Die im Oktober final beschlossenen Anti-Teuerungsmaßnahmen - konkret die Strompreisbremse und der Netzkostenzuschuss - treten ab Dezember 2022 bzw. Januar 2023 in Kraft. Sie sollen eine spürbare Entlastungen für alle bringen - rund 700 Euro pro Haushalt jährlich wurden errechnet.

Strompreisbremse: bis zu 500 Euro pro Haushalt jährlich

Die Strompreisbremse gilt von 01. Dezember 2022 und bis einschließlich 31. Dezember 2024. Sie soll einem durchschnittlichen Haushalt in Österreich eine Ersparnis von bis zu 500 Euro pro Jahr ermöglichen. Der Stromkostenzuschuss kommt dabei automatisch auf der Stromrechnung zur Anwendung. Sie gilt nur für private Haushalte, nicht jedoch für Firmen oder Vereine.

Die Berechnungsgrundlage bildet der durchschnittliche Stromverbrauch eines drei-köpfigen Haushaltes. Dieser wurde mit 2.900 Kilowattstunden pro Jahr beziffert. Von Dezember 2022 bis Juli 2024 wird somit der Strompreis für alle Haushalte bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh mit 10 Cent pro kWh festgesetzt. Ab Juli wird der Zuschuss auf maximal 15 Cent pro kWh (zuvor 30 Cent) halbiert. Für den darüberliegenden Stromverbrauch muss der geltende Marktpreis bezahlt werden.

Der Zuschuss wird in Summe mit 30 Cent pro kWh gedeckelt. Das bedeutet, dass man nur bis zu einem Strompreis von 40 Cent von dieser Maßnahme voll profitiert. Steigt der Preis deutlich höher an, sind die Mehrkosten über 40 Cent zum geltenden Marktpreis selbst zu tragen. Die Umsatzsteuer ist vom Stromkostenzuschuss nicht umfasst. Der untere Schwellenwert für das Greifen des Stromkostenzuschusses liegt bei 10, der obere bei 40 Cent pro kWh.

Die errechneten 2.900 kWh pro Jahr sollen rund 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten entsprechen. Haushalte, die aus vier oder mehr Personen bestehen, erhalten zusätzlich 105 Euro pro weiterer Person als "Stromkostenergänzungszuschuss".

Zusätzlich 105 Euro pro Person für größere Haushalte

Haushalte mit mehr als drei Personen verbrauchen in der Regel auch mehr Strom. Daher wird das errechnete Kontingent von 2.900 kWh nicht ausreichen, um die Stromkosten für diese Haushalte entsprechend zu "bremsen". Daher private Haushalte bestehend aus vier oder mehr Personen mit einem zusätzlichen Kontingent für den Stromkostenzuschuss ausgestattet werden:

Pro zusätzlicher Person (3+) wird ein zusätzlicher Betrag von 105 Euro jährlich ausbezahlt. Auch dieser Betrag kommt automatisch auf der Stromrechnung zur Anwendung. In einigen Fällen ist ein Antrag notwendig - etwa, wenn die Anzahl der am Wohnort hauptgemeldeten Personen unklar ist. Details dazu findet man auf stromkostenzuschuss.gv.at.

Dabei werden die Daten aus dem Melderegister (ZMR) herangezogen.

Netzkostenzuschuss: bis zu 200 Euro jährlich

Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Jahr. Insgesamt beträgt der Zuschuss 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, maximal jedoch 200 Euro.

Anspruch darauf haben alle Haushalte, die auch von der GIS - also der Rundfunkgebühr - befreit sind. Damit steigt die Entlastung auf bis zu 700 Euro jährlich an. Der Netzkostenzuschuss gilt ab 01. Januar 2023 und endet ebenfalls am 30. Juni 2024.

Neben der GIS-Befreiung muss für den Netzkostenzuschuss auch eine Befreiung von Erneuerbaren-Förderbeiträgen gelten. Ein entsprechender Antrag zur EAG-Befreiung kann hier eingebracht werden.

Buchhaltungssoftware
Kostenlos Rechnungen, Angebote und mehr erstellen mit der Software von Finanz.at!

Darüber sollten Sie sich auch informieren:

Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!

