Die steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro konnten Arbeitgeber ihren Angestellten in den vergangenen zwei Jahren jährlich freiwillig ausbezahlen. Für das heurige Jahr gelten dabei jedoch neue Regelungen. So können Arbeitgeber die Prämie nur noch auszahlen, wenn sie etwa im Rahmen der KV-Verhandlungen beschlossen wurden. Die Mitarbeiterprämie muss zur Gänze an lohngestaltende Maßnahmen gebunden werden.
Zuvor hatte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bereits an Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter appelliert, bei den Lohnrunden für das Jahr 2024 auch auf diese Prämie zu setzen. Einmalzahlungen wurden jedoch von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern abgelehnt, da sie rasch verpuffen und bei zukünftigen Lohnrunden keine Auswirkung mehr finden würden.
1.500 Euro für Mitarbeiter auch 2024
Erstmals von der Teuerungsprämie 2024 profiteren werden die rund 13.000 Angestellten der Telekom-Branche. Alle Beschäftigten, die mit Stichtag 31. Dezember 2023 in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis sind, erhalten laut Kollektivvertrag 1.500 Euro als Teuerungsprämie steuer- und abgabenfrei überwiesen. Lehrlinge erhalten 500 Euro, wenn sie mit Stichtag 31. Dezember 2023 beschäftigt sind.
Gleichzeitig berechtigt der Telekom-Kollektivvertrag auch zur Auszahlung einer freiwilligen und steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie bis insgesamt 3.000 Euro. Betriebe können ihren Angestellten also zu den im Vertrag festgeschriebenen 1.500 Euro weitere Prämien auszahlen. Diese müssen nicht versteuert werden und es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
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