Diese Personen müssen den Teuerungsausgleich versteuern

Der Teuerungsausgleich von 250 Euro, der gemeinsam mit dem Klimabonus von abermals 250 Euro im Oktober 2022 ausbezahlt werden wird, muss von bestimmten Personengruppen versteuert werden.

05.07.2022, 14:35 Uhr von
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Bildquelle: Canva / Finanz.at / Euro

Video: Anti-Teuerungspaket 2022

Diese Einmalzahlungen und Entlastungen werden 2022 im Rahmen des Anti-Teuerungspakets noch ausgezahlt.

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Das von der Bundesregierung ausgearbeitete Entlastungspaket besteht zu weiten Teilen aus Einmalzahlungen und Boni, die ab August erstmals ausgezahlt werden. Darunter findet sich auch ein Teuerungsausgleich von 250 Euro, der gleichzeitig mit dem erstmal ausgezahlten Klimabonus von abermals 250 Euro für alle im Oktober 2022 erfolgen wird. Insgesamt sind das also 500 Euro einmalig im Jahr 2022.

Dieser Teuerungsausgleich von 250 Euro muss jedoch versteuert werden - und zwar von alljenen Personen, die im Kalenderjahr 2022 mehr als 90.000 Euro brutto verdient haben. Sie fallen demnach laut Lohnsteuertabelle in die zweithöchste Steuerklasse von 50 Prozent.

Damit entfallen auf diese Personen also netto 125 Euro als Teuerungsausgleich. Laut parlamentarischem Budgetdienst soll es sich dabei um 127.000 Personen in Österreich handeln. Das betrifft also nur jene Personen, die in diesem Jahr auch laufend zu versteuernde Einnahmen erzielen. Vermögen, wie etwa von Millionären oder, wird nicht berücksichtigt, sofern keine laufenden Einkommen von mehr als 90.000 Euro erzielt werden.

Bonus-Zahlungen, die 2022 noch ausbezahlt werden

Im August wird eine erhöhte Familienbeihilfe von insgesamt 180 Euro ausgezahlt werden. Im September folgen weitere 300 Euro einmalig für alle Bezieher von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Studienbeihilfe, sowie MindestpensionistInnen. Im Oktober 2022 erfolgt letztlich die erstmalige Auszahlung des neuen Klimabonus, der grundsätzlich gestaffelt in vier Kategorien von 100 bis 200 Euro berechnet wird. Im Jahr 2022 wird dieser Bonus auf 250 Euro für alle (Kinder unter 18 Jahre erhalten 50 Prozent) erhöht.

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Frist endet bald: Betroffene von Einmalzahlungen müssen selbst aktiv werden

Um die Auszahlungen automatisiert und rasch abwickeln zu können, müssen einige Betroffene jedoch noch selbst aktiv werden. Dazu hatte das Finanzministerium bereits in der vergangenen Woche eine Informations-Mail an 5,5 Millionen Bürger zugestellt. Darin wird dazu aufgefordert, die Grunddaten (Personalien, IBAN, etc.) in FinanzOnline zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Frist dafür wurde bis 15. Juli 2022 festgesetzt. Alle Informationen dazu findet man hier auf Finanz.at.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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