Endlich beschlossen - Bis zu 700 Euro zusätzliche Entlastung ab Dezember

Die Strompreisbremse und der Netzkostenzuschuss wurden final im Bundesrat beschlossen und gelten ab Dezember bzw. Januar. Sie bringen Haushalten in Österreich eine spürbare Entlastung von bis zu 700 Euro pro Jahr.

24.10.2022, 11:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro-Scheine
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Am Freitag wurden Bundesrat jene Anti-Teuerungsmaßnahmen final beschlossen, die spätestens ab Januar 2023 spürbare Entlastungen für alle bringen sollen. Neben der Valorisierung der Sozialleistungen und der Abschaffung der kalten Progression, wurde unter anderem auch die Strompreisbremse auf den Weg gebracht. Sie gilt ab 01. Dezember 2022 und soll bis zu 700 Euro zusätzliche Ersparnis für Haushalte in Österreich bringen.

Strompreisbremse und Netzkostenzuschuss fix

Die Strompreisbremse kommt automatisch von 1. Dezember 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024 auf der Stromrechnung zur Anwendung. Die Berechnungsgrundlage bildet dabei der durchschnittliche Stromverbrauch eines drei-köpfigen Haushaltes in Österreich. Dieser liegt bei rund 2.900 Kilowattstunden. Im geltenden Zeitraum wird der Strompreis für alle Haushalte bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh mit zehn Cent pro kWh festgesetzt. Übersteigt der jährliche Stromverbauch diesen Wert, so muss für die darüberliegende Menge der Marktpreis entrichtet werden.

Jährlich soll die Strompreisbremse so rund 500 Euro an zusätzlicher Entlastung pro Haushalt bringen. Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Jahr. Anspruch darauf haben alle Haushalte, die auch von der GIS - also der Rundfunkgebühr - befreit sind. Damit steigt die Entlastung auf bis zu 700 Euro jährlich an. Der Netzkostenzuschuss gilt ab 01. Januar 2023 und endet am 30. Juni 2024.

Weitere Entlastungen ab 2023

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Ab Januar 2023 treten neben der Strompreisbremse noch weitere Entlastungen in Kraft. Dazu zählen etwa Steuersenkungen, Inflationsanpassungen und Gehaltserhöhungen. PensionistInnen profitieren etwa von einer Pensionerhöhung um mindestens 5,8 Prozent. Zudem wird die Lohn- und Einkommensteuer gesenkt (Abschaffung der kalten Progression), weitere Maßnahmen der Steuerreform werden umgesetzt und die Sozialleistungen (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, etc.) werden jährlich an die Inflation angepasst.

Information

Übersicht: Die neuen Steuersenkungen ab 2023, die neue Lohnsteuertabelle und einen Brutto-Netto Rechner für Arbeitnehmer findest du hier auf Finanz.at.

Die Pensionserhöhung für 2023 kann man mit dem Pensionsrechner berechnen.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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