Millionen von Menschen in Österreich haben bereits ihre Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 durchgeführt. Viele von ihnen warten jedoch noch auf die Auszahlung der Gutschriften. Dabei dürfte die Steuerrückerstattung heuer deutlich ansteigen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in ihrem FinanzOnline-Konto (FON) einsehen, ob der Lohnsteuerausgleich noch in Bearbeitung ist oder der Bescheid darüber bereits vorliegt. Vor allem Alleinerziehende und Alleinverdienende sollten den Steuerausgleich heuer unbedingt durchführen, um auch den 60-Euro-Kinderzuschuss schneller ausgezahlt zu bekommen. Finanz.at hat berichtet.
Wann kommt die Auszahlung der Steuergutschrift?
Grundsätzlich hat das Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit, um den Antrag zu bearbeiten und einen Bescheid über das Ergebnis der Arbeitnehmerveranlagung an die AntragstellerInnen zu übermitteln. Kommt es zu einer Gutschrift, kann diese nach Bescheidzustellung überwiesen bzw. ausgezahlt werden. Im Falle von Ergänzungsansuchen - also Nachfragen oder -Forderungen des BMF zum Steuerausgleich - so kann die Bearbeitungsdauer länger ausfallen. In der Regel erfolgt die Bearbeitung und Auszahlung jedoch binnen weniger Wochen.
Das bedeutet, dass eine Auszahlung für die Gutschrift des Jahres 2023 wohl spätestens im September 2024 erfolgen sollte, sofern die maximale Bearbeitungsdauer benötigt und keine Ergänzungsansuchen gestellt werden.
500 Euro höhere Gutschrift
Bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung, die ab 01. Juli 2024 automatisch für alle Personen erfolgt, die keinen eigenen Steuerausgleich durchgeführt haben, erfolgt die Rückerstattung der Steuergutschrift binnen 11 Tagen, wie das BMF selbst bekanntgibt. Dabei kommt es jedoch durchschnittlich zu deutlich geringeren Gutschriften als bei selbst durchgeführten Veranlagungen. Ein Unterschied von bis zu 500 Euro ist möglich, wie Finanz.at exklusiv berichtet hat. Bei der letzten Veranlagung für das Jahr 2022 betraf das immerhin rund 1,7 Millionen ArbeitnehmerInnen.
Der Steuerausgleich für das Jahr 2023 kann bereits jetzt eingereicht werden, auch wenn der Jahreslohnzettel noch nicht an das Finanzamt übermittelt wurde. Die Bearbeitung durch die Behörden kann jedoch erst erfolgen, wenn alle Unterlagen und Daten des zu veranlagenden Jahres vorhanden sind. Der Lohnsteuerausgleich kann auch heuer wieder mit der neuer Steuer-App innerhalb weniger Minuten eingereicht werden.
Wer unter die Pflichtveranlagung fällt, muss heuer bis spätestens 30. April 2024 seine Arbeitnehmerveranlagung in Papierform mittels Formular L1 oder bis 30. Juni 2024 in elektronischer Form via FinanzOnline oder Steuer-App an das Finanzamt übermitteln. Alle Voraussetzungen für die Pflichtveranlagung findet man hier auf Finanz.at.
Neuerung beim Steuerausgleich
Für die Veranlagung 2023 gibt es heuer einige Neuerungen und erhöhte Beträge:
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren von bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren von bis zu 650 Euro gilt auch für 2023.
- Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind gilt weiterhin.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Januar bis Juni 2023 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,2 Prozent erhöht.
- Weitere Absetzbeträge: Auch weitere Steuerabsetzbeträge, die der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhalt sabsetzbetrag, werden für das vergangene Kalenderjahr erhöht und können beim Steuerausgleich beansprucht werden.
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Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich