Neue Entlastung kommt: Zuschuss bis 350 Euro bald verfügbar

In vielen Bundesländern wurden im Oktober bereits neue Zuschüsse zwischen 110 und 350 Euro aufgelegt. Nun folgt ein weiterer Bonus, der hunderte Euro aufs Konto bringen soll. Für diese Entlastung sind ebenfalls Einkommensgrenzen einzuhalten. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

17.10.2024, 06:30 Uhr von
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Bildquelle: Canva / Euro

Nachdem einige Bundesländer bereits ihre neuen Einmalzahlungen und Zuschüsse veröffentlicht haben, zieht Niederösterreich ab Ende Oktober nach. Ein neuer Wohn- und Heizkostenzuschuss von mehreren Hundert Euro einmalig kann beantragt werden. Die Entlastung gilt für die Heizperiode 2024/25.

Der Bonus setzt sich aus einem NÖ Wohnbonus von 80 Euro für die erste und 30 Euro für jede weitere Person im Haushalt zusammen. Zusätzlich wird der NÖ Heizkostenzuschuss von 150 Euro gewährt. Das ergibt bei einem Haushalt mit vier Personen 320 Euro einmalig. Insgesamt sind bis zu 350 Euro bei Anspruch auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss möglich. Eine Übersicht der Wohn- und Heizkostenzuschüsse in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at.

Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf den NÖ Wohnbonus liegen bei Einpersonenhaushalten bei 18.000 Euro brutto pro Jahr und 45.000 Euro für Mehrpersonenhaushalte. Der Zuschuss liegt bei 80 Euro für die erste und 30 Euro für jede weitere Person.

  • Eine Person: 80 Euro
  • Zwei Personen: 110 Euro
  • Drei Personen: 140 Euro
  • Vier Personen: 170 Euro
  • Fünf Personen: 200 Euro

Ein Antrag ist ab 21. Oktober 2024 auf der Webseite des Landes Niederösterreich möglich. Die Frist für den Wohnbonus endet am 15. Dezember 2024.

Als Voraussetzung für den NÖ Heizkostenzuschuss gilt u.a., dass seit mindestens sechs Monaten vor Antragstellung der Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet sein muss und die monatlichen Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten. Auch BezieherInnen einer Mindestpension oder von Leistung aus der Arbeitslosenversicherung haben Anspruch darauf. Der Zuschuss beträgt einmalig 150 Euro.

Ein Antrag ist ebenfalls ab 21. Oktober 2024 beim Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Soziales und Generationenförderung möglich. Die Frist endet am 31. März 2025.

Damit stehen nun in sechs Bundesländern entsprechende Zuschüsse für einkommensschwache Haushalte zur Verfügung. Eine Übersicht der Wohn- und Heizkostenzuschüsse in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at.

Bereits im Vorjahr konnten viele Haushalte in Niederösterreich von einer entsprechenden Einmalzahlung profitieren. Laut Landesregierung soll auch heuer eine rasche und unbürokratische Auszahlung ermöglicht werden.

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Eine Übersicht der aktuellen Zuschüsse und Einmalzahlungen in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at.

Zuschüsse bis 340 Euro seit Oktober verfügbar

Seit Oktober stehen in Kärnten, Vorarlberg, der Steiermark und Oberösterreich neue Zuschüsse zur Verfügung. Diese betragen zwischen 110 und 340 Euro einmalig. Auch hier müssen die jeweiligen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Der Antrag kann online eingereicht werden. Im Burgenland gilt noch bis Jahresende 2024 der Wärmepreisdeckel bis 2.000 Euro pro Haushalt.

Ob und wann in Wien, Salzburg und Tirol neue Zuschüsse aufgelegt werden, ist noch nicht bekannt. In Salzburg und Tirol sind die Zuschüsse aus dem heurigen Jahr erst Ende September ausgelaufen. Alle Informationen und Details zu den Heizkostenzuschüssen in Österreich für 2024 und 2025 findet man hier auf Finanz.at.

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Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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