Bindung und Gebühren bei Energieanbieter unzulässig

Die Arbeiterkammer hat erneut unzulässige Gebühren bei Strom- und Gasverträgen aufgedeckt. Ein neues Gesetz soll diese nun verhindern. Immerhin 72 Euro pro Jahr seien zu viel berechnet worden. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

11.04.2024, 13:50 Uhr von
Strompreis
Bildquelle: Canva / Strompreis
Neues Netto-Gehalt ab 2025 berechnen!

Wie AK Oberösterreich mitteilt, wurde eine weitere Klage wegen unzulässiger Vertragsklauseln gegen ein heimisches Energieunternehmen eingebracht. Konkret soll es dabei um zwölfmonatige Bindung bei Floater-Tarifen und Gebühren für die Übermittlung der Vertragsunterlagen in Papierform.

Betroffen ist laut AK die Enstroga GmbH. Man habe eine Klage wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen in Auftrag gegeben, wie es in einer Aussendung am Donnerstag heißt.

Die Extrakosten und Nebengebühren, die die Enstroga GmbH etwa für die Übermittlung von Vertragsunterlagen an Kundinnen und Kunden verrechnet, seien nicht zulässig, so die Arbeiterkammer. Immerhin belaufen sich diese Gebühren auf 5,99 Euro monatlich – in Summe also fast 72 Euro pro Jahr.

Tipp
Geld vom Finanzamt zurückholen!
Steuerausgleich
Mit der neuen Steuer-App kannst du jetzt schnell und einfach deinen Steuerausgleich erledigen und dir dein Geld vom Finanzamt zurückholen. Jetzt kostenlos herunterladen und den Lohnsteuerausgleich in wenigen Minuten erstellen!

Bei den betroffenen Floater-Tarifen wurden die Preise für Strom und Gas monatlich an die Preisentwicklung der Energiebörsen angeglichen. Kundinnen und Kunden sollen auch bei steigenden Preisen keine Möglichkeit bekommen haben, vor Ablauf der zwölf Monaten aus dem Vertrag auszusteigen.

Der Entscheidung der Gerichte kam nun der Gesetzgeber zuvor und unterbindet künftig die Vertragsbindung bei derartigen Floater-Tarifen. Kundinnen und Kunden haben so nun die Möglichkeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist die Verträge mit Strom- und Gaslieferanten kündigen zu können.

Diese neue Regelung soll auch bei der Enstroga GmbH dazu geführt haben, dass man sich nun verpflichtet, die oben beschriebenen Vertragsklauseln nicht mehr anzuwenden. Alle Kundinnen und Kunden, die von diesen unzulässigen Nebengebühren betroffen waren oder sind bzw. diese auch bereits bezahlt haben, können sich ebenso an die KonsumentenschützerInnen der Arbeiterkammer wenden, wie jene, die durch die unzulässige Vertragsbindung einen Schaden erlitten haben, wie die AK in ihrer Aussendung mitteilt.

Tipp
Das günstigste Girokonto mit Debitkarte
s Kompakt Konto
s Kompakt Konto
Konto

Das Online-Girokonto der Erste Bank und Sparkassen bietet einen schnellen und bequemen Zugriff auf deine Finanzen. Nur 3,39 Euro im Monat – jetzt in ganz Österreich online abschließbar. Inklusive kostenloser Kreditkarte im 1. Jahr.

Finanz.at folgen!
Keine News mehr verpassen und Finanz.at auf Google News folgen:

Mehr Informationen: Stromanbieter

aktualisiert: 11.04.2024, 18:16 Uhr
News in Finanzen
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Buchhaltungssoftware
Kostenlos Rechnungen, Angebote und mehr erstellen mit der Software von Finanz.at!
Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!
Schlagwörter:
Stromkosten
Floater-Tarife
Mehr Schlagzeilen