Tipp: Die neue Steuer-App holt in wenigen Minuten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Finanzamt zurück. Jetzt App herunterladen!
Wie Finanz.at bereits vor einigen Monaten berichtet hat, fordert die Stadt Wien von vielen Menschen den "Wiener Wohnbonus" von 200 Euro wieder zurück. Grund dafür ist, dass sich im Nachhinein herausgestellt haben soll, dass er zu unrecht bzw. ohne Anspruch ausgezahlt wurde.
Wer davon betroffen ist, findet man hier auf Finanz.at:
Der im Jahr 2023 als Ausgleich gegen die hohe Inflation eingeführte Wohnbonus soll nun in rund 50.000 Fällen zurückgezahlt werden müssen. Das berichtet u.a. auch der ORF. Die Betroffenen werden darüber informiert.
Insgesamt erhielten 620.100 Haushalte den Wohnbonus als finanzielle Entlastung gegen die hohe Teuerung. Die Begründung liegt in der Überschreitung der Einkommensgrenzen.
Das Einkommen durfte für einen Anspruch auf den Wiener Wohnbonus bei Einpersonenhaushalten 40.000 Euro brutto pro Jahr und bei Mehrpersonenhaushalte 100.000 Euro nicht überschreiten.
Ende letzten Jahres wurden Fälle bekannt, in denen etwa Wienerinnen und Wienern, die zuhause von 24-Stunden-Pflegekräften betreut werden, den Bonus nicht erhalten haben sollen. Grund dafür soll die Berechnung der Einkommensgrenzen und Haushaltsgrößen sein. Das berichtet auch die Kronenzeitung im Oktober.
Die Unterscheidung der Einkommen nach Einpersonen- und Mehrpersonenhaushalten würde in diesen Fällen falsch berechnet werden. So sollen etwa in vielen Fällen die Pflegekraft und gepflegte Person als Einpersonenhaushalt bewertet worden sein.
Zwar dürfen PflegerInnen bei den zu pflegenden Personen auch nicht ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, die Betroffenen seien jedoch zu Kost und Logis verpflichtet.
Mehr Informationen: Zuschüsse