Seit Juli 2024 wird der Stromkostenzuschuss halbiert und die Stromkosten nur noch mit 15 statt der zuvor 30 Cent pro Kilowattstunde subventioniert. Dieser Zuschuss gilt bis zu einem Stromverbrauch von 2.900 kWh pro Jahr. Ab 01. Januar 2025 wird er letztlich gänzlich entfallen. Die Stromkosten werden dadurch für viele Haushalte wieder teurer.
Nur noch bis Jahresende kann zudem auch der Stromkostenergänzungszuschuss für größere Haushalte beantragt werden. Pro Person sind hier noch 105 Euro zusätzlich für rund 150.000 Haushalte möglich. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Der Stromkostenzuschuss bzw. die "Strompreisbremse", wie sie umgangssprachlich auch genannt wird, hat dafür gesorgt, dass man seit Dezember 2022 bis zu einem Preis von 40 Cent pro kWh Strom nur 10 Cent selbst bezahlen musste. Steigen die Kosten über diesen Betrag, so ist der Rest vom Verbraucher selbst zu entrichten. Nunmehr sind es bis Jahresende 15 Cent - sprich bis zu einem Preis von 25 Cent pro kWh sind 10 Cent selbst zu entrichten. Der Betrag wird automatisch auf der Stromrechnung berücksichtigt.
105 Euro extra pro Person als Ergänzungszuschuss
Für größere Haushalte gibt es zudem den Stromkostenergänzungszuschuss (kurz "SKEZ"). Bei mehr als drei Personen pro Haushalt wird der Stromkostenzuschuss um einen Zusatzbetrag von 105 Euro pro Person erhöht. Die Auszahlung erfolgte bisher in vier Tranchen.
- Tranche 1: von 01. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 - 61,25 Euro pro Person
- Tranche 2: von 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 - 52,50 Euro pro Person
- Tranche 3: von 01. Januar 2024 bis 30. Juni 2024 - 52,50 Euro pro Person
- Tranche 4: von 01. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 - 52,50 Euro pro Person
Bislang wurden rund 60 Prozent der Fälle automatisch berücksichtigt. Die Haushalte wurden per Schreiben darüber informiert. Weitere 150.000 Fälle sind derzeit jedoch noch offen. Manche davon müssen einen Antrag auf den Zuschuss stellen. Die Frist dafür endet jedoch bereits mit Jahresende 2024.
"Rund 150.000 Anträge wurden noch nicht gestellt. Häufig betrifft das Bürgerinnen und Bürger, die bereits in der ersten Tranche Anspruch auf den SKEZ gehabt hätten, diesen aber nicht geltend gemacht haben. Konnten die Daten des jeweiligen Haushalts nicht automatisch ermittelt werden, müssen die Bewohner einen Antrag stellen. Dazu wurde vom BMF ein Erinnerungsschreiben ausgesandt, entweder an die in FinanzOnline hinterlegte E-Mailadresse oder per Post", erklärt das Finanzministerium in einer aktuellen Aussendung.
Insgesamt wurden bisher laut Angaben des BMF 88,6 Millionen Euro als Stromkostenergänzungszuschuss ausgezahlt.
Frist für Stromkosten-Rückzahlung endet
Nur noch bis 11. November 2024 können sich jene Personen beim VKI kostenlos anmelden, die von den unzulässigen Preiserhöhungen durch den Verbund im Jahr 2022 betroffen waren. Sie können damit bis zu 90 Euro zurückfordern. Finanz.at hat berichtet. Eine Anmeldung für die Stromkosten-Rückzahlung ist online möglich und für eine Prüfung durch den VKI auf Basis des OGH-Urteils erforderlich.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Strompreisbremse