Bereits im Zuge des Anti-Teuerungspakets wurde die sogenannte Valorisierung der Sozialleistungen in Spiel gebracht. Nun kündigte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) an, dass diese Anpassung der Leistungen an die Inflationsrate jährlich bereits ab 2023 umgesetzt werden wird.
Der Minister selbst nennt diese Maßnahme „einen der wichtigsten Schritte der vergangenen Jahrzehnte in der Sozialpolitik“. Es sei eine Hilfe für alle, die es wirklich brauchen.
Mehr Geld für Familien, Mütter und Kranke
Folgende Sozialleistungen werden demnach in Zukunft deutlich erhöht werden:
- die Familienbeihilfe
- das Kinderbetreuungsgeld
- der Kinderabsetzbetrag
- der Familienzeitbonus
- das Krankengeld
- das Rehabilitationsgeld
- das Umschulungsgeld
- das Wiedereingliederungsgeld
- die Studienbeihilfe
Die tatsächliche Erhöhung der Leistungen wird jährlich anhand des Betrachtungszeitraums der Inflationsentwicklung von August des Vorjahres bis inklusive Juli des jeweiligen Jahres und gemeinsam mit den Pensionsanpassungen errechnet werden.
Für die kommenden Jahre von 2023 bis 2026 werden für diese Valorisierungen insgesamt vier Milliarden Euro budgetiert. Ein endgültiger Beschluss soll nach sechs-wöchiger Begutachtung bereits im Herbst im Parlament gefasst werden.
Familien sollen jährlich entlastet werden
Mit dieser jährlichen Inflationsanpassungen sollen besonders Familien mit Kindern entlastet werden. Für werdende Mütter oder Familien sind immerhin die meisten Sozialleistungen in dieser Maßnahme vorgesehen.
Wie hoch wir die Valorisierung ausfallen?
Die genaue Höhe der Anpassung ist noch unklar und wird erst im Herbst entschieden werden. Würde die Familienbeihilfe beispielsweise um einen Prozentpunkt angehoben werden, wären das ab Geburt des Kindes 115,14 Euro statt bisher 114 Euro monatlich, bei fünf Prozentpunkten bereits 119,70 Euro und bei acht Prozent 123,12 Euro.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Zusätzlich wird die Höhe der Beihilfe pro Kind auf Basis des Alters gestaffelt und durch die Anzahl der Kind (Geschwisterstaffelung) erhöht.
Teuerungsausgleich zum Schulstart
Neben der Valorisierung soll auch das Projekt „Schulstartklar!“ um einen Teuerungsausgleich zum Schulbeginn erweitert werden. Bisher erhielten Kinder, deren Eltern Sozialhilfe (Mindestsicherung) beziehen, einen Gutschein in Höhe von 100 Euro (2021) für notwendige Schul-Utensilien. Dieser Gutschein wurde für das Jahr 2022 auf 80 Euro reduziert – soll nun aber doch um einen 40-Euro-Teuerungsausgleich erhöht werden.
Zusätzlich erhalten alle schulpflichtigen Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren zusätzlich zur Familienbeihilfe im September jährlich 100 Euro als Schulstartgeld ausbezahlt. Diese Gutscheine sollen für Schulartikel und -Materialien, sowie für Lebensmittel, Kleidung und andere Dinge des täglichen Bedarfs eingelöst werden können. Betroffen sind davon rund 50.000 Kinder in Österreich.
Erhöhung auch für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe?
Im Rahmen einer angekündigten Arbeitsmarktreform soll auch die Notstandshilfe angepasst werden. Über eine allgemeine Erhöhung des Arbeitslosengeldes in Österreich wird weiter diskutiert. Bisher steigt das Arbeitslosengeld gleichzeitig mit den Löhnen durch die sogenannte Nettoersatzrate an. Die Mindestsicherung (Sozialhilfe) wird bereits jährlich ebenso angepasst, wie das Pflegegeld oder die Pensionen, die ohnehin gesetzlich vorgeschriebene Erhöhungen erhalten.
Wann die Arbeitsmarktreform letztlich in Kraft treten wird, ist noch nicht endgültig geklärt. Darin enthalten könnten jedoch auch Erhöhungen der Beträge, sowie eine Reduktion der „Wiedereintritts- und Zugangsbarrieren“ zum Arbeitsmarkt sein.
Ob das Arbeitslosengeld, wie von der Arbeiterkammer und Opposition, auf 70 Prozent angehoben werden wird, ist weiterhin unklar. Derzeit liegt weder eine Valorisierung noch eine einmalige Erhöhung auf dem Tisch.
Mehr Informationen: Familienbeihilfe