Für die Nationalratswahl sind in Städten und größeren Gemeinden Wahlbeisitzer abermals sehr rar. In vielen Sprengeln und Gemeinden wird es immer schwieriger die Zahl der vorgesehenen Beisitzer zu erfüllen. Aufgrund des Mangels an Wahlbeisitzern wurden die Entschädigungen in den letzten Jahren in vielen Gemeinden deutlich erhöht. Dennoch steht es jeder Gemeinde zu, selbst zu entscheiden, wie hoch die Entschädigung ausfällt. Gesetzlich ist der Wahlbeisitz als Ehrenamt deklariert.
Höhere Bezahlung in Städten
In den Städte sah man sich in den letzten Jahren aufgrund des Mangels an Beisitzern gezwungen, die Bezahlung für den Wahltag zu erhöhen. So erhielt man in Innsbruck beispielsweise 70 Euro, in Villach 50 Euro, wobei hier dem Wahlleiter immerhin 80 Euro als Entschädigung bezahlt wurden. In Graz waren es ebenfalls 70 Euro und die Stadt Salzburg erhöhte nach der letzten Wahl sogar auf 80 Euro. In Wien gelten seit 2010 immerhin noch 45 Euro (zuvor waren es 30 Euro). Bregenz vergütet den Beisitz mit 21 Euro.
Viele Gemeinden laden ihre Beisitzer nach Ablauf der Wahl auf ein Essen ein, verzichten jedoch auf eine Überbezahlung. Auch die Auszahlung erfolgt stark unterschiedlich. In Wien wird das Geld für die Beisitzer etwa noch während des Wahltages in bar ausbezahlt.
Offiziell stehen diesen Personen nach dem Gebührenanspruchsgesetz 21,30 Euro pro Tag zu. Doch das gilt für viele Gemeinden nur in der Theorie.
Aufgaben der Wahlbehörde, Wahlbeisitzer und Wahlzeugen
Bei bundesweiten Wahlen, wie der Nationalratswahl, gibt es in Österreich mehr als geöffnete 11.000 Wahllokale. Die Öffnungszeiten unterscheiden sich am Wahltag je Gemeinde deutlich. Neben der Bundeswahlbehörde gibt es auch neun Landeswahlbehörden und insgesamt 111 Bezirkswahlbehörden. Darunter sind die Gemeindewahlbehörden gereiht. Diese können bei größeren Gemeinden in mehrere Sprengelwahlbehörden unterteilt sein.
Jede dieser Wahlbehörden wird aus einem Vorsitzenden, dem sogenannten Wahlleiter, und den Wahlbeisitzern der jeweiligen politischen Parteien gebildet.
Die Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer sind am Ablauf und der Auszählung der Stimmen für die Nationalratswahl beispielsweise beteiligt. Sie werden von den wahlwerbenden Parteien als Mitglieder der Wahlbehörde entsandt. Die Anzahl hängt dabei vom Ergebnis der letzten Nationalratswahl ab. Stimmenstärkere Parteien nominieren daher mehr Wahlbeisitzer. Wahlbeisitzer müssen selbst in Österreich wahlberechtigt sein.
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Neben den Wahlbeisitzern gibt es in Österreich auch sogenannte Wahlzeugen. Diese Personen sind für die Kontrolle des Ablaufs einer Wahl vorgesehen. Sie nehmen selbst an der Wahlhandlung jedoch nicht teil. Parteien können die Wahlzeugen als "Vertrauensleute" entsenden, die Personen unterstehen jedoch keiner Verschwiegenheitspflicht. Die Zeugen werden durch einen eigenen Eintrittschein für das Wahllokal ausgewiesen.