Trotz weniger stark steigender Inflation im Januar sind die Preise vielfach weiterhin hoch. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen wurden im Zuge der Teuerungskrise mehrfach mit Zuschüssen als Entlastung bedacht. Dabei gibt es unterschiedliche Förderungen und Voraussetzungen je Bundesland. Im März 2024 sind nun neue Anträge möglich.
Weiterhin werden neue Einmalzahlungen und Zuschüsse beschlossen und veröffentlicht, um die Bevölkerung finanziell gegen hohe Energie-, Heiz-, und Wohnkosten zu entlasten. So gibt es nun etwa neue Energiekosten Zuschüsse oder Wohn- und Heizkostenzuschüsse. Zudem werden auch Rückerstattungen fällig, etwa von Strom- und Energieanbietern. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Neuer Heiz- und Wohnkostenzuschuss
Der neue Tirol-Zuschuss 2.0 startet ab 01. März und setzt sich aus einem Wohn- und Heizkostenzuschuss zusammen. Die Auszahlung soll zwei Teilen erfolgen und vor allem Haushalte mit niedrigen Einkommen unterstützen. Konkret soll der Wohnkostenzuschuss bereis ab März und der Heizkostenzuschuss in der neuen Heizperiode im Herbst 2024 überwiesen werden.
Die Einkommensgrenzen wurden für das Jahr 2024 angehoben. Damit sollen mehr Haushalte einen Anspruch auf diese Zuschüsse haben. Wie Finanz.at berichtet hat, soll etwa eine vierköpfige Familie mit einem Einkommen von 2.600 Euro netto pro Monat bis zu 900 Euro erhalten können - konkret also 650 Euro im März und 250 Euro im Herbst. Alle Details und konkreten Voraussetzungen zum Tirol-Zuschuss 2.0 werden ab 01. März 2024 auf der Webseite des Landes Tirol veröffentlicht.
Rückerstattung zu hoher Stromkosten
Nach der Salzburg AG und der Wien Energie werden nun auch beim Tiroler Energieversorger Tiwag bis zu 1.000 Euro aufgrund nicht gerechtfertigter Strompreiserhöhungen im Jahr 2022 Beträge an betroffene KundInnen zurückbezahlen.
Diese erhalten ab März eine Information über die Höhe der Rückzahlung, wie vergangene Woche von der AK Tirol und der Tiwag mitgeteilt wurde. Das Geld wird automatisch überwiesen werden, die Höhe orientiert sich anhand des jährlichen Stromverbrauch. Laut Berechnungen soll ein privater Haushalt mit einem Stromverbrauch von bis zu 4.000 Kilowattstunden jährlich mit einer Gutschrift von 285 Euro rechnen dürfen. Dabei können die Rückerstattungen laut Tiwag sogar bis zu 1.000 Euro betragen.
Wie berichtet, können auch Kundinnen und Kunden der Wien Energie demnächst mit Rückzahlungen von bis zu 275 Euro rechnen. Eine Einigung darüber wurde bereits Ende 2023 erzielt.
Neue Energiekostenzuschüsse
Im März wird es zudem neue Energiekostenzuschüsse in einigen Orten geben. So kann etwa ab 01. März 2024 der Energiekostenzuschuss der Stadt Wels von 100 Euro beantragt werden. Die Antragsfrist läuft bis Ende März bzw. Ende April 2024. Eingebracht werden kann dieser bei der Dienststelle Sozialservice im Rathaus oder bis Ende April online auf der Webseite wels.gv.at. Voraussetzung für den Anspruch auf diesen Energiekostenzuschuss ist, dass seit mindestens 01. November 2023 ein ständiger Hauptwohnsitz in der Stadt Wels gemeldet sein muss und die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Die Einkommensgrenzen liegen für Ein-Personen-Haushalte in Wels bei 1.950 Euro netto pro Monat, für Mehr-Personen-Haushalte bei 2.800 Euro. Je Kind im Haushalt steigt die Grenze um 120 Euro monatlich an. Es wird das Einkommen von Januar 2024 zur Berechnung herangezogen. Die Auszahlung erfolgt als Gutschein, der per Post zugestellt wird. Dieser kann im Kundecenter der eww oder für die Wasser- und Heizrechnung eingelöst werden.
Auch in Graz wird es einen derartigen Zuschuss geben. So erhalten Besitzer der SozialCard ab 18. März 2024 einen Energiekostenzuschuss von 110 Euro. Der Zuschuss gilt für Haushalte, deren Card bis mindestens 15. März 2024 gültig ist. Der Betrag wird antragslos automatisch auf das Bankkonto überwiesen. Ausbezahlt werden die 110 Euro zwischen 18. und 22. März 2024.
Steuerrückerstattung
Spätestens bis 29. Februar 2024 müssen die Jahreslohnzettel für ArbeitnehmerInnen, PensionistInnen und Co. beim Finanzamt aufliegen. Das bedeutet, dass ab 01. März 2024 die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) spätestens möglich wird. Heuer warten durch erhöhte Beträge und Absetzbarkeiten auch deutlich höhere Rückerstattungen. Bei einem selbst-eingereichten Steuerausgleich für das Jahr 2023 soll es durchschnittlich eine Gutschrift von über 1.000 Euro pro Person geben. Gründe dafür sind etwa der Familienbonus oder die erhöhte Pendlerpauschale. Diese Personen profitieren heuer am meisten vom Steuerausgleich.
Tipps zum Steuerausgleich:
- Nachforderung droht: Familienbonus muss extra beantragt werden
- Auszahlung & Fristen: Wann der Steuerausgleich heuer möglich ist
- Aufgepasst: Diese Fehler beim Steuerausgleich können teuer werden
Pendlerbeihilfe und Fahrtkostenzuschuss
In Kärnten sind seit kurzem auch neue Fahrtkostenzuschüsse möglich. Diese können bereits im März beantragt und ausgezahlt werden. Je nach Einkommen und Fahrtstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnort liegt der Betrag bei bis zu 825 Euro einmalig. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at. Informationen zu den Pendlerbeihilfen in anderen Bundesländern findet man hier.
Klimabonus
Derzeit läuft noch bis Ende März die zweite Auszahlungswelle für den Klimabonus 2023. Wer den Bonus bis zu 220 Euro im Vorjahr nicht erhalten hat, da er beispielsweise umgezogen oder erst nach dem Stichtag 02. Juli 2023 die Voraussetzung eines Hauptwohnsitzes für mindestens 183 Tage im Kalenderjahr erfüllt hat, wird ihn nun bis März per Gutschein erhalten, sofern keine Kontodaten bekannt sind. Andere haben die Nachzahlung bereits im Februar erhalten.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Zuschüsse