Trotz der seit Monaten sinkenden Strompreise wurde der Stromkostenzuschuss Anfang des Jahres bis Ende 2024 verlängert. Seit Juli wurde die Höhe halbiert. Sie beträgt seither nur noch 15 statt zuvor 30 Cent pro Kilowattstunde. Einen Anspruch darauf haben alle Privathaushalte in Österreich automatisch. Nun erhalten viele Haushalte die Gewährung auf ihr Zusatzkontingent zugestellt.
Bis zu einem Stromverbrauch von 2.900 kWh pro Jahr erhält man den Zuschuss seit Dezember 2022. Nachdem man bislang bis zu einem Preis von 40 Cent pro kWh nur 10 Cent selbst bezahlen musste, gilt das seither nur noch bis einem Preis von 25 Cent. Steigen die Kosten über diesen Betrag, so ist der Rest vom Verbraucher selbst zu entrichten.
Der Stromkostenzuschuss wird seit Juli 2024 auf maximal 15 Cent begrenzt. Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten zusätzlich dazu einen weiteren Zuschuss von 52,50 Euro jährlich pro Person darüber.
Info-Schreiben werden an Anspruchsberechtigte versendet
Nun werden erste Informationsschreiben an Haushalte mit mehr als drei Personen zugestellt. Konkret geht es dabei um die "Gewährung Stromkostenergänzungszuschuss Haushalte Tranche 4" Darin wird man über die Höhe des Zusatzkontingents aufgrund der Mehrzahl an Haushaltsmitgliedern informiert. Bei vier Personen sind das 52,50 Euro extra, bei fünf Personen bereits 105 Euro pro Jahr - und so weiter.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben für Haushalte mit vier Personen also: "Der Ergänzungszuschuss wird ab der 4. Person im Haushalt gewährt, bei Ihrer Haushaltsgröße von 4 Personen ergibt sich daher 1 x 52,50 = 52,50 Euro."
Bisher wurden bereits drei Tranchen zwischen Dezember 2022 und Juni 2024 an größere Haushalte ausgezahlt. Nun folgt die vierte und letzte Tranche.
- Tranche 1: von 01. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 - 61,25 Euro pro Person
- Tranche 2: von 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 - 52,50 Euro pro Person
- Tranche 3: von 01. Januar 2024 bis 30. Juni 2024 - 52,50 Euro pro Person
- Tranche 4: von 01. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 - 52,50 Euro pro Person
Es sind keine weiteren Aktionen der Anspruchsberechtigten erforderlich, wie es in dem Schreiben heißt. Der Der Stromkostenergänzungszuschuss wird vom Stromlieferanten bei der nächsten Jahresabrechnung oder Schlussabrechnung automatisch berücksichtigt. Die Info-Briefe werden entweder per Post oder via E-Mail an die betroffenen Haushalte zugestellt.
Rückzahlung zu hoher Energie- und Strompreise
Gleichzeitig werden derzeit auch zu viel bezahlte Stromkosten retourniert. Nachdem bereits zuvor etwa die Energie AG, Salzburg AG, Wien Energie und die Tiroler Tiwag die unrechtmäßig erhöhten oder eingehobenen Stromkosten zurückbezahlt haben, können auch KundInnen der EVN und des Verbund davon protifieren. Finanz.at hat berichtet.
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Mehr Informationen: Strompreisbremse