Ab kommendem Jahr werden die Netto-Einkommen u.a. durch eine Senkung der Lohnsteuertarife ansteigen. Die prognostizierte Erhöhung der Grenzwerte der Lohnsteuertabelle liegt bei 3,8 Prozent. Ausgenommen wird abermals der Spitzensteuersatz von 55 Prozent ab einer Million Euro Jahreseinkommen. Die Steuerfreigrenze wird dadurch auf über 13.300 Euro pro Jahr ansteigen.
Alle voraussichtlichen Werte, eine Berechnung des Gehalts ab 2025 und die neue Lohnsteuertabelle auf Grundlage der Prognose findet man hier auf Finanz.at.
Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Finanz.at kann man schon jetzt die voraussichtliche Höhe des Netto-Gehalts ab 2025 berechnen. Die neuen Steuertarife, Absetzbeträge und die Prognose der Aufwertungszahl sind bereits im Online-Rechner berücksichtigt. Optional kann auch eine Gehaltserhöhung ab 2025 im Rechner einkalkuliert werden.
Die neue Lohnsteuertabelle ab 2025 sieht wie folgt aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Im Brutto-Netto-Rechner von Finanz.at wird neben der neuen Steuertarife auch der prognostizierte Anpassungsfaktor bei der Höhe des Sozialversicherungsbeitrages bereits berücksichtigt.
Entlastung für alle SteuerzahlerInnen geplant
Grundlage für diese Tarifänderung ist die rollierende Inflation von Juli 2023 bis Juni 2024. Diese liegt bei rund 4,9 Prozent. Die ersten zwei Drittel davon (3,3 Prozent) werden automatisch für alle Steuertarife mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes anwendet. Das dritte Drittel im Ausmaß von rund 650 Millionen Euro wird für eine zusätzliche Erhöhung der Grenzwerte auf 3,8 Prozent, die Erhöhung der Absetzbeträge und einen neuen Familienzuschuss von 60 Euro monatlich angewendet.
Durch die neuen Steuergrenzwerte - also die Abschaffung der kalten Progression - werden alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Österreich entlastet werden. In der Vergangenheit wurden überproportionale Entlastungen für die untersten EinkommensbezieherInnen beschlossen, wobei dadurch automatisch auch alle übrigen Einkommen weniger Lohnsteuer bezahlen.
Mit dem neuen Entlastungsrechner zur Abschaffung der kalten Progression 2025 kann man die voraussichtliche Höhe des Netto-Gehalts ab 2025 berechnen.
Kilometergeld steigt auf 0,50 Euro
Neben der Anhebung der Grenzwerte der Steuertarife wird auch das Kilometergeld seit Jahren von 0,42 Euro auf 0,50 Euro pro Kilometer angehoben. Dieser Erhöhung tritt ebenfalls ab 2025 in Kraft.
Auch der bisher befristete Familienzuschuss von 60 Euro pro Kind wird dauerhaft für Haushalte mit geringem Einkommen eingeführt werden.
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Mehr Informationen: Lohnsteuertabelle
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