Plus 150 Prozent - Neue Wohnbeihilfe kommt 2024

Die Wohnbeihilfe wird neu ausgestaltet und erhöht. Die Einkommensgrenzen steigen und die Berechnungsgrundlage der Miete wird angehoben. Ein Antrag ist ab März 2024 möglich. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

03.12.2023, 08:00 Uhr von
Wohnbonus
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Wohnbonus

Wie im Herbst angekündigt, wurde die Ausweitung und Erhöhung der Wohnbeihilfe ab nächstem Jahr beschlossen. Das Budget für die Wohnbeihilfe wird in Wien um 150 Prozent erhöht und steigt von 60 auf über 150 Millionen Euro jährlich.

Durch eine Anpassung der Einkommensgrenzen für den Anspruch auf die Beihilfe sollen zukünftig mehr Menschen davon profitieren. Auch die Höhe der Auszahlungsbeträge wird ansteigen. Grund dafür ist der Umstieg auf eine neue Berechnungsgrundlage.

Ab 2024 gilt demnach die Höhe der Bruttomiete statt der bisherigen Nettomiete als Grundlage. Das erfolgt über die Anrechnung einer Betriebskostenpauschale. Für die Einkommengrenze werden das 13. und 14. Gehalt bzw. Sonderzahlungen nicht mehr berücksichtigt.

Alle Zuschüsse in Österreich
Diese aktuelle Liste bringt Licht in den Bonus-Dschungel und zeigt, wer welchen Zuschuss in Österreich bekommt.

Ein Antrag ist ab 01. März 2024 bei der MA50 möglich. Auch für aktuelle BezieherInnen der Wohnbeihilfe ist ein Umstieg auf die Wohnbeihilfe Neu in Wien möglich.

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Einmalzahlung für WohnbeihilfebezieherInnen

In Salzburg wird allen BezieherInnen der Wohnbeihilfe ein Bonus von bis zu 1.100 Euro überwiesen. Betroffen sind davon rund 9.000 Haushalte in Salzburg.

Die Auszahlung läuft bereits seit Oktober 2023. Die Höhe des Zuschusses liegt zwischen 500 und 1.100 Euro und orientiert sich am ermittelten zumutbaren Wohnungsaufwand:

zumutb. Wohnungsaufwand Zuschuss
0 bis 5 % 900,00 Euro
5,25 bis 10 % 800,00 Euro
10,25 bis 15 % 700,00 Euro
15,25 bis 20 % 600,00 Euro
20,25 bis 25 % 500,00 Euro

AlleinerzieherInnen und Familien erhalten zusätzlich einen Pauschalbetrag von 200 Euro. Ein Antrag ist nicht notwendig. Die Auszahlung erfolgt automatisch, sofern von 01. Juni 2022 bis 31. August 2023 Wohnbeihilfe bezogen wurde.

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Daniel Herndler
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