Diese Zahlungen erhalten Familien noch bis Jahresende

Familien mit Kindern erhalten in diesem Jahr noch diverse Auszahlungen - einerseits aus regulären Beihilfen und andererseits durch Einmalzahlungen. Alle Beträge, die Familien 2022 noch erhalten werden, findet man hier nach Monaten unterteilt auf Finanz.at.

11.07.2022, 08:30 Uhr von
Kinderbonus Österreich
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Kinderbonus Österreich

Video: Anti-Teuerungspaket 2022

Diese Einmalzahlungen und Entlastungen werden 2022 im Rahmen des Anti-Teuerungspakets noch ausgezahlt.

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Die Teuerung hat Österreich weiterhin fest im Griff. Mehrere Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen sollen, wurden bereits auf den Weg gebracht. Mit welchen Beihilfen und Auszahlungen Familien mit Kindern im Jahr 2022 noch rechnen können, findet man hier in einer Monatsübersicht:

Juli 2022

Pro Kind erhalten Familien monatlich die Familienbeihilfe ausgezahlt, sofern ein Anspruch darauf besteht. Diese beträgt pro Kind ab der Geburt 114,00 Euro, ab drei Jahren 121,90 Euro, ab zehn Jahren 141,50 Euro und ab 19 Jahren 165,10 Euro.

Bei Familien mit mehr als einem Kind wird zudem eine Geschwisterstaffelung fällig.

Geschwisterstaffel Beihilfe pro Kind / Monat
2 Kinder 7,10 Euro
3 Kinder 17,40 Euro
4 Kinder 26,50 Euro
5 Kinder 32 Euro
6 Kinder 35,70 Euro
7 Kinder + 52,00 Euro

Für Kinder mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent wird die erhöhte Familienbeihilfe von 155,90 Euro pro Monat zusätzlich überwiesen.

Die Auszahlungstermine der Familienbeihilfe findet man hier auf Finanz.at.

August 2022

Im August wird zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe auch der einmalige Bonus von 180 Euro pro Kind aus dem Anti-Teuerungspaket ausbezahlt. Das Geld wird gemeinsam mit der Beihilfe überwiesen.

Das ergibt in diesem Monat bei einem Kind beispielsweise einen Betrag von mindestens 294 Euro. Je nach Alter des Kindes kann die Beihilfe bis auf 345,10 Euro ansteigen.

September 2022

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Im September wird zusätzlich zur Familienbeihilfe auch das Schulstartgeld für alle Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren fällig. Die Höhe des Schulstartgeldes beträgt 100 Euro und wird automatisch überwiesen. Ein Antrag auf Auszahlung ist nicht notwendig.

Kinder, deren Eltern Sozialhilfe (Mindestsicherung) beziehen, haben zudem Anspruch auf das Schulstartpaket in Höhe von 80 Euro. Diese werden in Form eines Gutscheins für den Erwerb notwendiger Materialen und Schuluntensilien ausgegeben und können bei ausgewählten Händlern eingelöt werden. Der dafür notwendige Brief zur Abholung des Gutscheins wird in der Regel bis Mitte August an alle anspruchsberechtigten Haushalte zugestellt.

Oktober 2022

Im Oktober werden neben den regulären Beihilfen auch der Klimabonus und der Teuerungsausgleich erstmals überwiesen. Diese belaufen sich pro Kind unter 18 Jahren auf jeweils 125 Euro - also insgesamt 250 Euro. Das entspricht 50 Prozent der regulären Höhe des Klimabonus bzw. Teuerungsausgleichs.

Information

Alle Einmalzahlungen, die 2022 noch ausgezahlt werden, sowie einen Entlastungsrechner zum Anti-Teuerungspaket findet man hier auf Finanz.at.

November und Dezember 2022

Im November und Dezember werden jeweils nur die Beträge der anfallenden Kinderbeihilfe überwiesen. Weitere Bonuszahlungen sind für diese Monate nicht geplant.

Entlastungen ab 2023

Ab dem Jahr 2023 soll die Familienbeihilfe valorisiert werden. Das bedeutet, dass die Höhe der Beihilfe an die Inflation angepasst werden soll.

Zudem kann mit der Veranlagung für das vergangene Jahr 2022 der erhöhte Familienbonus von bis zu 2.000 Euro pro Kind beansprucht werden. Bisher lag der Betrag bei 1.500 Euro.

Eltern, die zu wenig oder gar keine Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zahlen, erhalten statt dem Familienbonus Plus pro Kind Anspruch auf den Kindermehrbetrag in Höhe von 550 Euro rückwirkend für 2022. Der einmalige Teuerungsabsetzbetrg von 500 Euro kann dabei ebenfalls geltend gemacht werden.

Weitere Beträge, die für Familien beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden können, sind etwa der Mehrkindzuschlag, der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag.

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Mehr Informationen: Familienbeihilfe

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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