Die Stromkosten sind seit über einem Jahr besonders stark gestiegen. Viele Haushalte in Österreich kämpfen bereits seit mehr als 18 Monaten mit zusätzlichen finanziellen Belastungen. Nun erhalten Zehntausende Geld von ihrem Stromanbieter zurück.
Bereits im September konnte die Arbeiterkammer in einer außergerichtlichen Einigung eine Rückerstattung der Stromkosten für zehntausende Kunden erzielen. Betroffen sind alle Kunden der Salzburg AG und der Salzburg Öko mit Preiserhöhungen und einem Jahresverbrauch je Zähler über 2.900 kWh.
Bis zu 500 Euro Rückerstattung
Bis Mitte November 2023 erhalten Kunden der Salzburg AG die zu unrecht erhöhten Beträge rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung hängt vom Stromverbrauch ab. Wer einen Haushaltsstromtarif hat, bekommt zwischen 100 Euro und 170 Euro retour, bei Heizstromtarifen sind es 150 Euro bis 500 Euro. Wer Boilerstrom bezieht, bekommt 100 Euro bis 250 Euro.
Die Rückzahlung soll bis spätestens vier Wochen ab der Bekanntgabe durchgeführt werden. Sie wird an die hinterlegten Kontodaten überwiesen, über die auch die Stromkosten abgerechnet werden (SEPA-Lastschrift). Betroffene Kunden wurden im Oktober bereits schriftlich darüber informiert. Dabei ist nicht entscheidend, ob Kunden bereits auf neue Tarife umgestiegen sind. Die Rückerstattung erfolgt dennoch.
Strompreisbremse egalisiert Rückerstattung
Wer unter 2.900 kWh verbraucht hat, bekommt keine Rückerstattung. Hier hat sich aufgrund der Strompreisbremse die Preiserhöhung nicht ausgewirkt. Diese gilt noch bis einschließlich Juni 2024. Ebenfalls bis Mitte nächsten Jahres gibt es für Menschen mit niedrigem Einkommen den Netzkostenzuschuss von 200 Euro. Diese sollen die gestiegenen Netzgebühren abfedern.
Verbund-Preiserhöhung ebenfalls unzulässig
Auch die Preiserhöhungen des Verbund vom Mai 2022 sind laut Oberlandesgericht und Handelsgericht Wien unzulässig. Grund dafür ist, dass die Preisänderungsklausel für die Erhöhung nicht rechtmäßig gewesen ist. Für eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Beträge kämpft der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Betroffen sollen bis zu 400.000 Kunden sein.
Ob und wann es zu einer Rückerstattung kommen wird, ist noch offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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