Für jene SteuerzahlerInnen, die bis einschließlich 30. Juni keinen Lohnsteuerausgleich selbst beim Finanzamt einbringen, wird ab Juli automatisch eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung (AANV) durchgeführt. Ausnahmen gibt es beispielsweise für ArbeitnehmerInnen in der Pflichtveranlagung oder bei einem Verzicht auf diese antragslose Veranlagung.
Seit Jahren steigt auch die Höhe der Gutschrift, die über die AANV ausgezahlt wird, wie das BMF nun berichtet. Eine Auszahlung erfolgt nur, sofern es zu einer Lohnsteuergutschrift kommt. Rückforderungen werden über die antragslose Veranlagung nicht gestellt.
Wichtig ist jedoch, dass auch weiterhin die durchschnittliche Rückzahlung einer selbst eingebrachten Arbeitnehmerveranlagung deutlich höher liegt als jener des automatischen Steuerausgleichs. Das liegt an den Abschreibungen und Absetzbarkeiten, die bei einem via FinanzOnline, Formular L1 oder eine einfache Steuer-App eingebrachten Antrag steuerlich geltend gemacht werden können.
So haben jene Personen, die ihren Antrag selbst eingereicht haben, für das Jahr 2021 im Schnitt von 748 Euro an Gutschrift profitiert. Sie erhalten also 437 Euro mehr als jene mit automatischer Veranlagung. Finanz.at hat exklusiv zuerst berichtet.
Rückzahlungen beim Steuerausgleich steigen an
Als Grund für den steigenden Betrag nennt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) "die hohe Serviceorientierung des Finanzressorts", die sich "besonders bei den antragslosen Arbeitnehmerveranlagungen zeige". Aufgrund der Valorisierung der Absetzbeträge wird die Gutschrift für die Veranlagung des Jahres 2023 ab nächstem Jahr nochmals höher ausfallen werden. Der Steuerausgleich für das Jahr 2023 wird spätestens ab 01. März 2024 möglich sein.
Seit 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung unter bestimmten Voraussetzungen automatisch und ohne Antrag. Dabei steigt die Gutschrift je SteuerzahlerIn seit Jahren spürbar an. 2021 lag die durchschnittliche Summe pro Person in der antragslosen Veranlagung noch bei 277 Euro pro Kopf, im vergangenen Jahr waren es 397 Euro, 2023 sind es bereits 467 Euro - berechnet für die Veranlagung des Vorjahres. Insgesamt wurden so im Rahmen der AANV vom Finanzamt bereits 810 Millionen Euro an Steuerzahlerinnen und Steuerzahler rückerstattet. 1,7 Millionen Menschen sind davon heuer betroffen.
Wurde ein automatischer Steuerausgleich ab 01. Juli durchgeführt, so kann dieser "überschrieben" bzw. durch einen eigens eingebrachten Antrag ersetzt werden. Das hat den Vorteil, dass auch nachträglich noch steuersenkende Beträge (Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.) geltend gemacht werden können. Die Rückerstattung steigt dadurch in der Regel an.
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Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich