Das Weihnachtsgeld wird in Österreich als das "13. Monatsgehalt" üblicherweise im November ausgezahlt. Dabei wird die Sonderzahlung gemeinsam mit dem regulären Gehalt oder Lohn überwiesen. Für viele ist es aufgrund er weiterhin hohen Teuerung und Preise als "doppeltes Gehalt" heuer umso wichtiger.
Aufgrund einer Änderung der Besteuerung und Freigrenzen wird das Weihnachtsgeld für manche ArbeitnehmerInnen heuer höher ausfallen. Die Höhe des Weihnachtsgeldes für 2024 kann mit dem Weihnachtsgeld-Rechner bzw. dem Brutto-Netto-Rechner berechnet werden.
So wird das Weihnachtsgeld berechnet
Die Berechnung des Weihnachtsgeldes erfolgt nach einer anderen Formel als das normale Monatsgehalt. Beim Weihnachts- und Urlaubsgeld - also dem 13. und 14. Gehalt - fällt der Sozialversicherungsbeitrag um 1 Prozent geringer aus als bei einem Monatsgehalt.
Die Höhe der Lohnsteuer auf die Sonderzahlungen wird anhand des Jahressechstels berechnet. Übersteigen die Sonderzahlungen eines Kalenderjahres den Lohnsteuer- Freibetrag von 620 Euro, müssen sie versteuert werden. Die Lohnsteuer wird je nach Höhe des Jahressechstels prozentuell in drei Stufen aufgeteilt. Es werden entweder sechs Prozent, 27 Prozent oder 35,75 Prozent abgezogen.
Wer innerhalb des Kalenderjahres den Job wechselt bzw. eine neue Stelle antritt, erhält das Weihnachtsgeld aliquot ausbezahlt.
Neue Grenze für Besteuerung
Für das Jahr 2024 wurde rückwirkend mit Jahresbeginn die Freigrenze erhöht. Liegt die Höhe des Jahressechstels unter der Freigrenze von 2.447 Euro, entfällt die Besteuerung. Bis 2023 lag diese Grenze bei 2.100 Euro. Liegt das Jahressechstel über den 2.447 Euro, so zahlt man sechs Prozent Steuern auf die Bemessungsgrundlage über der Freigrenze von 620 Euro - maximal jedoch 30 Prozent nunmehr 2.330 Euro übersteigenden Bemessungsgrundlage (zuvor lag diese Grenze bei 2.000 Euro).
Der Brutto-Netto-Rechner von Finanz.at zeigt anhand des Bruttogehalts, wie hoch das Weihnachtsgeld ausfallen wird. Dabei kann auch die Höhe des Gehalts und aller Sonderzahlungen ab 2025 berechnet werden.
Die Höhe der "Weihnachtsremuneration", wie das Weihnachtsgeld auch genannt wird, steigt im heurigen Jahr aber auch aufgrund der vielfach hohen Gehaltsabschlüsse im Vorjahr stark an. So erhalten viele ArbeitnehmerInnen schon seit 01. Januar diesen Jahres aufgrund der Inflationsrate mehr Gehalt - und somit auch mehr Weihnachtsgeld.
Gehaltserhöhungen und Steuersenkungen
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten aufgrund der Ergebnisse der KV-Verhandlungen bereits seit November 2024 ein höheres Gehalt. Sie profitieren aliquot also auch von einem höheren Weihnachtsgeld. Finanz.at hat berichtet. Das betrifft die mehr als 425.000 Beschäftigten in der Hotellerie und Gastronomie (plus 2,0 Prozent) und in der Metallindustrie (plus 4,8 Prozent). Auch die Brauereien zahlen bereits seit Oktober um 3,9 Prozent höhere Löhne.
Im Rahmen der teilweisen "Abschaffung der kalten Progression" werden ab 2025 erneut die Grenzbeträge der Lohnsteuertabelle hinaufgesetzt. Das hat zur Folge, dass das Netto-Gehalt bzw. -Einkommen ansteigt. Der neue Brutto-Netto-Rechner 2025 zeigt, wie hoch das Netto-Gehalt ab kommendem Jahr nach Senkung der Lohnsteuer und Abschaffung der kalten Progression aussehen wird.
Durch diese Steuersenkung und die Gehaltserhöhungen in vielen Branchen wird auch das Weihnachtsgeld im kommenden Jahr höher ausfallen.
Die neue Lohnsteuertabelle ab 2025 wird wie folgt aussehen:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Zugleich werden auch die Absetzbeträge erneut valorisiert. Die Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung wird hingegen ebenfalls erhöht, weshalb auch die zu zahlenden SV-Beiträge ansteigen werden. Manche ArbeitnehmerInnen - konkrete jene, die keine Gehaltserhöhung bekommen - müssen ab einem bestimmten Einkommen jedoch mit weniger Netto als im heurigen Jahr rechnen. Sie verlieren also aufgrund der höheren Sozialversicherungsbeiträge an Einkommen. Finanz.at hat exklusiv darüber berichtet.
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Mehr Informationen: Weihnachtsgeld
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