In vielen Bundesländern gibt es heuer noch neue Zuschüsse und Einmalzahlungen, die 110 bis 350 Euro und - je nach Größe des Haushalts - sogar noch mehr aufs Konto bringen können. Zudem stehen auch in manchen Gemeinden und Städten noch Weihnachtsboni zur Verfügung. Für viele Haushalte und Familien stellen sie besonders in der Weihnachtszeit dringend notwendige, finanzielle Entlastungen dar.
Die Antragsfristen für einige dieser Bonuszahlungen enden jedoch bald. Wo man jetzt schnell sein sollte, um noch einmalige Auszahlungen erhalten zu können, findet man hier auf Finanz.at.
Eine Übersicht der Zuschüsse in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at. Alle Wohn und Heizkostenzuschüsse findet man hier.
Frist für Bonuszahlungen endet
Seit einigen Wochen stehen in Niederösterreich neue Zuschüsse von mehreren Hundert Euro zur Verfügung. Der neue NÖ Wohnbonus kann nur noch bis 15. Dezember 2024 beantragt werden. Die Einkommensgrenzen für den Anspruch liegen bei Einpersonenhaushalten bei 18.000 Euro brutto pro Jahr und 45.000 Euro für Mehrpersonenhaushalte. Bisher sind rund 33.000 Anträge für den Wohnbonus beim Land Niederösterreich eingelangt.
Der Zuschuss liegt bei 80 Euro für die erste und 30 Euro für jede weitere Person. Das ergibt für eine Familie mit zwei Kindern einen Betrag von 170 Euro einmalig aufs Konto. Anträge für den Wohnbonus sind auf der Webseite des Landes Niederösterreich möglich. Für jene Personen, die keinen Online-Antrag stellen können, ermöglicht das Land auch eine Beantragung über das Servicetelefon unter 02742 / 9005-15970.
Gleichzeitig kann auch der neue NÖ Heizkostenzuschuss beantragt werden. Die Frist dafür läuft noch länger und endet erst am 31. März 2025. Als Voraussetzung gilt unter anderem, dass seit mindestens sechs Monaten vor Antragstellung der Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet sein muss und die monatlichen Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten bzw. man eine Mindest Pension oder Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezieht.
Der Zuschuss beträgt einmalig 150 Euro. Das ergibt für eine Familie mit zwei Kindern gemeinsam mit dem Wohnbonus also einen Betrag von 320 Euro. Anträge für den NÖ Heizzuschuss sind ebenfalls auf der Webseite des Landes Niederösterreich möglich.
Weihnachtsbonus von 50 Euro
In Salzburg kann noch bis 15. Dezember die jährliche Weihnachtsbeihilfe beantragt werden. Vorausgesetzt werden dabei ein Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg und ein maximal zur Verfügung stehendes Einkommen von 926 Euro pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 1.392 Euro pro Monat (Mehr-Personen-Haushalte). Das für den Antrag notwendige Formular findet man hier auf der Webseite des Landes Salzburg.
Das maximale Haushaltseinkommen setzt sich dabei aus der Pension zuzüglich der Ausgleichszulage und etwaiger Sozialunterstützung zusammen und gilt nach Abzug der Wohnkosten. Die Anträge müssen dabei auch vollständige Bankdaten (IBAN) enthalten, um den Betrag ausbezahlen zu können.
Weitere Zuschüsse aus anderen Bundesländern
In Vorarlberg kann noch bis ins Frühjahr 2025 ein neuer Zuschuss von 330 Euro beantragt werden. Als Voraussetzung sind die Einkommensgrenzen einzuhalten. Eine Einschleifregelung ist ebenfalls vorgesehen. Anträge sind auf der Webseite des Landes Vorarlberg bis 21. Februar 2025 möglich.
In der Steiermark beträgt der Heizkostenzuschuss für die Saison 2024/25 einmalig 340 Euro pro Haushalt. Als Voraussetzung gilt ein maximalen Haushaltseinkommen von 1.572 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 2.358 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Pro Kind, für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 472 Euro. Der Antrag ist online auf der Website des Landes Steiermark möglich.
In Kärnten wird noch der Heizkostenzuschuss von 110 bis 180 Euro pro Haushalt ausgezahlt. Die Höhe hängt dabei vom Haushaltseinkommen ab. Voraussetzung ist ebenfalls ein Hauptwohnsitz im Land Kärnten. Der Antrag kann online auf ktn.gv.at gestellt werden.
Die Einkommensgrenzen liegen für den kleinen Kärntner Heizkostenzuschuss von 110 Euro bei 1.510 Euro netto pro Monat für Alleinstehende, 2.080 Euro netto monatlich für Zwei-Personen-Haushalte und plus 360 Euro pro weiterer Person im Haushalt. Einen Anspruch auf den großen Zuschuss von 180 Euro haben Alleinstehende mit maximalem Netto-Einkommen von 1.270 Euro pro Monat bzw. Zwei-Personen-Haushalte mit höchstens 1.840 Euro. Auch hier wird die Grenze pro zusätzlicher Person im Haushalt um 360 Euro angehoben.
Weitere Zuschüsse und Boni in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht je Bundesland:
- Zuschüsse im Burgenland
- Zuschüsse in Kärnten
- Zuschüsse in Niederösterreich
- Zuschüsse in Oberösterreich
- Zuschüsse in Salzburg
- Zuschüsse in der Steiermark
- Zuschüsse in Tirol
- Zuschüsse in Vorarlberg
- Zuschüsse in Wien
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Mehr Informationen: Zuschüsse
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