Zuschüsse für Arbeitnehmer: Bis zu 1.200 Euro heuer noch möglich

Viele Arbeitnehmer können sie heuer noch bis zu 1.200 Euro als Zuschuss holen. Ein Antrag dazu ist notwendig. Ein Anspruch hängt vom Wohnort und der Höhe des Einkommens ab. Auf Finanz.at erfährt man alle Details dazu.

18.07.2024, 07:00 Uhr von
Geld für Autofahrer
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Geld für Autofahrer

In Österreich wurden heuer bereits vielfach Zuschüsse, Bonuszahlungen und Förderungen an Privatpersonen im ganzen Land ausgezahlt. Aufgrund der hohen Preissteigerungen durch die Teuerungskrise der letzten Jahre haben viele Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen.

Auch das Autofahren wurde in den vergangenen Jahren immer teurer. Neben der Erhöhung der KFZ-Steuern und NoVA, wurde auch die vor wenigen Jahren eingeführte CO2-Steuer angehoben. Um Arbeitnehmer zu entlasten, werden je nach Bundesland unterschiedliche Pendlerbeihilfen und Fahrkostenzuschüssen ausgezahlt. Bis zu 1.200 Euro können auch heuer wieder beantragt werden. Alle Details zu den einzelnen Zuschüssen findet man hier auf Finanz.at.

389 Euro in der Steiermark

Die Pendlerbeihilfe wird auch heuer wieder rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr (2023) ausbezahlt. Sie liegt bei bis zu 389 Euro pro ArbeitnehmerIn und kann direkt online beantragt werden. Im Vorjahr wurden als Pendlerbeihilfe durchschnittlich 120 Euro pro Person ausbezahlt. Immerhin 5.000 Steirerinnen und Steirer haben diese Förderung in Anspruch genommen. Die maximale Höhe der Beihilfe beträgt 389 Euro pro Jahr.

Als Voraussetzung gelten ein Hauptwohnsitz in der Steiermark, ein Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro und ein Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometer (einfache Wegstrecke). Weitere Details und ein Download-Formular findet man auf der Webseite der AK Steiermark. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2024.

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421 Euro in Oberösterreich

In Oberösterreich gelten für die Pendlerbeihilfe ähnliche Voraussetzungen, wie in den anderen Bundesländern. Die einfache Wegstrecke zur Arbeit mit mindestens 25 Kilometer betragen, der Hauptwohnsitz in Oberösterreich gemeldet sein und es darf eine Jahreseinkommensgrenze nicht überschritten werden. Diese Grenze liegt bei 28.000 Euro und erhöht sich pro Kind im Haushalt um 2.800 Euro.

Die Höhe der OÖ Pendlerhilfe liegt ab 25 km bei 218 Euro, ab 50 km bei 306 Euro und ab 75 km bei 421 Euro pro Jahr. Ein Antrag ist bis Jahresende online auf der Webseite des Landes Oberösterreich möglich. Die Beihilfe gilt ebenfalls für das Jahr 2023 rückwirkend. Spätester Einreichungstermin ist der 31. Dezember 2024.

825 Euro in Kärnten

Konkret handelt es sich um den Zuschuss für Fahrtkosten in Kärnten, der bis zu 825 Euro betragen kann. Dieser wird für das vergangene Jahr rückwirkend ausbezahlt. Als Voraussetzung gelten unter anderem ein Hauptwohnsitz in Kärnten, sowie eine einfache Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern zwischen Arbeitsstätte und Wohnort.

Sind öffentliche Verkehrsmittel zumutbar, können je nach Einkommensgrenze und Wegstrecke bis zu 100 Prozent der Fahrausweis-Kosten gefördert werden. Sind Öffis nicht zumutbar, erhält man als Zuschuss einen Fixbetrag, der ebenfalls von der einfachen Wegstrecke und dem Jahreseinkommen abhängig ist.

So bekommt man beispielsweise bei einem Monatseinkommen von 1.650 Euro und einer einfachen Wegstrecke von 30 Kilometern 300 Euro als Fahrtkostenzuschuss, sofern öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar sind. Liegt das Einkommen bei maximal 1.320 Euro pro Monat und die Wegstrecke über 60 Kilometer, so erhält man den Maximalbetrag von 825 Euro. Die gesamte Tabelle der Zuschüsse je Einkommen und Distanz zur Arbeitsstätte, findet man hier in einer Übersicht. Ein Online-Antrag kann hier auf der Website der AK Kärnten eingereicht werden. Ein Antrag kann bis Ende Oktober 2024 gestellt werden.

1.200 Euro in Niederösterreich

In Niederösterreich wird heuer erneut die NÖ Pendlerhilfe von bis zu 1.000 Euro ausbezahlt. Als Voraussetzungen gelten ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich, sowie eine Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mindestens 25 km (einfache Wegstrecke).

Die Einkommensgrenze lieget bei 2.000 Euro pro Monat für Alleinstehende, für Alleinerziehende mit einem Kind und kinderlose Lebensgemeinschaften bei 3.600 Euro und für Ehepaare und Lebensgemeinschaften mit einem Kind bei 4.400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind wird sie um 800 Euro angehoben. Die Auzahlung gilt für das vergangene Kalenderjahr

Der Zuschuss hängt von der einfachen Wegstrecke zur Arbeit ab und beträgt für Hin- und Rückfahrt jeweils 4 Euro pro Tageskilometer. Werden mit einer personenbezogenen Jahreskarte öffentliche Verkehrsmittel verwendet, erhöht sich der Betrag durch einen Öko-Bonus um 20 Prozent (bis zu 1.200 Euro pro Jahr). Ein Antrag ist online bis Ende Oktober 2024 möglich. Alle Informationen dazu findet man auf der Webseite des Landes Niederösterreich.

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Erhöhte Pendlerpauschale

Beim Lohnsteuerausgleich kann heuer für das Jahr 2023 auch die erhöhte Pendlerpauschale von Januar bis Juni geltend gemacht werden. Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro wurden für diesen Zeitraum, wie auch schon 2022 (Mai bis Dezember) deutlich angehoben, um ArbeitnehmerInnen zu entlasten. Die Höhe der erhöhten Pendlerpauschale kann mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at berechnet werden. Aufgrund der erhöhten Pendlerpauschale profitieren PendlerInnen heuer mit am meisten vom Steuerausgleich.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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