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Die Bundesregierung legt heute ein neues Mittelstandspaket zur "Stärkung der Wirtschaft und Entlastung von Bürokratie" vor. Darin enthalten sind, wie bereits zuvor von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) angekündigt, diverse steuerliche Entlastungen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau u.a. für Selbstständige und KMUs.
Welche Maßnahmen noch heuer bzw. aber 2026 umgesetzt werden und Betriebe in Österreich entlasten sollen, findet man hier auf Finanz.at.
Steuerliche Entlastungen und Befreiung von Abgaben
Die Basispauschalierung wird inklusive der Vorsteuerpauschale noch in diesem Jahr auf 320.000 Euro bzw. 13,5 Prozent erhöht. Ab 2026 soll sie bei 420.000 Euro und 15 Prozent liegen. Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende können eine Basispauschalierung für Betriebsausgaben und den Vorsteuerabzug anwenden, wodurch Teile der Betriebsausgaben und Vorsteuern mit einem Pauschalsatz ermittelt werden. Die Aufzeichnungs- bzw. Belegaufbewahrungspflichten entfallen dabei großteils.
Für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 entfällt ab 01. Juli 2025 die Normverbrauchsabgabe (NoVA). Dadurch wird es Firmen wieder erleichtert, diese Fahrzeuge anzuschaffen.
Die Belegausdruckpflicht bis 35 Euro soll abgeschafft werden. Hierfür sind noch die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Danach soll diese Pflicht für Unternehmen unter Beibehaltung von Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse entfallen.
"Bürger von unnötiger Bürokratie zu entlasten"
Neben diesen steuerlichen Erleichterungen sind auch Beschleunigungen im Bereich des Energie und Betriebsanlagenrecht sowie bei Unternehmensgründungen geplant. Dazu soll ein entsprechender Prozess im Laufe des Jahres aufgesetzt werden, wie Barbara Eibinger-Miedl, Staatssekretärin für Finanzen, am Donnerstag mitteilt. "Mit dem Mittelstandspaket 2025 entlasten wir gezielt unsere kleinen und mittleren Unternehmen, reduzieren Bürokratie und schaffen mehr finanziellen Spielraum", heißt es in einer Pressemitteilung.
Gleichzeitig schafft die neue Bundesregierung auch eine zentrale Anlaufstelle im Staatssekretariat im BMEIA zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten. Man bekennt sich damit zu einer "Bürokratiebremse". Ein "strukturierter Prozess" soll aufgesetzt werden, um "Bürgerinnen und Bürger nachhaltig von unnötiger Bürokratie zu entlasten".
Mehr Informationen: NoVA-Rechner
