Bereits seit Juli 2023 erhalten BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Ausgleichszulage oder Sozialhilfe, sowie Alleinerziehende mit einem Einkommen von unter 2.000 Euro brutto monatlich 60 Euro extra pro Kind. Diese Auszahlung gilt bis Dezember 2024 und beträgt somit insgesamt seit Juli des Vorjahres 1.080 Euro. In der Regel wird sie nach zwei Monaten rückwirkend ausbezahlt.
Nun müssen viele Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende jedoch länger auf die Auszahlung des Familienzuschuss für das Jahr 2024 warten. Für das heurige Jahr warten immerhin noch 720 Euro pro Kind auf alle Anspruchsberechtigten. Was man jetzt tun kann, damit die Zahlung früher wieder aufs Konto kommt, erfährt man hier auf Finanz.at.
Da die Auszahlung von unterschiedlichen Stellen vorgenommen wird, gab es in den vergangenen Monaten vielfach lange Verzögerungen bei der Auszahlung, wie Finanz.at mehrfach exklusiv berichtet hat. Aufgrund fehlender Erlasse des Sozialministeriums und notwendiger technischer Änderungen erhielt man beispielsweise in Wien und der Steiermark den Sozialhilfe-Zuschuss deutlich später als in anderen Bundesländern.
Bis Jahresende 2023 haben auch erwachsene BezieherInnen von Sozialhilfe den Zuschuss von 60 Euro monatlich erhalten - und zwar seit Juli. Insgesamt waren das im Vorjahr also 360 Euro.
Viele Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende in Österreich haben heuer noch die Möglichkeit von einer Entlastung bis 750 Euro einmalig zu profitieren.
Verzögerung durch Arbeitnehmerveranlagung
Wie die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) nun mitteilt, wird es für viele Alleinerziehende und Alleinverdienende nun zu Wartezeiten bei der Auszahlung des 60-Euro-Zuschuss pro Kind kommen. Der Grund ist, dass die Auszahlung immer zwei Monate rückwirkend erfolgt. Die Auszahlung im März 2024 gilt also für den Zeitraum Januar 2024.
Der Anspruch auf den Familienzuschuss für das Jahr 2024 hängt dabei von der Überprüfung der Arbeitnehmerveranlagung bzw. dem Anspruch auf den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag, sowie dem veranlagten Jahreseinkommen ab.
Das sollte man jetzt tun, um die Zahlung schneller zu erhalten
Da diese Anträge vielfach noch in Bearbeitung sind, kann die Auszahlung erst nach erfolgter Prüfung des Lohnsteuerausgleichs für das Vorjahr 2023 wieder aufgenommen werden. Somit müssen sich viele anspruchsberechtigte AlleinerzieherInnen und -VerdienerInnen noch etwas gedulden, bis sie die 60 Euro pro Monat und Kind wieder aufs Konto überwiesen bekommen.
Wichtig ist, dass man rasch seinen Steuerausgleich für das Jahr 2023 einreicht, sofern das noch nicht geschehen ist. Damit kann die Bearbeitung schneller durchgeführt und letztlich auch die Zahlung des Kinderzuschusses wieder freigegeben werden.
Laut BHAG sind BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sozialhilfe nicht betroffen. Diese Auszahlung werden von anderen Stellen vorgenommen und hängen nicht von der Arbeitnehmerveranlagung ab.
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Mehr Informationen: Alleinerzieherabsetzbetrag