Jetzt Steuerausgleich per App einreichen und durchschnittlich 1.000 € holen. Jetzt herunterladen!
Viele ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen können auch heuer wieder ihre zu viel bezahlte Lohnsteuer des Vorjahres zurückerhalten. Beim Lohnsteuerausgleich profitiert man aufgrund der erhöhten Absetzbeträge und Valorisierungen in diesem Jahr noch mehr als zuvor. Die Gutschriften liegen bei durchschnittlich rund 1.000 Euro.
Doch auch wer keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer bezahlt, kann dabei profitieren. Für das vergangene Steuerjahr 2024 sind diesmal sogar bis zu 1.331 Euro pro Person als direkte Auszahlung bzw. SV-Bonus. Alle Details findet man hier auf Finanz.at erklärt.
Wer so wenig verdient, dass er keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer bezahlt, kann trotzdem bei der Arbeitnehmerveranlagung finanziell profitieren. Hierbei sind auch heuer wieder Hunderte Euro an sogenannter Negativsteuer möglich. Diese "Negativsteuer" ist eine sogenannte Sozialversicherungserstattung und damit eine Gutschrift für eben jene ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der geringen Steuerlast keine Steuerrückerstattung erhalten.
So werden etwa im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag bei einer errechneten Einkommensteuer unter 0 Euro direkt vom Finanzamt aufs Konto ausgezahlt.
Bis zu 1.331 Euro als SV-Rückerstattung möglich
Für das Steuerjahr 2024 ergeben sich Höchstwerte der SV-Rückerstattungen von 55 Prozent bzw. 1.215 Euro bei der Arbeitnehmerveranlagung. Besteht auch ein Anspruch auf die Pendlerpauschale, so erhöht sich der Betrag auf maximal 1.331 Euro. PensionistInnen stehen 80 Prozent bzw. 637 Euro zu. ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen mit niedrigen Einkünften und damit nur geringer oder gar keiner Steuerlast können also auch vom Steuerausgleich profitieren und sich teilweise ihre Sozialversicherungsbeiträge rückerstatten lassen.
Bei der Veranlagung für das Jahr 2025 werden diese Werte erneut angehoben bzw. um die Inflationshöhe valorisiert. Das bringt ab 2026 rückwirkend sogar bis zu 1.398 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Was sich heuer beim Steuerausgleich ändert und welche Frist gelten, findet man hier auf Finanz.at. Mit dem neuen Steuerausgleich-Rechner kann nun online berechnet werden, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird.
Kindermehrbetrag bringt 700 Euro pro Kind
Profitiert man aufgrund des zu niedrigen Einkommens nicht vom Familienbonus, so hat man unter bestimmten Voraussetzungen aber Anspruch auf den Kindermehrbetrag. Dieser bringt heuer 700 Euro pro Kind als Negativsteuer (zuvor 550 Euro). Er steht zu, wenn man an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt hat und ein Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag besteht.
Bei geringer Steuerlast wird die Differenz aus dem beanspruchten Familienbonus und der Höhe des Kindermehrbetrags ausgezahlt, sofern der Familienbonus die Einkommensteuer auf 0 Euro reduziert hat.
Die neuen Absetzbeträge für die Veranlagung im Rahmen des Steuerausgleichs findet man hier auf Finanz.at:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.406 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Mehr Informationen: Negativsteuer
![Daniel Herndler Daniel Herndler](/assets/img/daniel-herndler_small.jpg)