Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
Millionen von Menschen in Österreich haben ihren Steuerausgleich für das Vorjahr bereits durchgeführt und viel Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Im Durchschnitt holt man sich heuer mit dem Lohnsteuerausgleich mehr als 1.000 Euro an zu viel bezahlter Lohnsteuer retour.
Auch für das heurige Jahr gibt es wieder diverse Steuerreduktionen und Absetzbarkeiten, die die Höhe der Lohnsteuer deutlich reduzieren können. Eine Übersicht, was man heuer noch steuerlich absetzen kann, findet man hier auf Finanz.at:
Absetzbeträge
Die Absetzbeträge, wie etwa der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag, der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag, der Unterhaltsabetzbetrag und Co. wurden seit Jahresbeginn valorisiert. Nachdem sie im Vorjahr bereits um 9,9 Prozent erhöht wurden, steigen sie heuer aufgrund der Inflation noch um 9,9 Prozent an.
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
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Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.406 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Seit Januar 2025 wurden auch die Grenzwerte der Lohnsteuertaballe erneut angehoben, um die kalte Progression - jedenfalls teilweise - abzuschaffen. Finanz.at hat berichtet. Die neuen Werte, eine Berechnung des Gehalts ab 2025 und die neue Lohnsteuertabelle findet man hier auf Finanz.at. Ab 2026 soll diese Erhöhung und damit die Abschaffung der kalten Progression geringer ausfallen. Das sieht das Regierungsprogramm als Sparmaßnahmen gegen das Budgetdefizit vor. Die Anhebung der Grenzwerte um zwei Drittel wird bestehen bleiben, das variable dritte Drittel wird einbehalten.
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wird beim Steuerausgleich für das Jahr 2024 wieder nach der ursprünglichen Regelung und Höhe gewährt. Zuvor wurde sie von Mai 2022 bis Juni 2023 als Maßnahme gegen die Teuerung deutlich erhöht. Finanz.at hat berichtet. Sie kann ebenfalls bereits unterjährig bei der monatichen Lohnabrechnung oder im Folgejahr rückwirkend geltend gemacht werden.
In den beiden letzten Jahren wurden die Beträge als Entlastung gegen die Teuerung teilweise deutlich erhöht. Diese Erhöhung entfällt 2024, weshalb ArbeitnehmerInnen je nach Voraussetzungen wieder zwischen 372 und maximal 3.672 Euro pro Jahr zustehen - exklusive Pendlereuro.
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus wurde für das Vorjahr 2024 erhöht - und zwar für Kinder über 18 Jahren. Für sie beträgt der Bonus 700 Euro pro Jahr und Kind bzw. 58,34 Euro bei monatlicher Anwendung im Rahmen der Lohnabrechnung. Für Kinder unter 18 Jahren liegt er auch heuer wieder bei 2.000 Euro jährlich bzw. 166,68 Euro monatlich. Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2024 kann seit heuer also der höher Betrag pro Kind beansprucht werden.
Auch bei geringem oder gar keinem Lohnsteueraufkommen kann man von höheren Beträgen profitieren. Der Kindermehrbetrag wurde ebenfalls von bisher 550 auf 700 Euro pro Jahr und Kind angehoben. Dieser Betrag wird als Negativsteuer bei der Veranlagung im Folgejahr geltend gemacht.
Werbungskosten
Um für das heurige Jahr die Werbungskosten in voller Höhe absetzen zu können und nichts zu vergessen, sollten alle relevanten Belege - etwa für Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Fort- und Weiterbildungen und Co. - unbedingt aufgewahrt werden. So können sie bei der Arbeitnehmerveranlagung ab 2025 steuermindernd geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass sie sich erst steuersenkend auswirken können, wenn sie den Betrag von 132 Euro pro Jahr (Werbungskostenpauschale) übersteigen.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, wie etwa Krankheitskosten, können ebenfalls wieder im Folgejahr rückwirkend beim Lohnsteuerausgleich berücksichtigt werden.
Homeoffice
Beim Steuerausgleich kann ebenfalls rückwirkend die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden. Pro Homeoffice-Tag werden so automatisch drei Euro pauschal anerkannt - höchstens jedoch für 100 Tage pro Jahr. Das ergibt einen Jahresbetrag von 300 Euro. Zusätzlich können auch etwa ergonomische Büromöbel bis zu 300 Euro abgeschrieben werden. Das ergibt einen Maximalbetrag von 600 Euro als Werbungskosten.
Spenden und Kirchenbeiträge
Der Kirchenbeitrag ist für das heurige Jahr in Höhe von 600 Euro steuerlich absetzbar. Der Betrag wurde gegenüber den Vorjahren um 200 Euro angehoben. Damit kann die Höhe der Lohnsteuer also nochmal deutlich reduziert und die Steuergutschrift im Folgejahr erhöht werden.
Auch Spenden an bestimmte Organisationen oder Vereine können wieder in Höhe von 10 Prozent des Jahreseinkommens abgeschrieben werden. Durch die Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit von Vereinen können dabei heuer deutlich mehr Beträge berücksichtigt werden. So können nun theoretisch Spenden an alle gemeinnützigen Vereine - auch Musik- oder Sportvereine - abgeschrieben werden, sofern diese Vereine einen Spendenabzugsbescheid beantragt haben.
Zusätzlich dazu gibt es auch heuer erstmals die neue Freiwilligenpauschale von bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei.
Mehr Informationen: Lohnsteuer
