Die im Oktober final beschlossenen Anti-Teuerungsmaßnahmen - konkret die Strompreisbremse und der Netzkostenzuschuss - treten ab Dezember bzw. Januar endlich in Kraft. Sie sollen eine spürbare Entlastungen für alle bringen - rund 700 Euro pro Haushalt jährlich wurden errechnet. Neben der Valorisierung der Sozialleistungen und der Abschaffung der kalten Progression, soll damit spätestens ab Januar 2023 wieder deutlich mehr Geld im Börserl bleiben.
Bis zu 700 Euro automatisch pro Haushalt
Die Strompreisbremse gilt von 01. Dezember 2022 und bis einschließlich 30. Juni 2024 und bringt einem durchschnittlichen Haushalt eine zusätzliche Ersparnis von mehreren Hundert Euro pro Jahr. Sie kommt automatisch auf der Stromrechnung in diesem Zeitraum zur Anwendung.
Die Berechnungsgrundlage bildet der durchschnittliche Stromverbrauch eines drei-köpfigen Haushaltes in Österreich. Dieser liegt bei 2.900 Kilowattstunden jährlich. Im Zeitraum von Dezember 2022 bis Juni 2024 wird der Strompreis nun also für alle Haushalte bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh mit 10 Cent pro kWh festgesetzt. Für den darüberliegenden Stromverbrauch muss der geltende Marktpreis bezahlt werden.
Das Kontingent von 2.900 kWh soll laut Bund etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten entsprechen. Jährlich soll die Strompreisbremse so rund 500 Euro an zusätzlicher Entlastung pro Haushalt bringen.
Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Jahr. Anspruch darauf haben alle Haushalte, die auch von der GIS - also der Rundfunkgebühr - befreit sind. Damit steigt die Entlastung auf bis zu 700 Euro jährlich an. Der Netzkostenzuschuss gilt ab 01. Januar 2023 und endet ebenfalls am 30. Juni 2024.
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Entlastungen und Boni ab Januar
Ab Januar 2023 treten neben der Strompreisbremse noch weitere Entlastungen in Kraft. Dazu zählen etwa Steuersenkungen, Inflationsanpassungen und Gehaltserhöhungen. PensionistInnen profitieren etwa von einer Pensionerhöhung um mindestens 5,8 Prozent.
Übersicht
Weitere Zahlungen aus den Anti-Teuerungsmaßnahmen stehen ebenfalls noch aus. So soll etwa ab Februar eine erneute Auszahlung des Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus erfolgen. Eine Übersicht aller ausstehenden Zahlungen findet man hier auf Finanz.at.
Zudem wird die Lohn- und Einkommensteuer gesenkt (Abschaffung der kalten Progression), weitere Maßnahmen der Steuerreform werden umgesetzt und die Sozialleistungen (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, etc.) werden jährlich an die Inflation angepasst.
Übersicht: Die neuen Steuersenkungen ab 2023, die neue Lohnsteuertabelle und einen Brutto-Netto Rechner für Arbeitnehmer findest du hier auf Finanz.at.
Die Pensionserhöhung für 2023 kann man mit dem Pensionsrechner berechnen.
Mehr Informationen: Inflation