Am Mittwoch wurden neue Gesetzesänderungen zum Teuerungsausgleich im Bundesrat beschlossen. Darunter fällt etwa auch eine Bonus-Zahlung von bis zu 300 Euro für mehrere Personengruppen. Personen mit Mindestpension, Langzeitbezieher von Rehabilitations- und Krankengeld und Arbeitslose erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen gegen die Teuerung. Diese Einmalzahlungen sollen niedrige Einkommen gegen die anhaltende Teuerungswelle (Inflation) in Österreich entlasten.
Diese Personen erhalten den Teuerungsausgleich:
Bis zu 300 Euro Bonus bis April
- Einen Teuerungsbonus von 150 Euro erhalten alle Personen mit Anspruch auf eine Ausgleichszulage - also Mindest Pension istInnen, Langzeitbezieher von Krankengeld oder Rehabilitationsgeld, sowie auch Bezieher von Unterstützungsleistung bei einer lang andauernden Krankheit nach dem GSVG. Die Auszahlung wird im April 2022 erfolgen.
- Personen, die im Januar und Februar 2022 arbeitslos gemeldet und dabei für mindestens 30 Tage Krankengeld bezogen haben, haben ebenso Anspruch auf diese 150 Euro Teuerungsausgleich.
- Im März erhalten Bezieher von Notstandshilfe , Arbeitslosengeld oder Umschulungsgeld eine zusätzliche Zahlung von 150 Euro. Diese Zahlung gilt als unpfändbar und wird als Teuerungsbonus ausgezahlt werden. Bezieher von Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe erhalten 300 Euro.
- Auch Studierende, die Anspruch auf eine Studienbeihilfe oder ein sogenanntes Mobilitätsstipendium haben und diese Hilfen beziehen, erhalten 300 Euro Teuerungsausgleich. Diesel be Zahlung steht auch pensionierten Bezieher von Ergänzungszulagen zu.
Keine Erhöhung von Arbeitslosengeld und Pensionen
Die Vorschläge zur Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent und eine sofortige Erhöhung der Pensionen um mindestens vier Prozent erhielten keine Mehrheit im Bundesrat. Die Reform des Arbeitslosengeldes sieht jedoch ohnehin ein degressives Modell vor, das zu Beginn eine Höhe des AMS-Geldes von deutlich mehr als aktuell 55 Prozent vorsieht. Finanz.at hat dazu berichtet.
Mehr Informationen: Arbeitslosengeld