Aktuelle Nachrichten:

Schlagzeilen und News:

Antrag nur noch jetzt möglich: Bis 475 Euro Rückzahlung warten

Nur noch jetzt sind Anträge auf Rückzahlungen und Zuschüsse von bis zu 475 Euro möglich. Auch weitere Zahlungen - etwa für Familien -  können nur mehr im Juni beantragt werden. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Stromkosten steigen jetzt deutlich an: Das sollte man unbedingt tun

Ab 01. Juli wird der Stromkostenzuschuss für alle Haushalte massiv reduziert, wodurch die Stromkosten teils deutlich ansteigen werden. Was man dagegen tun kann und welche Rückzahlungen und Zuschüsse ebenfalls im Juni auslaufen, findet man hier auf Finanz.at.

Stromkosten steigen für viele Haushalte: Das kann man jetzt tun

In wenigen Tagen wird der Stromkostenzuschuss deutlich reduziert, was für viele Haushalte Mehrkosten bedeuten wird. Was man dagegen tun kann und welche Rückzahlungen und Zuschüsse ebenfalls im Juni auslaufen, findet man hier auf Finanz.at.

Stromkostenzuschuss: Gewährung von Zusatzkontingent wird verschickt

Derzeit werden die Info-Schreiben über den Anspruch auf ein Zusatzkontingent des erneuten Stromkostenzuschusses in ganz Österreich versendet. Es handelt sich dabei um die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses der Tranche 3. Je weiterer Person im Haushalt erhält man nun 52,50 Euro zusätzlich. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Stromkostenzuschuss: Schreiben über Zusatzkontingente werden verschickt

Derzeit werden die Info-Schreiben über den Anspruch auf ein Zusatzkontingent des erneuten Stromkostenzuschusses in ganz Österreich versendet. Je weiterer Person im Haushalt erhält man nun 52,50 Euro zusätzlich. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Zuschuss wird halbiert: Strompreisbremse sinkt ab Juli für alle

Der Stromkostenzuschuss wurde erst kürzlich bis Jahresende 2024 verlängert. Nun ist aber fix: Ab Juli wird die Höhe halbiert. Die maximale Höhe sinkt von 30 auf 15 Cent pro Kilowattstunde. Grund sind die niedrigen Strompreise. Ein Anbieterwechsel kann daher jetzt von Vorteil sein. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Mehr als 500 Euro Entlastung - Diese Preisbremsen kommen 2024

In Österreich weigerte man sich seit Beginn der Teuerungskrise vehement gegen Markteingriffe durch Preisdeckel. Nun soll neben einer Verlängerung der aktuellen Preisbremsen für Strom und Energie zusätzlich ein Deckel für Mieterhöhungen beschlossen werden. Alleine der Stromkostenzuschuss soll 2024 eine Entlastung von 500 Euro für private Haushalte bringen.

Bis 500 Euro pro Jahr: Stromkostenzuschuss soll verlängert werden

Der Stromkostenzuschuss wird spätestens mit Jahresende automatisch wirksam. Damit werden die Stromkosten subventioniert. Ohne dieser Maßnahme wäre die Inflation laut WIFO-Chef deutlich höher. Daher müsse sie verlängert werden. Ein E-Mail zeigt nun, wer ihn bekommt. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

E-Mail von Ministerium zeigt, wer Stromkostenzuschuss bekommt

Zu Beginn der Teuerung sind besonders die Stromkosten in enorme Höhen geklettert. Viele Haushalte leiden bis heute unter dieser finanziellen Belastung. Der Stromkostenzuschuss soll seit Jahresbeginn dagegen entlasten. Nun erfährt man vom BMF, ob man ihn bekommt. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Teure Stromkosten: 200-Euro-Zuschuss weiterhin möglich

Die Energiekosten steigen in Österreich wieder an. Gemeinsam mit den verteuerten Wohn- und Heizkosten bereitet das besonders Haushalten mit niedrigem Einkommen seit Monaten große Sorgen. Noch bis Jahresende kann ein 200-Euro-Zuschuss für das heurige Jahr beantragt werden. Energiekostenzuschüsse enden bereits im November. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 18.06.2024, 12:10 Uhr