestens 20 Kilometer und ein Bruttojahreseinkommen von weniger als 50.000 Euro. Für Alleinerziehende oder -Verdienende erhöht sich je Kind, für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird, die Einkommensgrenze um 10 Prozent.
Der Fahrtkostenzuschuss beträgt für eine Wegstrecke von mindestens 20 km 141 Euro, ab 50 km 352 Euro und ab 100 km insgesamt 526 Euro plus 3 Euro extra pro zusätzlich gefahrenem Kilometer. Die maximale Förderung liegt pro Person bei 850 Euro.
389 Euro in der Steiermark
Die Pendlerbeihilfe in der Steiermark wird, wie jedes Jahr, rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr ausbezahlt. Heuer also konkret für das Jahr 2024. Der Auszahlungsbetrag liegt bei höchstens 389 Euro pro ArbeitnehmerIn. Anträge sind direkt online bei der Arbeiterkammer Steiermark möglich. Im Vorjahr lag die durchschnittliche Auszahlung bei 120 Euro pro Person.
Voraussetzungen für einen Anspruch sind neben einem Hauptwohnsitz in der Steiermark auch ein Jahreseinkommen von maximal 35.000 Euro und ein Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometer (einfache Wegstrecke). Weitere Details und ein Download-Formular findet man auf der Webseite der AK Steiermark. Die Frist für den Antrag endet am 31. Dezember 2025.
Eine Übersicht der Zuschüsse und Einmalzahlungen in Österreich findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Zuschüsse
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.