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Im Zuge der notwendigen Einsparungen und Sanierung des Budgetdefizits ist laut Plan der neuen Bundesregierung auch die Abschaffung der kalten Progression betroffen. Ein Teil der Entlastungen soll zukünftig entfallen. Das hätte deutliche Auswirkungen auf die Einkommen und Gehälter ab kommendem Jahr. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Weniger Netto durch geringere Entlastung
Sollte die Aufwertungszahl der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung abermals höher ausfallen, bedeutet das ein noch größerer Verlust des Netto-Einkommens als im Vorjahr. Wie Finanz.at exklusiv zuerst berichtet hat, erhalten trotz Abschaffung der kalten Progression seit Jahresbeginn 2025 viele Menschen in Österreich weniger Netto als zuvor. Konkret betrifft das jene ab einem Monatsbrutto von 6.300 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass das Brutto- Gehalt gegenüber dem Jahr 2024 nicht erhöht wurde.
Das liegt an der hohen Aufwertungszahl von 1,063 für das heurige Kalenderjahr. Durch diese sind die Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung gegeüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. Menschen mit höherem Einkommen zahlen seither auch höhere SV-Beiträge ein.
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage liegt seit Januar 2025 bei 6.450 Euro (täglich 215 Euro) pro Monat, die jährliche Hochbeitragsgrundlage bei 90.300 Euro. Für Sonderzahlungen liegt die jährliche Hochbeitragsgrundlage künftig bei 12.900 Euro (bisher 12.120 Euro).
Variables Drittel soll entfallen
Durch die Abschaffung der kalten Progression wurden die Grenzwerte der Steuertarife in der Lohnsteuertabelle abermals deutlich angehoben. Dadurch wird der "schleichende Lohnfraß" jedenfalls teilweise abgeschafft. Gesetzlich geregelt ist, dass zwei Drittel der Entlastung automatisch auf alle Stufen angewendet wird, das übrige Drittel aber flexibel vergeben werden kann.
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Eben dieses variable Drittel soll nun einbehalten werden. Damit sinkt die jährliche steuerliche Entlastung für alle Menschen in Österreich ab 2026. Die Gehaltserhöhungen im Rahmen der KV-Verhandlungen wird sich Netto am Konto demnach weniger positiv auswirken als in den vergangenen Jahren. Durch die höhere Lohnsteuer fällt für viele das Netto-Plus geringer aus. Die neue Lohnsteuertabelle wird voraussichtlich im Sommer bekanntgegeben. Sie wird ab 01. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Agenda Austria rechnet vor, dass die teilweise Wiedereinführung der Kalten Progression "die Arbeitnehmer bis zu 360 Millionen Euro in einem Jahr" koste. Beim aktuellen Medianeinkommen von 2.560 Euro Monatsbrutto wären es immerhin bereits 47 Euro netto weniger pro Jahr.
Die Abschaffung der kalten Progression hat auch Auswirkungen auf die Valorisierung der Absetzbeträge und Sozialleistungen. Davon sind vor allem geringere Einkommen in Österreich betroffen.
Mehr Informationen: Lohnsteuer
