In Wien wird ab Oktober die Wohnunterstützungspauschale ausgezahlt. Diese beträgt 200 Euro einmalig und wird automatisch an Menschen mit geringem Einkommen überwiesen. Konkret erhalten sie BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Notstandshilfe, Wohnbeihilfen oder Ergänzungs- bzw. Ausgleichszulage unter bestimmten Voraussetzungen.
Laut Stadt Wien heißt es, dass jene Personen Anspruch darauf haben, die zum Stichmonat August 2023 mindestens einen Tag in diesem Monat folgende Leistungen bezogen haben:
- Wiener Mindestsicherung
- Wohnbeihilfe
- Leistung der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pension svorschuss und Umschulungsgeld, Arbeitslosengeld während eines AlVG-Bezuges)
- Ausgleichs- oder Ergänzungszulage aus der Pensionsversicherung
- Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld
- Krankengeld gemäß § 41 AlVG
Zusätzlich muss die Person mindestens 18 Jahre alt sein und den Hauptwohnsitz in Wien haben oder über eine Hauptwohnsitzbestätigung für die Stadt Wien verfügen. Gemeinsam mit der Auszahlung wird auch ein Informationsschreiben an diese Personen zugestellt.
Fristen für Wiener Boni enden am 30. September
Noch bis 30. September können zudem weitere Bonuszahlungen in Wien beantragt werden. Dazu zählen etwa der Wiener Wohnbonus und die Energieunterstützung Plus. Laut Stadt Wien haben noch nicht alle der rund 700.000 Haushalte mit Anspruch auf den Wohnbonus diesen Antrag bereits eingebracht.
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