Seitdem viele Stromanbieter ihre Preise aufgrund der Teuerung in den vergangenen Jahren deutlich angehoben und viele Haushalte unter den hohen Strompreisen gelitten haben, mussten immer mehr Anbieter diese wieder an ihre KundInnen zurückzahlen. Einige der Tarifänderungen und Preisanpassungen wurden gerichtlich als unzulässig beurteilt. So haben etwa die Tiroler Tiwag, die Salzburg AG oder die Wien Energie bereits hunderte Euro pro KundIn zurückerstattet.
Um von den aktuellen Rückerstattungen der Stromkosten von rund 90 Euro zu profitieren, ist eine kostenlose Anmeldung beim VKI notwendig. Dieser prüft die Vertragsdetails und Voraussetzungen. Doch Achtung: Die Anmeldefrist endet bald! Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Frist für Anmeldung auf Rückzahlung endet
Wie vor wenigen Wochen bekannt wurde, können sich wohl auch viele KundInnen von Verbund bald über Rückzahlungen freuen. Hintergrund ist, dass die Preiserhöhungen im Mai 2022 auf Basis einer unzulässigen Klausel erfolgt sein sollen. Das Oberlandesgericht Wien gab dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor in diesem Fall recht.
Ein durchschnittlicher Stromverbrauch von 3.300 kWh pro Jahr würde laut VKI eine Rückzahlung von durchschnittlich rund 90 Euro bringen. Dazu ist jedoch eine Anmeldung auf der Webseite des VKI notwendig. Diese ist nur noch bis 11. November 2024 möglich.
Sammelklage in Vorbereitung
Ebenfalls von möglichen Rückzahlungen betroffen sind KundInnen der EVN. So sollen laut Verbraucherschutzverein (VSV) bei diesem Anbieter ebenfalls bestimmte Preiserhöhungen unwirksam sein. Laut VSV sollen sich bereits hunderte Personen zu der Sammelklage angemeldet. Sie sollen von indexgebundenen Preissteigerungen um bis zu 500 Prozent seit Herbst 2022 betroffen sein. Finanz.at hat berichtet.
Eine Anmeldung zur VSV-Sammelklage ist auf deren Webseite möglich. Dort sollen sich auch KundInnen von Verbund, Energie AG oder der Salzburg AG anmelden können, wie der VSV betont.
Automatische Rückzahlung der Netzzutrittsentgelte
Zahntausende Haushalte werden in Österreich zudem von einer Rückerstattung der Netzzutrittspauschale profitieren. Diese wurde in vielen Fällen unrechtmäßig verrechnet, wie der OGH kürzlich festgestellt hat.
Konkret müssen laut Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz die Betreiber von Erzeugungsanlagen, wie etwa Photovoltaikanlagen, durch die Entrichtung eines Netzzutrittsentgelts einen finanziellen Beitrag zu den Netzausbaukosten leisten. Wie nun gerichtlich festgestellt wurde, ist die Verrechnung dieser Beträge jedoch nur in bestimmten Fällen zulässig.
Die österreichischen Netzbetreiber werden diese Rückzahlungen der zu unrecht eingehobenen Entgelte nun automatisch durchführen. Eine Meldung bei den Betreibern sei für Kundinnen und Kunden nicht notwendig. Die Auszahlung soll noch in diesem Jahr erfolgen.
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