Alleine im ersten Halbjahr 2019 zählte das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien 45.395 Kontrollen von Reisenden. In Summe wurden dabei 1.726 Aufgriffe wegen Schmuggels festgestellt. Die beliebtesten Schmuggelwaren darunter sind Zigaretten mit 620 Aufgriffen gefolgt von Waren bzw. Lebensmitteln nach dem Tierseuchenrecht. Doch wie sehen die Zollbestimmungen in Österreich für den Reiseverkehr aus?
Zollbestimmungen
Ein Zoll ist eine Abgabe, die derjenige zu zahlen hat, der Waren in einen Wirtschaftskreislauf von außen herein bringt oder von innen herausbringen möchte. Bei der ersten Variante wird von Einfuhrzoll gesprochen, während bei der zweiten Variante von einem Ausfuhrzoll gesprochen wird. Zum Teil gibt es auch sogenannte Durchfuhrzölle, die erhoben werden, wenn Waren ein Land nur passieren. Die am häufigsten vorkommenden Zölle sind heutzutage Einfuhrzölle. Generell behindern Zölle den freien Warenverkehr zwischen Ländern. Sie können von jedem Land selbst festgelegt werden, so lange das Land keine anderweitigen internationalen Bestimmungen geschlossen hat.
Diese Zölle gibt es in Österreich
In Österreich gibt es derzeit verschiedene Zölle. Relevant für Privatpersonen sind die Einfuhrzölle, die auf Tabak und Alkohol erhoben werden. So gibt es festgelegte Höchstgrenzen, welche Mengen an Alkohol und Zigaretten Privatpersonen in das Land einführen dürfen. Dabei unterscheiden sich die Freimengen abhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Person. Während EU-Bürger mehr einführen dürfen, dürfen andere Ausländer nur geringere Mengen in das Land einführen.
Daneben gelten noch weitere Zölle für Einfuhren von Unternehmen aus dem Ausland. Diese richten sich in ihrer Höhe sowohl nach den eingeführten Mengen als auch nach der Art der Ware, die eingeführt wird.
Wer wann Zolle bezahlen muss
Privatpersonen zahlen in Österreich Zölle, sobald sie bei der Einreise in das Land Waren mitbringen, die vom Zoll als zollpflichtig definiert wurden. Dazu zählen in Österreich vor allem Zigaretten und Alkohol. Dabei gelten gewisse Mengen als Eigenbedarf und müssen generell nicht verzollt werden. Diese Mengen sind:
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos mit höchstens 3 g Stückgewicht
- 200 Zigarren
- 1 Kg Rauchtabak
Bei alkoholischen Getränken gelten die folgenden Richtwerte verbindlich:
- 10 Liter Spirituosen
- 20 Liter andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol.
- 90 Liter Wein (wovon max. 60 Liter Schaumwein sein dürfen)
- 110 Liter Bier
Diese Mengen gelten jedoch nur, wenn die Einreise aus einem Staat der EU erfolgt. Reisen Sie also aus einem anderen Staat ein, einem sogenannten Drittland, so gelten andere Höchstmengen.
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Bei Tabakwaren sind dies:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine freie Zusammenstellung dieser Waren nach Anteilen
Bei alkoholischen Getränken gelten dagegen folgende Beschränkungen:
- 1 Liter Alkohol bzw. alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol
- 2 Liter Alkohol bzw. alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % vol - eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und zusätzlich
- 4 Liter Weine, die nicht schäumen und
- 16 Liter Bier
Daneben dürfen Sie weitere Waren bis zu einem Wert von 300 Euro einführen, wenn Sie per Land einreisen. Reisen Sie per Flug ein, so dürfen Sie Waren im Wert von bis zu 430 Euro mit sich führen.
Erst wenn Sie diese Grenzen überschreiten, unterliegen die von Ihnen eingeführten Waren der österreichischen Zollpflicht. Sie müssen die Waren dann eigenständig beim Zoll deklariere. Tun Sie dies nicht, so machen Sie sich strafbar. Derzeit werden in Österreichen Einreisende nicht mehr vom Zoll kontrolliert, es gibt nur noch vereinzelte Stichproben.
So werden die Zölle berechnet
Wie hoch die zu zahlenden Zölle jeweils ausfallen hängt von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab. Pauschal lässt sich daher die Höhe der anfallenden Zölle nicht einfach benennen. Wichtig ist bei der Berechnung zunächst, aus welchem Land die Ware, die eingeführt wird, überhaupt stammt. So wird grundsätzlich auf Waren, die aus EU-Staaten kommen, aufgrund hier geltender Handelsregelungen, kein Zoll erhoben. Zoll fällt also nur an, wenn die eingeführten Waren aus Drittstaaten kommen. Hier hat das Land Österreich sogenannte Kassenwerte und Zollwertkurse festgelegt, die für jedes Land die genauen Zölle auflisten, die anfallen. Jedes Jahr werden diese Werte und Kurse neu angepasst und nach Bedarf verändert. Über dieses Instrument erhält das Land Österreich die Möglichkeit, seine Zölle und die Einfuhr von Waren aus dem Ausland einigermaßen zu steuern.
Wie hoch der zu zahlende Zoll im Einzelfall ausfällt hängt dann noch von einem weiteren Faktor ab. So ist der Wert der eingeführten Waren entscheidend. Je teurer die eingeführten Waren sind, desto höher ist auch der anfallende Zoll.
Gerade Privatpersonen, die noch nie Waren eingeführt haben, haben oftmals keine Vorstellung von den Abläufen beim Zoll. Haben Sie also vor Waren, etwa aus den USA, über das Internet zu erwerben und nach Österreich liefern zu lassen, so sollten Sie einiges bedenken. So sollten Sie wissen, dass die Post für den anfallenden Zoll in Vorleistung tritt. Sie müssen dann bei der Abholung der Post die Gebühren für den Zoll erstatten, um das Paket zu erhalten. Daneben müssen Sie oftmals zu besonderen Zollstationen der Post fahren, um an Ihr Paket zu gelangen. Darüber hinaus verzögert sich durch die Prüfung durch den Zoll oftmals die Dauer, bis Sie Ihr Paket auch wirklich erhalten. All dies sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie zollpflichtige Waren aus anderen Ländern nach Deutschland importieren wollen.