Im Burgenland kann nur noch für kurze Zeit der "Wärmepreisdeckel" beantragt und ausgezahlt werden. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung der bis zu 2.000 Euro in zwei Tranchen. Wer den Antrag aber erst jetzt einreicht, bekommt den Gesamtbetrag des Jahres auf einmal ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Netto-Haushaltseinkommen im Jahr 2023 und den Wärmekosten laut der aktuellen Jahresabrechnung. Das Haushaltseinkommen darf dabei die Summe von 63.000 Euro nicht überschreiten.
Maximal kann die Förderhöhe bis zu 2.000 Euro betragen. Wer fossile Brennstoffe zum Heizen verwendet, muss sich bei der Beantragung zu einer Energieberatung verpflichten. Diese Pflicht entfällt nur für Mieterinnen und Mieter. Anträge sind noch bis 31. Dezember 2024 online auf der Webseite des Landes Burgenland oder beim Gemeindeamt möglich.
Bis Oktober 2024 wurden bereits 7.300 Anträge eingebracht, von denen 5.100 positiv erledigt wurden. Seit der Einführung im Vorjahr sind es sogar 31.853 Anträge. Fast 73 Prozent davon wurden genehmigt, wie das Land Burgenland mitteilt.
Bis zu 340 Euro in anderen Bundesländern
In der Steiermark beträgt der Heizkostenzuschuss für die Saison 2024/25 einmalig 340 Euro pro Haushalt. Als Voraussetzung gilt ein maximalen Haushaltseinkommen von 1.572 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 2.358 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Pro Kind, für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 472 Euro. Der Antrag ist online auf der Website des Landes Steiermark möglich.
In Vorarlberg kann noch bis ins Frühjahr 2025 ein Heizzuschuss von 330 Euro beantragt werden. Als Voraussetzung sind die Einkommensgrenzen einzuhalten. Eine Einschleifregelung ist ebenfalls vorgesehen. Anträge sind auf der Webseite des Landes Vorarlberg bis 21. Februar 2025 möglich.
In Kärnten können Anspruchsberechtigte noch 110 bis 180 Euro in Form des kleinen oder großen Heizkostenzuschuss erhalten.gestartet. Voraussetzung ist ebenfalls ein Hauptwohnsitz im Land Kärnten. Die Einkommensgrenzen für den kleinen Kärntner Heizkostenzuschuss von 110 Euro liegen bei 1.510 Euro netto pro Monat für Alleinstehende, 2.080 Euro netto monatlich für Zwei-Personen-Haushalte und plus 360 Euro pro weiterer Person im Haushalt. Einen Anspruch auf den großen Zuschuss von 180 Euro haben Alleinstehende mit maximalem Netto-Einkommen von 1.270 Euro pro Monat bzw. Zwei-Personen-Haushalte mit höchstens 1.840 Euro. Auch hier wird die Grenze pro zusätzlicher Person im Haushalt um 360 Euro angehoben. Der Antrag kann online auf der Webseite des Landes Kärnten gestellt werden.
In Niederösterreich kann noch bis Ende März 2025 der neue NÖ Heizkostenzuschuss beantragt werden. Voraussetzung ist dabei unter anderem, dass seit mindestens sechs Monaten vor Antragstellung der Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet sein muss und die monatlichen Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten bzw. man eine Mindestpension oder Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezieht. Der Heizzuschuss bringt Anspruchsberechtigten einmalig 150 Euro aufs Konto. Anträge können auf der Webseite des Landes Niederösterreich gestellt werden.
Eine Übersicht der Zuschüsse in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at. Alle Wohn und Heizkostenzuschüsse findet man hier.
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