Ab dem kommenden Jahr werden für viele Menschen in Österreich die Sozialversicherungsbeiträge ansteigen. Dadurch steigen die Abzüge vom Brutto-Einkommen. Besonders Besserverdiener sind aufgrund der steigenden Höchstbeitragsgrundlage betroffen. Für viele sinkt dadurch sogar das Netto-Einkommen trotz Steuersenkung.
Grundlage für die Erhöhung der SV-Beiträge ist die Aufwertungszahl von 1,063 ab 2025. Damit steigt aber auch die Geringfügigkeitsgrenze deutlich an - die Zuverdienstgrenzen steigen dadurch ebenfalls. Für Pensionen gibt es auch im kommenden Jahr eine Sonderregelung, die bis zu 113 Euro pro Monat bringen kann. Dieser Rechner zeigt die Höhe der Sozialversicherung ab 2025.
Höchstbeitragsgrundlage steigt ab 2025
Durch die Aufwertungszahl von 1,063 steigen die Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung ab 01. Januar 2025 an. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich demnach von 6.060 Euro (täglich 202 Euro) auf 6.450 Euro (täglich 215 Euro). Die jährliche Hochbeitragsgrundlage erhöht sich von 84.840 Euro in 2024 auf 90.300 Euro. Für Sonderzahlungen liegt die jährliche Hochbeitragsgrundlage künftig bei 12.900 Euro (bisher 12.120 Euro). Damit erhöht sich der maximal zu zahlende Sozialversicherungsbeitrag ab 2025.
Auch die Grenzbeträge zum Dienstnehmer- und Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag steigen um die Aufwertungszahl von 1,063. Diese liegen für Dienstnehmer künftig bei:
- bis 2.074 Euro: 0 Prozent
- über 2.074 Euro bis 2.262 Euro: 1 Prozent
- über 2.262 Euro bis 2.451 Euro: 2 Prozent
- über 2.451 Euro: 2,95 Prozent
Da diese Anhebung prozentuell höher ausfällt als die steuerliche Entlastung, kann es bei Besserverdienern vorkommen, dass sie ab 01. Januar 2025 sogar weniger Netto erhalten. Wie Finanz.at berechnet, sind davon Einkommen ab etwa 6.300 Euro brutto monatlich betroffen, sofern sie ab 2025 keine Gehaltserhöhung erhalten. Die genaue Berechnung dazu findet man hier auf Finanz.at.
Das neue Netto- Gehalt 2025 nach Erhöhung der Grenzwerte der Lohnsteuertabelle (Abschaffung der kalten Progression) und der SV-Beiträge aufgrund der Aufwertungszahl kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.
Grenze für Geringfügigkeit wird ebenfalls erhöht
Aufgrund dieser Zahl steigt die Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro (2024) auf 551,10 Euro (2025) an. Als geringfügig Beschäftigter gilt man also ab 01. Januar 2025, wenn man bei regelmäßiger Beschäftigung - also einem Arbeitsverhältnis für mindestens einen Monat - nicht mehr als 551,10 Euro monatlich verdient.
Die Geringfügigkeitsgrenze ist in den letzten zehn Jahren um 145,12 Euro gestiegen:
Jahr | Einkommen pro Monat |
---|---|
2025 | 551,10 Euro |
2024 | 518,44 Euro |
2023 | 500,91 Euro |
Bei einer geringfügigen Arbeit gilt grundsätzlich: brutto ist gleich netto. Das bedeutet, dass der Dienstnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung entrichten muss. Ab 2025 steigt damit auch der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG) auf insgesamt 826,65 Euro.
Grenzwerte für Lohn- und Einkommensteuer sinken
Auch für Beschäftigte über der Geringfügigkeit steigen ab 2025 die Netto-Gehälter an. Die Gründe dafür liegen in der Anpassung der Grenzwerte der Steuertarife an die Inflation und damit der erneuten, teilweisen Abschaffung der kalten Progression. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto für alle Erwerbstätigen.
So sieht die neue Lohnsteuertabelle ab 2025 aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
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